ERBRECHT | SENIO­REN­RECHT

Die Kanz­lei­ge­mein­schaft LEXIS RECHTS­AN­WÄL­TE BER­LIN ist aus­schließ­lich tätig im deut­schen und inter­na­tio­na­len Erbrecht, Erb­schafts­steu­er­recht, Senio­ren­recht, der Vor­sor­ge und Nachlassbetreuung. 

Alle Anwäl­te sind Mit­glie­der der Rechts­an­walts­kam­mer Ber­lin. Wir ver­tre­ten Sie gericht­lich und außer­ge­richt­lich in Ber­lin und dem Bundesgebiet.

LEXIS RECHTS­AN­WÄL­TE BERLIN

Die Rechts­an­wäl­te sind unab­hän­gig, hoch­spe­zia­li­siert, erfah­ren und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen loy­al und kon­se­quent. Die Kanz­lei­spra­chen sind Deutsch, Eng­lisch und Französisch.

Sie geben das Ziel vor, wir zei­gen Ihnen den juris­ti­schen Weg und set­zen Ihre Rech­te durch:

Hono­ra­re und Vergütung

Rechts­be­ra­tung und Anwalts­ver­tre­tung aus­ser­ge­richt­lich oder vor Gericht / Finanz­amt rech­nen wir ab nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten (Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz) oder Zeit­ho­no­rar. In geeig­ne­ten Fäl­len bie­ten wir die Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars an.

Für Belan­ge des Gemein­wohls und beson­ders hilfs­be­dürf­ti­ge Per­so­nen ist unse­re Rechts­be­ra­tung und Anwalts­ver­tre­tung kostenfrei.

 

 

Die Ver­gü­tung als Tes­ta­ments­voll­stre­cker beträgt 1,5 bis 4% des Bruttonachlasswerts.

Die Ver­gü­tung als Nach­lass­ab­wick­ler ver­ein­ba­ren wir in der Regel als pro­zen­tua­les Erfolgs­ho­no­rar in Höhe von ca. 4% des rea­li­sier­ten Brut­to­nach­las­ses. Unse­re Rechts­an­wäl­te sind aus­schließ­lich tätig auf Erfolgs­ba­sis und ohne Kostenvorschüsse.