Krankgeschrieben, aber ohne Lohn? Viele Arbeitnehmer in Deutschland stehen vor dem Problem, dass ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, die Anforderungen an die Lohnfortzahlung und die Höhe des Krankengeldes, damit Sie in dieser schwierigen Zeit finanziell abgesichert sind.
Pflichten des Arbeitgebers bei einer Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer, der ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig ist und deshalb nicht arbeiten kann, erhält für diesen Zeitraum sein volles Gehalt. Diese Regelung gewährleistet, dass Beschäftigte während einer Krankheit finanziell abgesichert sind und keine sofortigen Einkommenseinbußen befürchten müssen.
In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht oder verzögert leisten. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Zahlungen nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen verweigern.
Rechtsgrundlagen der Lohnfortzahlung
Nach EFZG § 3 Absatz 3 besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von vier Wochen. Wer also weniger als vier Wochen im Betrieb beschäftigt ist, hat noch keinen Anspruch auf vollen Lohn im Krankheitsfall.
Ansprüche über sechs Wochen
Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. In diesem Fall besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts.
- Maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.
Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über mögliche finanzielle Unterstützungen zu informieren.
Wiederholte Erkrankungen
Bei wiederholt auftretenden Erkrankungen, die dieselbe Ursache haben und zeitlich versetzt eintreten, können die Krankheitstage zusammengerechnet werden. Nach insgesamt 42 Krankheitstagen – unabhängig davon, ob sie am Stück oder in mehreren Phasen aufgetreten sind – erlischt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Was tun bei Nichtzahlung?
Wenn der Arbeitgeber trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) den Lohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst prüfen, ob ein Anspruch besteht:
- War das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ununterbrochen?
- Liegt eine ärztliche AU vor?
Viele Streitfälle lassen sich durch vollständige Dokumentation und offene Kommunikation klären. Beispiel: Eine Krankenschwester war ordnungsgemäß krankgemeldet, erhielt aber nach drei Wochen kein Gehalt, da die AU nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber eingegangen war. Nach Vorlage des Einlieferungsbelegs und einer anwaltlichen Aufforderung zahlte der Arbeitgeber den ausstehenden Betrag. Dies zeigt, dass selbst wenn man krankgeschrieben ist und der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, eine Klärung möglich ist.
Kündigung wegen Krankheit
Zu beachten ist außerdem, dass eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein kann. Arbeitgeber müssen nicht unbegrenzt Personalausfälle kompensieren oder ständig Vertretungen organisieren.
Diese Regelung kann auch für Selbstständige oder Beamte relevant sein, die teilweise gesonderte Ansprüche im Krankheitsfall haben.
Zusammenfassend ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Arbeitgeber müssen das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Bei längeren Erkrankungen greifen Leistungen der Krankenkassen oder gegebenenfalls der Unfallversicherung, die die finanzielle Unterstützung in gesetzlich geregeltem Umfang sicherstellen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?
Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer hat in jedem Fall einen Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch ist besonders wichtig, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu Unrecht verweigert und somit, obwohl man krankgeschrieben ist, der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt. In solchen Fällen erwirbt die Krankenkasse gleichzeitig einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Somit besteht für Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit stets auch ein Anspruch auf Krankengeld.
Rechtsgrundlage für die Lohnfortzahlung
Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers ist konkret in § 7 EFZG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber die Zahlungen nur vorübergehend verweigern, bis der Arbeitnehmer die geforderte ärztliche Bescheinigung vorlegt oder seinen Pflichten aus § 5 Abs. 2 EFZG nachkommt. Diese Regelungen sollen die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber gleichermaßen sichern.
Typische Gründe für die Verweigerung
Ein typisches Beispiel für die Verweigerung der Lohnfortzahlung ist der Zweifel des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeit. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) verlangen.
Selbst wenn ein ärztliches Attest vorliegt, kann der Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung einstellen, bis die Zweifel geklärt sind. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Arbeitgeber jedoch die Beweislast dafür, dass die Verweigerung gerechtfertigt war.
Schadenersatzanspruch und Informationspflicht
Eine weitere gesetzliche Konstellation findet sich in § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG: Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadenersatzanspruches gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber verhindert. Dies kann der Fall sein, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde.
Neben dem Krankengeld kann der Arbeitnehmer in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen, wobei der Anspruch auf Schadensersatz insoweit auf den Arbeitgeber übergeht.
Der Arbeitnehmer ist in einer solchen Situation verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit dieser den Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Unterlässt der Arbeitnehmer dies, erschwert er dem Arbeitgeber die Sicherung seiner Ansprüche, und der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.
Praxis und Ansprüche
In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung nicht erfüllen – unabhängig davon, ob die Verweigerung berechtigt oder unberechtigt ist. Wird die Lohnfortzahlung verweigert und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dadurch nicht erfüllt, fällt der Grund für das Ruhen des Anspruchs weg.
Folglich ist die Krankenkasse verpflichtet, Krankengeld zu zahlen. Die Krankenkasse darf die Zahlung nicht verweigern, auch wenn sie der Ansicht ist, der Arbeitnehmer habe gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Forderungsübergang und Versicherung
Um zu verhindern, dass der Arbeitgeber zulasten der Krankenkasse entlastet wird, geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung auf die Krankenkasse über. Dieser Forderungsübergang tritt ein, wenn die Krankenkasse Krankengeld gewährt hat, ein fälliger Entgeltanspruch besteht und der Arbeitgeber den Anspruch unberechtigt verweigert hat.
Für die Höhe und die Dauer der Entgeltfortzahlung kann außerdem relevant sein, ob das Unternehmen eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat. Eine solche Zusatzversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; viele Arbeitgeber schließen sie jedoch freiwillig ab, um ihre Beschäftigten im Krankheitsfall zusätzlich abzusichern.
Fehlt eine solche Versicherung, richtet sich die Dauer der Entgeltfortzahlung in der Regel nach Faktoren wie der Betriebszugehörigkeit und den gesetzlichen Vorgaben.
Wichtige Informationen zur Krankheitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Krankheitsfall und muss an die zuständige Krankenkasse geschickt werden. Spätestens eine Woche nach Ausstellung der Krankschreibung muss diese Bescheinigung dort vorliegen; ansonsten wird das Krankengeld nicht ausgezahlt, was für viele Beschäftigte eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Eine fristgerechte Einreichung ist also entscheidend, um Einkommensverluste zu vermeiden.
Wichtige Hinweise zur Frist
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist die betroffene Person verpflichtet, eine neue Bescheinigung vorzulegen. So bleibt die Krankenkasse über den aktuellen Gesundheitszustand informiert.
Beispiel: Ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen ausgestellt und die Krankheit hält an, muss die Person erneut zum Arzt, die Krankschreibung verlängern lassen und die Verlängerung wieder an die Krankenkasse senden.
Ärztliche Bestätigung und Gehalt
Die Bescheinigung sollte außerdem einen Vermerk des ausstellenden Arztes enthalten, der bestätigt, dass die Krankenkasse informiert wurde. Dieser Hinweis verhindert Missverständnisse hinsichtlich der ärztlichen Diagnose und der Kenntnis der Krankenkasse vom Fall.
Wichtig: Bei mehr als vier Krankheitstagen in Folge benötigt man eine ärztliche Krankschreibung, damit das Gehalt weiterhin gezahlt wird. Ohne diese Bescheinigung kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen. Das bedeutet: Ist man krankgeschrieben und der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, können je nach Unternehmenspolitik und tariflicher Regelung erhebliche finanzielle Folgen entstehen.
Nachfragen bei der Krankenkasse
Wer über längere Zeit krankgeschrieben ist, sollte direkt bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch das Krankengeld ausfallen wird. Viele gesetzliche Krankenkassen stellen auf ihren Websites Rechner zur Verfügung, mit denen sich die voraussichtliche Höhe des Krankengelds auf Basis des Einkommens und der gesetzlichen Vorgaben schätzen lässt.
Tipp: Mehr rund um das Thema Krankmeldung und Krankschreiben erfahren Sie in unserem Artikel dazu.
Voraussetzungen für Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist, dass man durchgehend krankgeschrieben ist: Die Krankschreibung muss nahtlos an die vorherige anschließen. Sobald eine Bescheinigung ausläuft, muss man sich erneut ärztlich krankschreiben lassen.
Achtung: Ärzte können nicht rückwirkend krankschreiben! Wer im Krankheitsfall nicht rechtzeitig einen Arzt aufsucht oder keinen Termin bekommt, riskiert den Anspruch auf Krankengeld.
Beantragung von Krankengeld
Wie beantragt man Krankengeld? Der Prozess wird in der Regel automatisch angestoßen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
- Üblicherweise nimmt die Krankenkasse im Falle einer längeren Krankheit Kontakt auf.
- Der Arbeitgeber stellt eine Verdienstbescheinigung aus. Vor dem Ende der Lohnfortzahlung schickt die Krankenkasse dafür ein entsprechendes Formular an den Arbeitgeber.
- Der behandelnde Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die der Krankenkasse vorgelegt werden muss. Je nach den verfügbaren Kommunikationswegen der Krankenkasse kann diese per Post, E-Mail oder über eine App eingereicht werden.
- Abschließend prüft die Krankenkasse die Unterlagen und zahlt das Krankengeld auf das Girokonto aus.
Höhe des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Gehalt und gegebenenfalls von zusätzlichen Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Anspruch auf Krankengeld
Was passiert, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist? Eine Fortzahlung des Einkommens danach erfolgt nur, wenn zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit der Krankenkasse getroffen wurde. Insbesondere für Selbstständige oder Freelancer ist es deshalb wichtig, frühzeitig Vorkehrungen zur Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall zu treffen.
Die Beachtung der Vorschriften zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist entscheidend, um eine reibungslose Auszahlung des Krankengeldes sicherzustellen und finanzielle Engpässe während einer Krankheit zu vermeiden.
Wie hoch ist das Krankengeld in Deutschland?
Das Krankengeld in Deutschland dient dazu, Einkommensverluste bei längerer Krankheit abzufedern. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und greift, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert. Voraussetzung für die Zahlung ist eine durchgehende Krankschreibung.
Regelungen für Selbständige
Für Selbständige gelten besondere Regeln: Sie haben nicht automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag zu erhalten, müssen sie eine Wahlerklärung abgeben und die Versicherung rechtzeitig wählen.
Das Krankengeld für Selbständige beträgt 70 Prozent des Gewinns, jedoch maximal etwa 113 Euro pro Kalendertag. Es ist wichtig, dass Selbständige sich frühzeitig informieren, um im Bedarfsfall finanziell abgesichert zu sein.
Regelungen für Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmern gilt allgemein: Ab der siebten Krankheitswoche beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettolohns. Auf diese Beträge werden noch Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen, sodass der tatsächlich ausgezahlte Betrag geringer ausfallen kann.
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen kann, je nach Betriebszugehörigkeit, ein Anspruch auf weitere Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen. Hier ein Überblick über mögliche erweiterte Regelungen:
- Mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit: sechs Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent. Bei Arbeitsunfall: acht Wochen volles Gehalt.
- Mindestens zwei bis 15 Jahre: acht Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent. Bei Arbeitsunfall: acht Wochen volles Gehalt.
- Mindestens 16 bis 25 Jahre: zehn Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent. Bei Arbeitsunfall: zehn Wochen volles Gehalt.
- Ab 26 Jahren: zwölf Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent. Bei Arbeitsunfall: zehn Wochen volles Gehalt.
- Arbeitsverhältnisse mit Krankentagegeldversicherung: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 80 bis 100 Prozent für maximal 730 Tage (abhängig von der Versicherung).
- Arbeitsverhältnisse ohne Krankentagegeldversicherung: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von drei Wochen bis maximal 14 Wochen.
Zusammenfassend ist das Krankengeld ein zentraler Baustein des sozialen Sicherungssystems in Deutschland: Es ermöglicht, längere Krankheitsphasen finanziell zu überbrücken und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige vor unerwartetem Einkommensverlust. Sollte ein Arbeitsunfall Minijob oder Vollzeit-Arbeitsverhältnis dazu führen, dass der Arbeitgeber nach sechs Wochen den Lohn nicht mehr zahlt, greifen die Bestimmungen zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall nach 6 Wochen durch die Unfallversicherung oder Krankenkasse.
Arbeitnehmer sollten sich über ihre individuellen Rechte zur Entgeltfortzahlung und über die jeweiligen Regelungen informieren, um im Krankheitsfall gut vorbereitet zu sein.

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Anforderungen an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Ziel dieser gesetzlichen Vorschrift ist es, Arbeitnehmern, die unverschuldet arbeitsunfähig sind, die finanzielle Existenz während der Krankheit zu sichern.
Definition der Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung seine vertraglich geschuldeten Pflichten nicht erfüllen kann. Dazu gehört nicht nur die physische Leistungsfähigkeit, sondern auch die psychische Belastbarkeit, die durch die Arbeit nicht weiter verschlechtert werden darf.
Die Lohnfortzahlung greift insbesondere bei unverschuldeten Erkrankungen, etwa einer Grippe oder nach einem Unfall. Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt weiter, ohne arbeiten zu müssen. Damit bietet die Regelung einen wichtigen Schutz gegen finanzielle Engpässe in Krankheitsphasen.
Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung
Damit die Lohnfortzahlung tatsächlich erfolgt, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit glaubhaft machen, in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das die gesundheitlichen Einschränkungen und ihre Folgen für die Arbeitsfähigkeit beschreibt.
- Unverzügliche Information des Arbeitgebers über die Erkrankung
- Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Nach § 5 EFZG ist der Arbeitnehmer außerdem verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Erkrankung im Ausland eintritt, was für international tätige Arbeitnehmer relevant ist.
Ausnahmen von der Lohnfortzahlung
Anspruch auf Lohnfortzahlung kann entfallen, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Beispiele hierfür sind:
- Verletzungen durch grobe Fahrlässigkeit, wie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall
- Verletzungen infolge von Beteiligung an einer Schlägerei
In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, weil die Ursache der Arbeitsunfähigkeit im Verhalten des Arbeitnehmers liegt.
Dauer der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung ist zeitlich begrenzt: In der Regel erhält der Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen 100 % seines Lohns. Danach kann ein Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, das üblicherweise geringer ausfällt.
Besonderheiten bei Arbeitsunfällen
Arbeitsunfälle, die während der Berufsausübung oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, werden gesondert behandelt. Hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten und gegebenenfalls auch Kosten für eine notwendige Umschulung. Das gilt auch für Minijobber, da die Unfallversicherung nicht an die Art der Beschäftigung gebunden ist. Somit ist die Frage „Arbeitsunfall Minijob wer zahlt nach 6 Wochen“ primär durch die gesetzliche Unfallversicherung relevant, welche die Leistungen im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers übernimmt.
Wichtigkeit der Lohnfortzahlung
Insgesamt ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie schützt Arbeitnehmer und legt zugleich klare Pflichten und Verantwortlichkeiten für beide Seiten fest.
Es ist deshalb wichtig, die Rechte und Pflichten nach dem EFZG zu kennen und im Krankheitsfall korrekt anzuwenden.
Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Zahlungsverweigerung
Schritt 1: Gespräch suchen
Der erste und oft wirksamste Schritt bei Unstimmigkeiten in der Lohnzahlung ist das persönliche Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Häufig liegen Missverständnisse oder administrative Verzögerungen zugrunde, die sich so schnell klären lassen.
Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise bereithalten, damit Sie Ihre Ansprüche sachlich und nachvollziehbar darlegen können. Zeigen Sie Verständnis für mögliche betriebliche Schwierigkeiten, bleiben Sie aber gleichzeitig bestimmt in Ihrer Forderung.
Ein solches Gespräch kann nicht nur das Problem lösen, sondern Ihnen später auch als Beleg dienen, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig verfolgt haben.
Schritt 2: Schriftlich zur Zahlung auffordern
Bringt das Gespräch keine Lösung, sollten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung schicken. Legen Sie dem Schreiben alle relevanten Nachweise erneut bei und formulieren Sie klar, welche Beträge ausstehen und bis wann Sie die Zahlung erwarten.
Ein schriftliches Mahnschreiben dokumentiert Ihre Forderung und signalisiert dem Arbeitgeber die nötige Ernsthaftigkeit. Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Dieser Schritt stärkt Ihre rechtliche Position, falls es zu weiteren Schritten kommen muss.
Schritt 3: Anwalt einschalten
Bleiben Zahlung und Reaktion trotz schriftlicher Aufforderung aus, ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam. Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen und geeignete Strategien vorschlagen – von Mediation bis zur Klage.
Die Erstberatung kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einer Kanzlei erfolgen; auch Videokonferenzen über Zoom oder MS Teams sind möglich.
Bei unrechtmäßiger Zahlungsverweigerung kann der Anwalt die Entgeltzahlung gerichtlich einklagen. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Dokumente bereithalten, etwa Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und frühere Korrespondenz, da diese Unterlagen Ihre Ansprüche vor Gericht belegen.
Hat der Arbeitgeber die Zahlung unberechtigt verweigert, muss er in der Regel die entstehenden Kosten tragen, etwa Anwalts- und Gerichtskosten.
Zusammenfassung der Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Zahlungsverweigerung verläuft in mehreren Stufen und erfordert Geduld sowie eine sorgfältige Dokumentation. Die beschriebenen Schritte geben Ihnen eine strukturierte Vorgehensweise, um Ihre finanziellen Ansprüche wirkungsvoll zu verfolgen.
Bei konkreten Fragen oder zur Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen können weitere Informationen in spezialisierten Fachartikeln oder bei Rechtsberatungsstellen gefunden werden.
Rechtslage bei Erkranken während der Kündigungsfrist
Das Gericht stellte im konkreten Fall fest, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht ausreichend belegt war. Entscheidende Anhaltspunkte für eine tatsächliche Erkrankung fehlten: Der Arbeitnehmer nahm die ihm verschriebenen Antidepressiva nicht ein und unterließ dies ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Er suchte zudem nicht nach möglicherweise verträglicheren Alternativmedikamenten und zeigte trotz einer Überweisung keine Initiative, einen Facharzt aufzusuchen.
Beweisführung der Arbeitsunfähigkeit
Vor diesem Hintergrund wurde der Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen infrage gestellt. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte für die behauptete Erkrankung darlegen muss.
Wenn der Arbeitgeber die Krankheit bestreitet, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer; er muss die Arbeitsunfähigkeit durch eindeutige Beweise untermauern. Dazu gehören etwa:
- detaillierte ärztliche Diagnosen
- Angaben zu den konkreten gesundheitlichen Einschränkungen
- Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit
Im vorliegenden Fall reichte diese Beweisführung nicht aus.
Gerichtsurteil und zeitliche Übereinstimmung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom (Az.: 5 Sa 98/23) entschieden, dass die vorgelegten AU-Bescheinigungen und die bloße Behauptung einer Depression nicht genügten, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen.
Mitentscheidend war dabei die Beobachtung, dass der Beginn und das Ende der behaupteten Erkrankung zeitlich exakt mit dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist zusammenfielen. Solche zeitlichen Übereinstimmungen werfen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Erkrankung auf und können den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.
Erforderliche Nachweise
Da die Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine legitime Arbeitsunfähigkeit erkannten, musste der Arbeitnehmer zusätzliche Nachweise erbringen. Neben AU-Bescheinigungen sind hierfür ärztliche Gutachten oder weitere stützende Unterlagen erforderlich.
Verhalten im Genesungsprozess
Außerdem spielt das Verhalten des Arbeitnehmers im Genesungsprozess eine Rolle: Das Nichteinnehmen verordneter Medikamente und das Unterlassen fachärztlicher Abklärung deuten darauf hin, dass nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ergriffen wurden.
Solche Umstände können bei der Bewertung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitgeber und Gericht erhebliches Gewicht haben.
Zusammenfassend ist bei krankheitsbedingter Abwesenheit während der Kündigungsfrist die Beweisführung für die Arbeitsunfähigkeit von zentraler Bedeutung. Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie bei Streitigkeiten um die Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung klare und nachvollziehbare Nachweise vorlegen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen, gerade wenn sie krankgeschrieben sind und der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Mein Arbeitgeber zahlt nicht“ empfehlen wir einen Blick in unsere umfassenden Artikel zu diesem Thema.
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