Zum Inhalt springen

Bis wann muss Arbeitgeber Arbeitszeugnis ausstellen? Entdecken Sie die Fristen!

bis wann muss arbeitgeber arbeitszeugnis ausstellen

Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen? Doch viele Arbeitnehmer sind sich unsicher über die Fristen, Rechte und eventuell rechtlichen Schritte, wenn ein Zeugnis nicht rechtzeitig ausgestellt wird oder unkorrekt ist. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Fristen, Beantragungsverfahren und Korrekturmöglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihr Arbeitszeugnis zu sichern. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte klären!

Fristen für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Laufbahn, entscheidend für Bewerbungen und die Karriereentwicklung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausstellung sind klar geregelt, um die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu wahren. In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis unverzüglich auszustellen — also ohne unangemessene Verzögerungen. Üblicherweise erfolgt die Ausstellung je nach Funktion und Unternehmensgröße innerhalb von etwa .

Unverzügliche Ausstellung des Arbeitszeugnisses

Der Begriff „unverzüglich“ bedeutet in der Praxis, dass eine Leistung so bald wie möglich nach Entstehen des Anspruchs oder nach Aufforderung erbracht werden muss. Arbeitgeber sollten Zeugnisanfragen zeitnah bearbeiten. Auch für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gilt diese Pflicht zur unverzüglichen Ausstellung. Die konkrete Frist kann jedoch variieren: Komplexe Zeugnisse und größere Unternehmen benötigen oft mehr Zeit, weil Informationen gesammelt und geprüft werden müssen; kleinere Betriebe reagieren häufig schneller.

Anspruch auf Schadensersatz

Verzögert der Arbeitgeber die Ausstellung unangemessen oder absichtlich, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz geltend machen. Dies ist besonders relevant, wenn das Arbeitszeugnis dringend für Bewerbungen benötigt wird. Arbeitnehmer können ihre Rechte notfalls gerichtlich durchsetzen und eine Klage gegen den Arbeitgeber erheben. Solche rechtlichen Schritte belasten jedoch oft das Arbeitsverhältnis, weshalb eine einvernehmliche Lösung vorzuziehen ist.

Besondere Umstände und Fristen

In bestimmten Fällen können sich die Fristen verändern, gleichzeitig bleiben die Ansprüche auf ein Zeugnis bestehen:

  • Insolvenz: Bei Insolvenz des Unternehmens ist die Beschaffung des Zeugnisses meist komplizierter und kann länger dauern, das Recht auf ein Zeugnis bleibt jedoch erhalten.
  • Betriebsübergang: Bei Verkauf oder Übernahme eines Betriebs bleiben die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich bestehen, ebenso die Anspruchsrechte auf das Arbeitszeugnis. Neu gegründete oder übernommene Firmen sind jedoch möglicherweise nicht mit den früheren Arbeitsleistungen vertraut, was die Ausstellung verzögern kann.
  • Ausscheiden des Vorgesetzten: Verlässt der direkte Vorgesetzte das Unternehmen, kann das zu Verzögerungen führen, weil der Nachfolger womöglich nicht über die nötigen Informationen und Einschätzungen verfügt.

Schritte zur Beantragung des Arbeitszeugnisses

  1. Rechtzeitige Anfrage: Fordern Sie das Arbeitszeugnis rechtzeitig an, idealerweise kurz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder während der Kündigungsfrist. Dies ist besonders wichtig für ein Arbeitszeugnis nach Kündigung.
  2. Inhalt prüfen: Überprüfen Sie das erhaltene Zeugnis sorgfältig auf unklare Formulierungen, fehlerhafte Angaben oder negative Bewertungen.
  3. Korrektur verlangen: Bei Unstimmigkeiten haben Sie das Recht, eine Berichtigung zu verlangen — entweder durch eine formelle Anfrage oder im Gespräch mit dem Vorgesetzten.
  4. Einschaltung von Fachleuten: Reagiert der Arbeitgeber nicht oder weigert sich, das Arbeitszeugnis zu korrigieren, kann rechtlicher Rat oder die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein.

Rechte und Verfahren zur Beantragung eines Arbeitszeugnisses

Jeder Arbeitnehmer hat nach deutschem Arbeitsrecht das Recht, ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zu erhalten. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und stellt sicher, dass Beschäftigte nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Bestätigung ihrer Tätigkeiten und Leistungen bekommen.

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert nicht nur die berufliche Laufbahn, sondern ist auch ein wichtiges Dokument bei der Suche nach neuen Stellen: Es gibt potenziellen Arbeitgebern Einblick in Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten eines Bewerbers.

Wichtige Fristen

Es empfiehlt sich, das Zeugnis zeitnah zu beantragen, denn der Anspruch verjährt in der Regel nach ; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Praktisch gilt die Faustregel, das Zeugnis möglichst innerhalb von sechs Monaten zu verlangen.

Diese Empfehlung hat zwei Gründe: Zum einen können nach längerer Zeit wichtige Details zur Tätigkeit und Leistungsbewertung in Vergessenheit geraten, was die Qualität des Arbeitszeugnisses beeinträchtigen kann. Zum anderen sind Arbeitgeber zur unverzüglichen Ausstellung verpflichtet; eine frühzeitige Anfrage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Pflicht zeitnah nachgekommen wird.

Arten von Arbeitszeugnissen

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: bescheinigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Für Bewerbungen ist meist das qualifizierte Zeugnis wichtiger, weil es ausführlichere Informationen über Fähigkeiten und Erfahrungen liefert. Bei der Beantragung sollte der Arbeitnehmer daher überlegen, welche Zeugnisform seinen beruflichen Zielen besser entspricht.

Beantragung des Arbeitszeugnisses

Der Antrag auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses läuft üblicherweise über den Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Es ist ratsam, den Antrag schriftlich zu stellen, um einen Nachweis über die Anfrage zu haben.

In diesem Schreiben sollte höflich, aber bestimmt um das Zeugnis gebeten werden. Wird ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, sollte dies klar angegeben werden. Zudem kann es hilfreich sein, konkrete Tätigkeitsbereiche oder besondere Leistungen zu nennen, die im Zeugnis hervorgehoben werden sollen, damit das Dokument die für spätere Bewerbungen relevanten Informationen enthält. Dies ist auch relevant, wenn man ein Arbeitszeugnis vor einer Kündigung oder ein Arbeitszeugnis anfordern ohne Kündigung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möchte.

Korrektur des Arbeitszeugnisses

Enthält das erhaltene Zeugnis Ungenauigkeiten oder entspricht es nicht den tatsächlichen Leistungen, haben Arbeitnehmer das Recht auf Korrektur. Solche Änderungswünsche sollten so rasch wie möglich nach Erhalt des Zeugnisses gestellt werden, damit die Angaben korrekt und vorteilhaft formuliert sind. Denn unzutreffende oder ungünstig formulierte Zeugnisse können die Chancen auf künftige Anstellungen beeinträchtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen sind klar definiert; Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Bei Problemen können Gewerkschaften oder rechtliche Beratungsstellen Unterstützung und Rat bieten.

Deshalb ist es wichtig, Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis rechtzeitig und korrekt geltend zu machen, um die beruflichen Möglichkeiten nicht zu schmälern.

Zwischenzeugnisse: Voraussetzungen und Beantragung

Arbeitnehmer können während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis beantragen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das Leistungen und Verhalten des Mitarbeiters in seiner bisherigen Tätigkeit im Unternehmen dokumentiert.

Im Gegensatz zum Endzeugnis, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, gibt ein Zwischenzeugnis einen aktuellen Überblick über die berufliche Situation und die fachlichen sowie persönlichen Fähigkeiten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Rahmenbedingungen im Unternehmen ändern, etwa durch einen Vorgesetztenwechsel, eine Versetzung oder bei internen Bewerbungen.

Anlässe für ein Zwischenzeugnis

Zu den häufigen Anlässen für ein Zwischenzeugnis zählt ein Wechsel der Führungskraft, zum Beispiel durch Beförderung oder den Wechsel des Abteilungsleiters. In solchen Fällen ist es sinnvoll, vor einer Neubewertung durch den neuen Vorgesetzten eine aktuelle Beurteilung der bisherigen Leistungen und des Verhaltens zu haben.

Ebenso kann eine Versetzung innerhalb des Unternehmens – etwa in eine andere Abteilung oder auf eine neue Stelle – Anlass sein, ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Das Zeugnis hilft dann, die eigenen Fähigkeiten und bisherigen Erfahrungen zu dokumentieren und sich in der neuen Rolle zu positionieren.

Auch bei internen Bewerbungen spielt ein Zwischenzeugnis eine wichtige Rolle. Es dient als Nachweis der erbrachten Leistungen und kann Vorgesetzte sowie Auswahlgremien von den Qualifikationen überzeugen. Dadurch lässt sich die eigene Bewerbung gegenüber anderen internen Kandidaten stärken.

Beantragung des Zwischenzeugnisses

Für die Beantragung eines Zwischenzeugnisses gelten keine gesetzlich festgelegten Fristen, sodass Arbeitnehmer zeitlich flexibel sind. Dennoch empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ein frühzeitiger Antrag ermöglicht es, das Zeugnis zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt zu erhalten und es bei anstehenden Bewerbungen oder Gesprächen einzusetzen.

  • Üblich ist die schriftliche Antragstellung bei der direkten Führungskraft oder der Personalabteilung.
  • Der Antrag sollte klar formuliert sein und die Gründe für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses nennen.
  • Ein professionelles und höfliches Anschreiben erhöht die Wahrscheinlichkeit einer positiven Aufnahme des Anliegens.

Zudem ist es hilfreich, vor dem Antrag die eigenen Erfolge und Leistungen zu rekapitulieren, damit diese Informationen – falls gewünscht – in das Zeugnis einfließen können.

Wie man ein Arbeitszeugnis korrigiert

Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, sein Arbeitszeugnis sei fehlerhaft oder falsch bewertet, kann er eine Korrektur verlangen. Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument, das die berufliche Zukunft beeinflusst. Ein ungenaues oder ungünstiges Zeugnis kann daher erhebliche Folgen für die Karriere haben. Deshalb muss das Zeugnis den tatsächlichen Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers entsprechen.

Lehnt der Arbeitgeber eine Korrektur ab, kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erheben. Die rechtlichen Grundlagen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannt, insbesondere in den §§ 109 GewO und 620 BGB, die dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Grundlage bieten, die Richtigkeit seines Zeugnisses anzufechten und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Klage auf Zeugniskorrektur in der Regel erst nach vorherigem Ausschöpfen bestimmter Maßnahmen eingereicht werden darf.

Empfohlene Schritte zur Korrektur

  1. Prüfung des Zeugnisses: Lesen Sie das Arbeitszeugnis sorgfältig und achten Sie auf grammatikalische oder sachliche Fehler. Prüfen Sie insbesondere Formulierungen und Bewertungen, die negativ oder missverständlich wirken könnten.
  2. Dokumentation der Fehler: Zur Durchsetzung einer Korrektur müssen die Mängel nachgewiesen werden. Erstellen Sie eine Liste der konkret beanstandeten Punkte und sammeln Sie Belege oder Beispiele für die eigene Leistung.
  3. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Nachdem die Fehler identifiziert und dokumentiert sind, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. In ruhiger und sachlicher Weise können die beanstandeten Punkte angesprochen und um eine Korrektur gebeten werden.
  4. Schriftliche Korrekturanforderung: Reagiert der Arbeitgeber nicht oder verweigert die Korrektur, sollte eine schriftliche Aufforderung folgen, die die beanstandeten Punkte klar aufzählt.
  5. Einschaltung eines Anwalts: Bleibt die Korrektur aus, ist die Einschaltung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll.
  6. Klage beim Arbeitsgericht: Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, bleibt als letztes Mittel die Klage vor dem Arbeitsgericht.

Eine Klage auf Korrektur eines Arbeitszeugnisses ist nicht einfach, da der Arbeitnehmer die Beweislast trägt. In der Verhandlung muss er darlegen, dass die strittigen Formulierungen nicht der Wahrheit entsprechen oder das Zeugnis insgesamt nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Die Folgen einer erfolgreichen Klage können weitreichend sein: Ein rechtskräftig korrigiertes Zeugnis verbessert die beruflichen Aussichten und das berufliche Image des Arbeitnehmers.

Gleichzeitig sollten Arbeitnehmer, die eine Klage erwägen, die mit einem solchen Prozess verbundenen Risiken in finanzieller und zeitlicher Hinsicht berücksichtigen.

Rechtliche Optionen bei Nichtausstellung eines Arbeitszeugnisses

Wenn Ihr Arbeitgeber das Zeugnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausstellt, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen. Da ein Arbeitszeugnis Leistung und Verhalten dokumentiert und für die berufliche Weiterentwicklung entscheidend ist, muss es rechtzeitig und korrekt ausgestellt werden.

Schriftliche Aufforderung zur Ausstellung des Zeugnisses

Als erster Schritt sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung des Zeugnisses auffordern und eine angemessene Frist von etwa 2–3 Wochen setzen. Wenn Sie nach mehreren Wochen oder gar kein Arbeitszeugnis nach 3 Monaten erhalten haben, ist eine solche Aufforderung dringend anzuraten.

Formulieren Sie die Mahnung freundlich, aber deutlich, und nennen Sie darin alle relevanten Angaben, etwa Ihren Beschäftigungszeitraum und den konkreten Wunsch nach Zeugniserteilung. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen auf, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Rechtliche Schritte bei Nichtreaktion des Arbeitgebers

Reagiert der Arbeitgeber nach Ablauf der Frist nicht oder stellt das Zeugnis nicht aus, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Grundsätzlich kommen zwei Wege in Betracht:

  • Erhebung einer normalen Klage, in der Regel vor dem Arbeitsgericht
  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung

Bei einer Klage prüft ein Richter, ob der Arbeitgeber zur Ausstellung verpflichtet ist. Eine einstweilige Verfügung ist ein beschleunigtes Verfahren, das sinnvoll sein kann, wenn die Verzögerung Ihnen erhebliche Nachteile bereitet.

Für eine einstweilige Verfügung gelten jedoch besondere Voraussetzungen; deshalb ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

Ansprüche auf Schadensersatz

Darüber hinaus kann unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn Ihnen durch die Nichterteilung des Zeugnisses ein finanzieller Nachteil entstanden ist — zum Beispiel, weil Sie mangels Referenzangebote keine neue Stelle antreten konnten.

In einem solchen Fall können Sie gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.

Dokumentation und Beweissicherung

Wenn Sie rechtliche Schritte erwägen, sammeln und sichern Sie alle relevanten Unterlagen und Korrespondenzen, etwa E‑Mails oder sonstige Schreiben zur Zeugniserteilung.

Auch Zeugen, die Ihre Aussagen bestätigen können, können hilfreich sein.

Besondere Bedingungen für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bleibt auch in besonderen betrieblichen Situationen wie Insolvenz oder Betriebsübergang bestehen. Dies ist für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da es oft der Schlüssel zu neuen beruflichen Möglichkeiten ist.

Insolvenz des Arbeitgebers

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers bleibt das rechtliche Zeugnisrecht unberührt. Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine Forderungen gegenüber Gläubigern nicht mehr begleichen kann; diese finanzielle Lage ändert jedoch nicht die grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben ehemalige Mitarbeiter Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Kündigung, in dem ihre Tätigkeiten und Leistungen dokumentiert werden.

  • Wird die Ausstellung verweigert, können die Betroffenen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
  • Es ist möglich, vor das Arbeitsgericht zu ziehen.
  • Häufig übernehmen Insolvenzverwalter im Verfahren die Verantwortung für ausgestellte Zeugnisse.

Diese Verwalter sind verpflichtet, die Ansprüche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, auch wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schwierig ist.

Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang – etwa infolge von Fusionen, Übernahmen oder Umstrukturierungen – führt oft dazu, dass Beschäftigungsverhältnisse auf den neuen Inhaber übergehen.

In solchen Fällen liegt die Hauptverantwortung für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen beim neuen Arbeitgeber; die Rechte der Beschäftigten sind hierzu in § 613a BGB geregelt.

Arbeitnehmer können vom neuen Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das die Zeit und die Qualität ihrer bisherigen Tätigkeit im übernommenen Betrieb widerspiegelt.

Der neue Arbeitgeber muss die erforderlichen Informationen bereitstellen, damit ein zutreffendes und wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden kann.

Empfohlene Vorgehensweise für Arbeitnehmer

In beiden Situationen ist es ratsam, dass Arbeitnehmer aktiv handeln und ihr Zeugnis rechtzeitig einfordern.

Durch klare und frühzeitige Kommunikation sind sie meist besser in der Lage, ihre Ansprüche konkret zu formulieren und die notwendigen Angaben zur Erstellung des Zeugnisses zu liefern.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Relevanz: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens setzte seine Ansprüche erfolgreich gerichtlich durch, erhielt daraufhin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und fand innerhalb kurzer Zeit eine neue Anstellung.

Rechtliche Aspekte und Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument im Berufsleben, das die berufliche Weiterentwicklung beeinflusst und strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Deshalb ist es zwingend, dass ein Zeugnis klar und verständlich formuliert ist und keine Formulierungen enthält, die zu Fehlinterpretationen führen können.

Der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit sind dabei verbindlich, um eine objektive Beurteilung der erbrachten Leistungen zu gewährleisten.

Wahrheitspflicht und Beweislast

Ein wesentliches rechtliches Prinzip bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen ist die Wahrheitspflicht. Demnach müssen sämtliche im Zeugnis enthaltenen Informationen der Wirklichkeit entsprechen. Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht nur positive Leistungen zu dokumentieren, sondern auch negative Aspekte in angemessener und fairer Weise zu berücksichtigen.

Eine übermäßig geschönte Bewertung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass die Darstellung seiner Leistungen unwahr ist.

Die Beweislast spielt insbesondere bei Streitigkeiten eine wichtige Rolle: In der Regel obliegt es dem Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass die Zeugnisangaben unzutreffend sind oder ihm Schaden zugefügt haben. Daher sollte der Arbeitnehmer sein Zeugnis sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Wohlwollenspflicht und geheime Codes

Ein wichtiges Prinzip ist die sogenannte Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers, die auch als „Zeugnisarrest“ missverstanden wird. Sie beschreibt das Recht des Arbeitnehmers, auf die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses zu bestehen. Der Arbeitgeber muss Leistungen und Verhalten objektiv und differenziert darlegen; dabei ist eine insgesamt wohlwollende Darstellung gefordert.

  • Negativformulierungen, die das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters gefährden könnten, sind unzulässig.

Auch sogenannte geheime Codes sind zu beachten. Solche verschlüsselten Formulierungen wurden in der Vergangenheit eingesetzt und können subtile Hinweise auf die tatsächliche Leistungsbewertung enthalten, die Außenstehenden nicht ohne Weiteres auffallen.

Beispiele für geheime Codes

Beispielsweise klingen manche Wendungen positiv, sind in der Branche aber negativ konnotiert. Solche versteckten Botschaften sind rechtlich problematisch: Sie verstoßen gegen die Pflicht zur Wahrheit und Klarheit und können zu Auseinandersetzungen führen.

Unzulässige Inhalte

Unzulässige Inhalte haben in Arbeitszeugnissen nichts zu suchen. Dazu zählen:

  • Diskriminierende Äußerungen
  • Persönliche Angriffe
  • Angaben, die keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben — etwa Informationen zur privaten Lebenssituation des Mitarbeiters.

Solche Inhalte widersprechen dem Objektivitätsgebot und können für den Arbeitgeber rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Kurzes Quiz: "bis wann muss arbeitgeber arbeitszeugnis ausstellen"
Teste dein Wissen zu Fristen, Rechten und dem Vorgehen rund um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses in Deutschland.
1
Was bedeutet im arbeitsrechtlichen Kontext die Vorgabe "unverzüglich" für die Ausstellung eines Zeugnisses?
2
Welche Zeitspanne gilt als üblich für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
3
Wie lange verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Regel?
4
Welche Frist ist sinnvoll, wenn Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung auffordern?
5
Bleibt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bestehen, wenn der Arbeitgeber insolvent wird?
6
Was ist der richtige erste Schritt, wenn Sie ein fehlerhaftes Zeugnis erhalten?
7
Wann kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beantragen?

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeugnissen

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, um ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Es gibt keine festgelegte gesetzliche Frist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, jedoch sollte der Arbeitgeber diese Aufgabe „zeitnah“ erledigen. Üblicherweise geschieht dies innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Obwohl der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach drei Jahren verjährt, empfehlen wir, das Zeugnis sofort nach Beendigung schriftlich anzufordern und im Falle einer Verzögerung eine Erinnerungsaufforderung mit Fristsetzung zu schicken.

Wann sollte der Arbeitgeber ein Zeugnis nach einer Kündigung ausstellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis unverzüglich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Idealerweise geschieht dies innerhalb von 1 bis 3 Wochen, spätestens jedoch am letzten Arbeitstag. Bei einer fristlosen Kündigung kann sogar eine Ausstellung innerhalb weniger Tage realistisch sein. Auch ohne gesetzlich geregelte Fristen sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis sofort nach der Kündigung anfordern, da der Anspruch drei Jahre besteht, jedoch im Laufe der Zeit verfallen kann.

Was kann ich unternehmen, wenn das Arbeitszeugnis nicht ausgestellt wird?

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht ausstellt, sollten Sie ihn zunächst schriftlich zur Ausstellung auffordern. Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa 2-3 Wochen. Sollte diese Frist verstrichen sein, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um das Zeugnis gegebenenfalls gerichtlich einzufordern. Dies kann im Extremfall zu Zwangsgeldern für den Arbeitgeber führen, falls er weiterhin nicht reagiert.

Wie lange kann ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis anfordern?

Ein Dienstzeugnis sollte sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich angefordert werden. Rechtlich gesehen verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Regel nach drei Jahren mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Obwohl in Ausnahmefällen längere Fristen gelten können, ist es ratsam, die Anfrage zügig zu tätigen, um Ihre Ansprüche rechtzeitig zu sichern.