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Auto abschleppen lassen privat: So einfach geht’s!

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Auto abschleppen lassen privat: Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Wenn ein unbefugtes Fahrzeug Ihren Privatparkplatz blockiert, haben Sie das Recht, dieses auto abschleppen lassen privat. Diese Maßnahme ist rechtlich legitimiert und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Insbesondere § 859 BGB gestattet es Ihnen, verbotene Eigenmacht durch die Entfernung des Fahrzeugs von Ihrem Grundstück zu beenden. Um rechtlich abgesichert zu sein und nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie jedoch bestimmte formale Schritte einhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie korrekt vorgehen und welche Gerichtsurteile Ihre Position als Parkplatzbesitzer stärken.

Rechtliche Grundlagen des Abschleppens auf Privatparkplätzen

Das Abschleppen von Fahrzeugen auf Privatgelände ist im deutschen Recht klar definiert. Gemäß § 858 BGB stellt unbefugtes Parken eine „verbotene Eigenmacht“ dar, die den Besitzer in seiner Nutzung einschränkt. Der Eigentümer darf sich dieser Störung erwehren und das Fahrzeug entfernen lassen. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr (Az. V ZR 144/08) bestätigt, dass die Abschleppmaßnahme auch dann verhältnismäßig ist, wenn theoretisch andere Parkflächen frei wären. Die Besitzstörung allein reicht als Rechtfertigung aus.

Ein weiteres wichtiges Urteil des BGH aus dem Jahr (Az. V ZR 102/15) untermauert, dass der Falschparker die Kosten für das rechtmäßige Abschleppen tragen muss. Ergänzend stärkte ein Urteil aus dem Jahr (Az. V ZR 44/15) die Rechte von Parkplatzbesitzern, indem es die sofortige Entfernung bei Überschreitung der Parkzeit auf Privatgrundstücken als zulässig bestätigte.

Voraussetzungen für das Abschleppen

  • Das Fahrzeug parkt ohne ausdrückliche Erlaubnis auf Ihrem Privatgrundstück.
  • Der Parkplatz ist deutlich als Privatbesitz gekennzeichnet, beispielsweise durch ein Hinweisschild mit Nutzungsbedingungen.
  • Der Verstoß wurde lückenlos dokumentiert, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise vorzulegen.

Ein gut sichtbares Hinweisschild sollte zudem die Konsequenzen verdeutlichen, etwa: „Privatparkplatz – Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.“ Dies dient der Abschreckung und erhöht Ihre rechtliche Sicherheit erheblich. In Großstädten wie Berlin ist eine solche Kennzeichnung Standard, um Parkplatzrechte effektiv durchzusetzen.

Wie gehe ich vor, wenn ich ein Auto abschleppen lassen möchte?

Sollte ein Falschparker Ihre Fläche blockieren, empfiehlt sich folgende strukturierte Vorgehensweise:

  1. Beweissicherung: Fotografieren Sie das unbefugt abgestellte Fahrzeug. Achten Sie darauf, dass Kennzeichen, die Parksituation sowie Datum und Uhrzeit zweifelsfrei erkennbar sind. Dies ist essenziell, falls der Halter die Kosten später anfechten möchte.
  2. Verhältnismäßigkeit prüfen: Versuchen Sie kurzzeitig, den Fahrer ausfindig zu machen, sofern dies ohne großen Aufwand möglich ist (z. B. in angrenzenden Geschäften). Ist kein Fahrer auffindbar, können Sie unmittelbar handeln.
  3. Abschleppdienst beauftragen: Kontaktieren Sie ein professionelles Unternehmen. Da die Polizei für den ruhenden Verkehr auf Privatgelände nicht zuständig ist, müssen Sie den Auftrag selbst erteilen. Wählen Sie einen Dienstleister mit transparenter Preisgestaltung.

Wer trägt die Kosten für das Abschleppen?

Grundsätzlich ist der Falschparker zur Kostenerstattung verpflichtet. Das BGB sieht vor, dass der Verursacher der Besitzstörung für die daraus resultierenden Schäden und Aufwendungen haftet. Dies bestätigte der BGH im Jahr (Az. V ZR 102/15). In einer Entscheidung aus dem Jahr wurde zudem klargestellt, dass selbst Leerfahrten des Abschleppdienstes vom Verursacher zu begleichen sind, falls das Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppers entfernt wurde. Für die Abrechnung gibt es drei gängige Wege:

  • Der Falschparker zahlt die Gebühren direkt beim Abschleppunternehmen, um sein Fahrzeug wiederzuerhalten.
  • Sie gehen als Auftraggeber in Vorleistung und fordern die Kosten anschließend per Schadensersatzforderung vom Halter zurück.
  • Sie nutzen einen Dienstleister, der die Forderungsabtretung übernimmt und die Kosten direkt beim Falschparker eintreibt.

Die Gebühren müssen sich dabei im ortsüblichen Rahmen bewegen. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 188 und 225 Euro. Der BGH betonte bereits (Az. V ZR 229/13), dass überhöhte Rechnungen nicht zulässig sind. In Städten wie München können die Gesamtkosten durch zusätzliche Standgebühren jedoch auch höher ausfallen.

Abschleppkosten und rechtliche Rahmenbedingungen

Neben den reinen Transportkosten können weitere Gebühren entstehen, insbesondere Standgebühren, wenn das Fahrzeug auf dem Gelände des Abschleppunternehmens verwahrt wird. Diese Kosten können sich pro Tag auf bis zu 30 Euro belaufen. Um sich vor rechtlichen Fallstricken zu schützen, sollten Sie präventiv handeln:

  • Markieren Sie Ihren Parkplatz unmissverständlich als Privatbesitz.
  • Führen Sie ein Protokoll über Parkverstöße.
  • Prüfen Sie Kooperationen mit Abschleppdiensten, die eine automatisierte Parkplatzüberwachung anbieten.

Solche Verträge entlasten Sie im Alltag, da der Dienstleister eigenständig für die Freihaltung der Flächen sorgt und das finanzielle Risiko der Eintreibung übernimmt. Dies reduziert den persönlichen Zeitaufwand und das Konfliktpotenzial mit Falschparkern.

Falschparker abmahnen und rechtliche Schritte einleiten

Bei wiederholten Verstößen durch denselben Fahrzeughalter reicht ein einfaches Abschleppen oft nicht aus. In solchen Fällen können Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Hierzu übermitteln Sie das Kennzeichen sowie die Beweisfotos an einen Rechtsanwalt. Unterschreibt der Halter die Erklärung und parkt dennoch erneut unbefugt auf Ihrem Grundstück, wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.

Wichtig ist stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Bei einer nur geringfügigen Überschreitung der Parkzeit (z. B. wenige Minuten) könnte eine sofortige Abschleppmaßnahme vor Gericht als unangemessen gewertet werden. Eine kurze Wartezeit von etwa 10 bis 15 Minuten ist in Zweifelsfällen ratsam, um die rechtliche Position abzusichern.

Die Rolle der Polizei und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Polizei hat auf Privatgrundstücken keine hoheitliche Befugnis, Fahrzeuge abzuschleppen, sofern keine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Die Beamten können lediglich versuchen, den Halter zu ermitteln und ihn zur Entfernung des Wagens aufzufordern. Dies ist für den Falschparker oft der günstigste Ausgang, da er so die Abschleppkosten vermeidet. Als Besitzer sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, zuerst die Polizei zu rufen. Sie können direkt ein privates Unternehmen mit der Entfernung beauftragen.

In Städten wie Hamburg greift die Polizei auf Privatgelände nahezu nie ein, was die Eigenverantwortung der Parkplatzbesitzer unterstreicht. Das Recht zur Selbsthilfe gemäß BGB steht Ihnen hierbei als starkes Werkzeug zur Verfügung.

Rechtliche Absicherung und Prävention

Um langfristig Ruhe vor unbefugten Parkern zu haben, sollten Sie auf Prävention setzen:

  • Sichtbare Beschilderung mit Hinweis auf die Rechtsfolgen (Abschleppgefahr).
  • Konsequente Dokumentation jedes Vorfalls.
  • Ggf. Nutzung technischer Barrieren wie Parkplatzbügel oder Schranken.

Zudem ist es lohnenswert, die regionale Rechtsprechung im Blick zu behalten. In Bayern existieren beispielsweise spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung von Kundenparkplätzen, um Abschleppkosten erfolgreich abwälzen zu können. Das auto abschleppen lassen privat bleibt ein wirksames Mittel zum Schutz Ihres Eigentums, sofern Sie die formalen Regeln der Dokumentation und Verhältnismäßigkeit wahren. Mit einer klaren Kommunikation und konsequentem Handeln schützen Sie Ihren Privatbesitz effektiv vor dauerhaften Störungen.

Häufig gestellte Fragen zum Abschleppen von Autos

Wie viel kostet es, ein Auto abschleppen zu lassen?

Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs bis 3,5 t variieren je nach Auftraggeber. Wenn die Polizei das Fahrzeug abschleppt, liegen die Kosten bei 188,00 Euro. Bei einem Abschleppdienst des Ordnungsamtes betragen die Kosten 225,00 Euro. Sollte das Abschleppen besonders aufwändig sein, kommen zusätzlich eine Pauschale von 54,00 Euro sowie 137,00 Euro pro halber Stunde Einsatz hinzu.

Wer trägt die Abschleppkosten auf einem Privatgrundstück?

Die Verantwortung für die Abschleppkosten liegt in der Regel beim Fahrzeughalter, der das Fahrzeug unrechtmäßig abgestellt hat. Der Eigentümer des Grundstücks kann ein Abschleppunternehmen beauftragen und die anfallenden Kosten vom Falschparker zurückfordern.

Kann ich mein Auto nach Hause abschleppen lassen?

Ja, sofern die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Bei einer Panne ist es erlaubt, das Fahrzeug privat zur nächsten Werkstatt abzuschleppen, solange der Fahrer des Abschleppwagens im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Der Fahrer des Pannenfahrzeugs muss mindestens 15 Jahre alt sein und in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.

Darf ich ein fremdes Fahrzeug vor meiner Einfahrt abschleppen lassen?

Ja, wenn ein unbefugtes Fahrzeug Ihre Einfahrt oder Ihren gemieteten Stellplatz blockiert und Sie dadurch nicht wegfahren können, haben Sie das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Es ist jedoch ratsam, vorher zu prüfen, ob eine offizielle Beschilderung vorhanden ist und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden.