Die Gestaltung von Erbschaften in einer Zugewinngemeinschaft kann komplexe Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere für Paare mit Kindern aus erster Ehe. Wie beeinflusst die Zugewinngemeinschaft die Erbschaftsrechte und welche Ansprüche haben überlebende Ehepartner und Kinder? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden, Ihre Erbschaft optimal gestalten und die Rechte Ihrer Kinder sichern können. Erhalten Sie wertvolle Einblicke in die wichtigsten rechtlichen Aspekte, um für die Zukunft gewappnet zu sein.
Zugewinngemeinschaft und ihre Auswirkungen auf die Erbschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand, der für Ehepaare gilt, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Sie regelt, wie das Vermögen der Ehepartner während der Ehe erworben und im Falle von Trennung, Scheidung oder Tod verteilt wird. Insbesondere im Kontext der Erbschaft hat dieser Güterstand erhebliche Auswirkungen, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind.
Der Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf die Erbschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe grundsätzlich getrennt. Allerdings wird im Falle einer Erbschaft oder der Auflösung der Ehe der Zugewinn, also die während der Ehezeit erworbenen Vermögen, berücksichtigt. Dies hat für den überlebenden Ehepartner einige wichtige Folgen:
- Anwartschaften und Zugewinnausgleich: Im Erbschaftsfall wird der Zugewinn des verstorbenen Ehepartners ermittelt. Der überlebende Partner hat Anspruch auf einen Ausgleich, der seine eigenen erworbenen Werte einbezieht.
- Erbrecht: Der überlebende Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht, das ihm eine Erbquote zusichert. Dies gilt unabhängig davon, ob gemeinsames oder einzelnes Vermögen vorhanden ist.
- Pflichtteilsrecht: Sollte der verstorbene Ehepartner ein Testament hinterlassen haben, das den überlebenden Partner benachteiligt, kann dieser einen Pflichtteil einfordern, der mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Prozess der Erbschaft und Zugewinndistribution
Im Falle des Todes eines Ehepartners erfolgt zunächst die Ermittlung des Nachlasses, bevor der Zugewinn berechnet wird. Dies geschieht in mehreren Schritten:
- Nachlassermittlung: Alle Vermögenswerte des Verstorbenen werden erfasst und bewertet.
- Zugewinnermittlung: Der Zugewinn wird durch den Vergleich des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt.
- Berechnung des Zugewinnausgleichs: Der überlebende Partner hat Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns des verstorbenen Partners, was zu einer finanziellen Kompensation führen kann.

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Rechte des überlebenden Ehepartners bei der Erbschaft
Im deutschen Erbrecht hat der überlebende Ehepartner bedeutende Rechte, die maßgeblich darüber entscheiden, wie das Vermögen des verstorbenen Partners verteilt wird. Wenn ein Ehepartner stirbt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, es sei denn, es wurde ein Testament hinterlassen, das etwas anderes regelt.
Gemäß den Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte der Erbschaft, während die Kinder die andere Hälfte teilen. Diese Regelung stellt sicher, dass der hinterbliebene Partner finanziell abgesichert ist, und reflektiert die gemeinsame Lebensleistung des Paares.
Verteilung der Erbschaft
Die Verteilung der Erbschaft kann je nach den persönlichen Umständen variieren. Im Allgemeinen gilt:
- Der überlebende Ehepartner erhält 50 % der Erbschaft.
- Die verbleibenden 50 % werden unter den Kindern des Verstorbenen gleichmäßig aufgeteilt.
- Wenn ein Kind des Erblassers verstorben ist, erben dessen Kinder (die Enkel des Erblassers) an dessen Stelle, sodass die familiären Bindungen berücksichtigt werden.
Die Rolle der Kinder und Enkel
Die Kinder spielen eine zentrale Rolle im Erbschaftsprozess. Sie sind die direkten Erben des verstorbenen Elternteils. Bei einer Erbfolge, in der ein Kind vor dem Erblasser gestorben ist, treten die Enkelkinder an dessen Stelle und erhalten die Erbanteile, die ihrem Elternteil zustanden. Dies bedeutet:
Verstorbenes Kind | Erbanteil des verstorbenen Kinders | Erbanspruch der Enkel |
---|---|---|
Ja | 50 % geteilt durch die 2 lebenden Kinder | 50 % der Erbschaft für jedes Enkelkind |
Nein | Die Erbschaft wird gleichmäßig zwischen den lebenden Kindern verteilt | N/A |
Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, eine gerechte und faire Verteilung des Erbes zu gewährleisten und den überlebenden Ehepartner sowie die nächsten Angehörigen umfassend zu schützen. Eine frühzeitige und offene Kommunikation über diese Aspekte im Familienkreis kann dazu beitragen, mögliche Konflikte in der schwierigen Zeit des Verlustes zu vermeiden.
Änderungen durch Scheidung und deren Auswirkungen auf die Erbschaft
Die Scheidung eines Eheverhältnisses hat tiefgreifende Auswirkungen, insbesondere auf das Erbrecht. Wenn ein Paar sich trennt, erlischt das Erbrecht des Ex-Partners automatisch. Dies bedeutet, dass der geschiedene Ehepartner nicht mehr als Erbe in Betracht kommt, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen im Testament. Daher ist es unerlässlich, nach einer Scheidung die testamentarischen Verfügungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Wie sich die Scheidung auf das Erbrecht auswirkt
- Verlust des Erbrechts: Der geschiedene Partner hat nach der Scheidung keinen Anspruch mehr auf das Erbe, es sei denn, es wurde im Testament anders geregelt.
- Notwendigkeit der Testamentänderung: Um Missverständnisse oder unerwünschte Erbfolgen zu vermeiden, ist es ratsam, das Testament zeitnah nach der Scheidung zu überarbeiten.
- Gesetzliche Erbfolge: Ohne gültiges Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die nicht den geschiedenen Partner einbezieht.
Testamentliche Regelungen nach der Scheidung
Auch wenn die Ehe geschieden wurde, bleibt ein Testament, das den Ex-Partner als Erben einsetzt, rechtlich bindend, bis es durch ein neues Testament ersetzt wird. Dies kann in bestimmten Fällen zu unw gewünschten Erbfolgen führen:
- Wenn das Testament einen geschiedenen Partner als Erben benennt, kann dieser dennoch Anspruch auf das Erbe erheben.
- Bestimmte Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, können auch nach einer Scheidung zur Erbschaft zählen, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Erhöhung des Erbrechts des überlebenden Ehepartners
Im deutschen Erbrecht spielt die Zugewinngemeinschaft eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um das Erbrecht des überlebenden Ehepartners geht. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand, der automatisch gilt, wenn Ehepartner nichts anderes vereinbart haben. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Erbansprüche des überlebenden Partners.
Im Falle des Todes eines Ehepartners erhöht sich das Erbrecht des überlebenden Ehepartners um ein Viertel. Das bedeutet, dass er nicht nur einen Pflichtteil erhält, sondern auch die Zugewinnausgleichszahlungen in seine Erbansprüche einfließen. Dadurch wird der überlebende Ehepartner durch das Gesamterbe gut abgesichert und erhält einen größeren Anteil am Vermögen des Verstorbenen.
Optionen zur Annahme oder Ablehnung der Erbschaft
Nach dem Tod des Partners hat der überlebende Ehepartner die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen. Diese Entscheidung ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern auch eine rechtliche. Hier sind einige Überlegungen, die bei der Entscheidungsfindung hilfreich sind:
- Annahme der Erbschaft: Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass mehr Vermögenswerte als Verbindlichkeiten aufweist. Der überlebende Ehepartner profitiert in diesem Fall von der Erhöhung des Erbrechts.
- Ablehnung der Erbschaft: Diese Option könnte in Betracht gezogen werden, wenn der Nachlass stark überschuldet ist. In diesem Fall sollte jedoch beachtet werden, dass auch der Anspruch auf den Zugewinnausgleich verloren geht.
Rechtliche Aspekte im Detail
Um das Verständnis zu erleichtern, hier eine Übersicht der rechtlichen Regelungen:
Aspekt | Details |
---|---|
Zusammensetzung der Erbmasse | Umfasst das gesamte Vermögen des Verstorbenen abzüglich der Verbindlichkeiten. |
Erbquote des überlebenden Ehepartners | Erhöht sich um ein Viertel im Rahmen der Zugewinngemeinschaft. |
Fristen für die Erbausschlagung | Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. |
Insgesamt ist die Erhöhung des Erbrechts des überlebenden Ehepartners ein wesentlicher Bestandteil, der ihm in einer schwierigen Zeit finanziellen Schutz bietet. Die Möglichkeit, Entscheide über die Erbschaft zu treffen, trägt dazu bei, die Belastung zu mindern und den überlebenden Partner besser abzusichern.
Die Wichtigkeit der Testamentsplanung für Eltern aus erster Ehe
Die Testamentsplanung ist für Eltern aus erster Ehe ein besonders wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass ihre Kinder auch bei neuen Partnerschaften rechtlich geschützt sind. Oftmals wird der Einfluss neuer Beziehungen auf die Erbfolge unterschätzt, was zu Missverständnissen und rechtlichen Konflikten führen kann.
Ein klar strukturiertes Testament schützt die Erbrechte der Kinder, auch bei neuen Partnern. Dabei sollten Eltern einige entscheidende Aspekte in Betracht ziehen:
- Klarheit über die Vermögensverteilung: Eltern sollten genau festlegen, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Dies umfasst materielle Güter, Immobilien und finanzielle Anlagen. Indem sie klare Anweisungen hinterlassen, können sie böse Überraschungen vermeiden.
- Berücksichtigung der Stiefgeschwister: In vielen Fällen haben Eltern aus erster Ehe Kinder aus einer neuen Beziehung. Es ist wichtig zu definieren, wie das Vermögen zwischen leiblichen und Stiefgeschwistern verteilt wird, um sowohl die bestehenden als auch die neuen Familienbande zu berücksichtigen.
- Testamentsvollstrecker benennen: Die Wahl eines vertrauenswürdigen Testamentsvollstreckers ist entscheidend. Diese Person sollte in der Lage sein, im besten Interesse der Kinder zu handeln und den letzten Willen der Eltern umzusetzen.
- Regelmäßige Überprüfung des Testaments: Veränderungen im Familienstatus, wie Scheidungen, neue Partnerschaften oder Geburten, sollten immer zu einer Überprüfung und Anpassung des Testaments führen. Die finanzielle und familiäre Situation verändert sich ständig, weshalb auch das Testament regelmäßig aktualisiert werden sollte.
Zusätzlich ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Dokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die gewünschten Zielsetzungen erreicht werden. Anwälte und Notare, die auf Erbrecht spezialisiert sind, können wertvolle Hinweise geben und helfen, mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Pflichtteil und Erbansprüche bei Zugewinngemeinschaft
Der Pflichtteil ist der Anteil, den die Erben mindestens erhalten müssen. Er stellt einen rechtlichen Anspruch dar, der auch in einer Zugewinngemeinschaft berücksichtigt werden muss. Eine Zugewinngemeinschaft tritt in der Regel dann in Kraft, wenn ein Paar verheiratet ist und keine andere Vereinbarung über den Güterstand getroffen wurde. In diesem Kontext entstehen oft Fragen zu den Erbansprüchen, insbesondere wenn Kinder aus einem vorherigen Eheverhältnis vorhanden sind.
Wenn ein Ehepartner verstirbt, können die Erben, die aus einer Zugewinngemeinschaft stammen, auf den Pflichtteil zugreifen. Dieser sieht vor, dass die gesetzlichen Erben immer einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen. Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in der Regel auf Basis des gesamten Nachlasses abzüglich der verbleibenden Schulden.
Erbansprüche in der Zugewinngemeinschaft
In einer Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Hauptaspekte zu beachten:
- Der Zugewinn: Dies ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines Ehepartners während der Ehe. Im Falle eines Erbfalls wird der Zugewinn im Rahmen der Erbteilung berücksichtigt und kann die Höhe des Pflichtteils beeinflussen.
- Kinder aus früheren Ehen: Sollte der Verstorbene Kinder aus einer vorherigen Ehe hinterlassen haben, haben auch diese einen Anspruch auf den Pflichtteil. Hierbei kann es zu komplexen Berechnungen kommen, da der Pflichtteil entsprechend anteilig auf alle gesetzlichen Erben verteilt wird.
Berechnung des Pflichtteils
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des gesamten Nachlasses, inklusive aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
- Abzug der Pflichtteile anderer Erben (z.B. Kinder aus einer ersten Ehe).
- Berechnung des individuellen Pflichtteils für den überlebenden Ehepartner aus der Zugewinngemeinschaft.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, der Nachlass eines verstorbenen Ehepartners beträgt 300.000 Euro, und es gibt zwei Kinder aus einer früheren Ehe sowie einen überlebenden Ehepartner. Der Pflichtteil für jedes Kind könnte zwei Sechsteln des Nachlasses betragen, während der überlebende Ehepartner den Rest sowie einen Zugewinn beanspruchen kann.
In der Praxis kann die Regelung der Erbansprüche jedoch kompliziert werden, insbesondere bei wiederverheirateten Personen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

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Erbanspruch nach kurzer Ehe: Ist der Ehepartner geschützt?
In Deutschland wird das Erbrecht durch eine Vielzahl von Regelungen bestimmt, die auch im Falle einer kurzen Ehe gelten. Der Erbanspruch kann auch bei kurzer Ehe wesentlich sein, und es ist wichtig zu verstehen, wie er sich auf den überlebenden Partner auswirkt, insbesondere im Kontext der Zugewinngemeinschaft.
Der rechtliche Rahmen der Zugewinngemeinschaft
Bei einer Ehe unterliegt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich dem Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Todesfall aufgeteilt wird. Im Falle einer kurzen Ehe kann es jedoch zu Unsicherheiten kommen, die den Erbanspruch des überlebenden Ehepartners betreffen.
Erbrechtliche Ansprüche im Überblick
Die Erbansprüche des Ehepartners sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Vorhandensein eines Testaments: Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, kann der Erbanspruch des Ehepartners variieren.
- Die Ehedauer: Bei einer kurzen Ehe, die unter drei Jahren liegt, kann es so aussehen, als ob der überlebende Partner benachteiligt ist.
- Familienverhältnisse: Wenn Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind, kann dies den Erbanspruch ebenfalls beeinflussen.
Besondere Regelungen bei kurzer Ehe
Im Hinblick auf kurze Ehen gibt es einige spezielle Regelungen zu beachten:
- Nach der gesetzlichen Erbfolge hat der Ehepartner gleichrangigen Anspruch auf das Erbe, selbst wenn die Ehe nur kurz gedauert hat.
- Es besteht ein Pflichtteilsanspruch, der unabhängig von der Dauer der Ehe gültig ist. Dieser Anspruch sichert dem überlebenden Partner einen bestimmten Anteil am Nachlass.
- Die Zugewinngemeinschaft spielt eine wesentliche Rolle: Auch in einer kurzen Ehe wird das während der Ehe erzielte Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs betrachtet.
Praktische Beispiele
Um die komplexen Regelungen besser zu verstehen, hier einige praktische Beispiele:
Fall | Dauer der Ehe | Erbanspruch |
---|---|---|
Fall A | 1 Jahr | Gesetzlicher Erbanspruch + Pflichtteil |
Fall B | 2 Jahre | Gesetzlicher Erbanspruch + Pflichtteil |
Fall C | 3 Jahre | Erbanspruch gemäß Zugewinngemeinschaft + Pflichtteil |
Insgesamt ist es wichtig, dass der überlebende Ehepartner in Deutschland durch gesetzliche Regelungen auch nach einer kurzen Ehe gewisse Schutzmechanismen hat, die ihn vor finanziellen Nachteilen bewahren. Diese Mechanismen sichern nicht nur das Recht auf einen Erbanspruch, sondern auch eine faire Verteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder im Todesfall. Auch in schwierigen familiären Situationen bleibt der Ehepartner rechtlich geschützt und kann auf seine Ansprüche pochen.
Testament für Eheleute ohne Kinder: Eine besondere Überlegung
Für Eheleute ohne Kinder ist die Erstellung eines Testaments eine besonders wichtige Überlegung. Oftmals wird der Gedanke an eine testamentarische Regelung in diesen Paaren auf die lange Bank geschoben, da keine unmittelbaren Erben vorhanden sind. Doch genau hier liegt eine besondere Herausforderung und zugleich eine entscheidende Möglichkeit, die Zukunft zu gestalten.
In Deutschland leben viele Paare in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle eines Todes des Partners grundsätzlich dem überlebenden Ehepartner gehört. Ohne Kinder haben die Ehepartner jedoch die Gelegenheit, die Regelungen nach ihren individuellen Wünschen zu gestalten. Ein Testament ermöglicht es, diese Wünsche klar und verbindlich festzuhalten.
- Ein Testament bietet Rechtssicherheit: Im Falle von Unklarheiten über den letzten Willen können Nachlasskonflikte vermieden werden.
- Es erlaubt die Festlegung von Erben: Partner können auch andere Verwandte, Freunde oder sogar Organisationen als Erben bestimmen.
- Ein Testament bietet Raum für individuelle Wünsche, wie die Bestimmung von Testamentsvollstreckern oder die Regelung von besonderen Vermögenswerten.
Hier sind einige wichtige Überlegungen, die Eheleute ohne Kinder in Bezug auf ihr Testament anstellen sollten:
Überlegung | Beschreibung |
---|---|
Erbfolge | Wie soll das Vermögen im Falle eines Todes verteilt werden? Gibt es besondere Wünsche hinsichtlich der Verteilung? |
Testamentsvollstrecker | Wer soll für die Durchführung des Testaments verantwortlich sein? Eine vertrauenswürdige Person kann dafür sorgen, dass alles reibungslos verläuft. |
Vorsorgevollmacht | Es kann sinnvoll sein, auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um Entscheidungen im Krankheitsfall zu regeln. |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eheleute ohne Kinder besondere Testamentsregelungen in Betracht ziehen sollten, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche respektiert werden und der Nachlass nach ihren Vorstellungen geregelt ist. Ein gut durchdachtes Testament kann nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch emotionalen Stress in einer ohnehin schwierigen Zeit reduzieren. In einer Welt voller Unsicherheiten gibt ein Testament den Ehepartnern die Kontrolle über ihr Vermächtnis und ermöglicht ihnen, ihre Liebe und Fürsorge auch über den Tod hinaus auszudrücken.
Unvergängliche Erbschaftsfragen: Ein Ausblick auf zukünftige Regelungen
Die Erbschaftsregelungen unterliegen einem ständigen Wandel, welcher durch gesellschaftliche Veränderungen, rechtliche Entwicklungen und neue familiäre Strukturen geprägt ist. Besonders in Deutschland, wo die Zugewinngemeinschaft eine zentrale Rolle im Erbrecht spielt, wird die Frage nach künftigen Regelungen besonders relevant. Familien werden zunehmend reaktionär, wodurch sich auch die Erbschaftsfragen komplexifizieren und neuartige Lösungen erforderlich machen.
Die Zugewinngemeinschaft und ihre Bedeutung
In einer Zugewinngemeinschaft teilen Ehepartner während ihrer Ehe den in diesem Zeitraum erworbenen Vermögenszuwachs. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung im Erbfall. Folgende Punkte illustrieren die Relevanz:
- Lebenspartnerschaften und Patchwork-Familien: Immer mehr Menschen leben in alternativen Familienstrukturen, was neue Fragen zur Vermögensaufteilung aufwirft.
- Schutz des Zugewinns: Im Erbfall könnte es notwendig werden, den Zugewinn auf eine Weise zu schützen, die den Interessen aller Familienmitglieder gerecht wird.
- Wertsteigerung von Vermögenswerten: Die Frage, wie Wertsteigerungen in die Erbschaft einfließen, ist oft nicht klar geregelt.
Erwartete Entwicklungen
Angesichts dieser Komplexität sind zukünftige Regelungen im Erbrecht zu erwarten, die den Bedürfnissen moderner Familien gerechter werden. Hier sind einige mögliche Perspektiven:
- Flexibilisierung der Regelungen: Eine Erleichterung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die individuelle Vereinbarungen zwischen den Partnern ermöglichen.
- Stärkere Berücksichtigung nicht-ehelicher Gemeinschaften: Die rechtliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften bei der Erbregelung könnte zunehmen, um auch diesen Familienformen Rechnung zu tragen.
- Digitalisierung des Erbrechts: Mit der zunehmenden Digitalisierung könnten künftig digitale Testamente und elektronische Erbfolgeverfügungen gängiger werden.
Chancen für Familien mit mehreren Generationen
Die Herausforderungen, die sich aus solchen Konstellationen ergeben, können durch klare Regelungen und Vorkehrungen in letzter Instanz gebannt werden. Hierbei könnten beispielsweise folgende Strategien zur Anwendung kommen:
Strategie | Beschreibung |
---|---|
Testamentarische Regelung | Eindeutige Festlegung der Vermögensverteilung im Testament, um Konflikten vorzubeugen. |
Erbverträge | Verträge, die bereits zu Lebzeiten Vereinbarungen über die Erbfolge beinhalten. |
Vorsorgeregelungen | Regelungen, die vorsehen, wie im Erbfall mit dem Gemeinschaftsvermögen umgegangen werden soll. |
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