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Lohnt sich die Steuererklärung nach Abfindung? So maximieren Sie Ihre Rückerstattung!

lohnt sich steuererklärung nach abfindung

Hast du eine Abfindung erhalten und fragst dich, ob sich die Steuererklärung lohnt? Du bist nicht allein! Viele stehen vor der Herausforderung, ihre Steuerlast zu verstehen und zu minimieren. In diesem Artikel erfährst du, wie Abfindungen deine Steuerlast beeinflussen, welche Strategien wie die Fünftelregelung dir helfen können und welche steuerlichen Maßnahmen du ergreifen solltest, um finanzielle Vorteile zu erzielen. Deine finanziellen Möglichkeiten beginnen hier!

Wie Abfindungen die Steuerlast beeinflussen

Die Auszahlung einer Abfindung oder von Vergütungen für mehrere Jahre führt beim ehemaligen Arbeitnehmer zu sogenannten zusammengeballten Einkünften in einem Steuerjahr. Das bedeutet, dass Einkünfte, die normalerweise über mehrere Jahre verteilt anfallen, in einem einzigen Jahr besteuert werden und häufig zu einer deutlich höheren Steuerlast führen.

Um solchen außerordentlichen Zahlungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (EStG), konkret in § 34 EStG, eine Steuerermäßigung vorgesehen — die sogenannte Fünftelregelung.

Funktionsweise der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung wirkt dahingehend, dass die gesamte Abfindung nicht auf einmal versteuert wird. Vielmehr wird sie rechnerisch so betrachtet, als wäre sie über fünf Jahre verteilt geflossen.

Praktisch bedeutet das: Nur ein Fünftel des Abfindungsbetrags wird dem zu versteuernden Einkommen (zvE) hinzugefügt; der für diese Hinzurechnung ermittelte Steuersatz wird dann auf die gesamte Abfindung angewandt. Dadurch ergibt sich meist ein geringerer effektiver Steuersatz, da die Tarifprogression weniger stark greift.

Damit der steuerliche Vorteil zur Geltung kommt, muss die Anwendung der Regelung in der Steuererklärung korrekt angegeben werden.

Auszahlungszeitpunkt und steuerliche Wirkungen

Der Zeitpunkt der Auszahlung kann ebenfalls steuerliche Auswirkungen haben. Die Verschiebung der Abfindung ins folgende Jahr kann doppelt vorteilhaft sein:

  • Wenn die Abfindung unter bestimmten Höchstgrenzen bleibt, kann sie nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert werden.
  • Besonders vorteilhaft ist dies, wenn ein Arbeitnehmer im ersten Halbjahr noch reguläres Gehalt erhält und im zweiten Halbjahr in den Ruhestand tritt; in solchen Fällen sind die übrigen Einkünfte im Jahr der Abfindung oft gering, was die Wirkung der Fünftelregelung verstärkt.

Steuerfreie Einzahlungen in die Rentenversicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, einen Teil der Abfindung steuerfrei in die Rentenversicherung einzuzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Einzahlungen die Steuerlast senken und zudem den späteren Rentenanspruch erhöhen.

Seit 2018 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Abfindungen steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Hierbei kann ein Anteil der Abfindung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden, ohne dass sofort Steuerforderungen entstehen.

Die späteren Auszahlungen aus diesen Durchführungswegen unterliegen jedoch der regulären Besteuerung.

Sozialversicherungsbeiträge

Bei Abfindungen fallen in vielen Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge an — dies betrifft die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (vgl. § 14 SGB IV). Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Freiwillig krankenversicherte Personen müssen unter bestimmten Umständen nachträglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ihre Abfindung leisten.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Zudem kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Durch die nachträgliche Bildung des IAB lässt sich das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Abfindung mindern, was die Steuerlast reduziert.

Geltungsbereich der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung gilt nicht nur für klassische Abfindungszahlungen, sondern auch für vergleichbare Einmalzahlungen, wie das Finanzgericht Münster in einem Urteil feststellte. So fielen pauschal abgegoltene Überstundenvergütungen für mehrere Jahre ebenfalls unter die Fünftelregelung.

Die Anwendung der Fünftelregelung in der Steuererklärung

Wenn Dein Arbeitgeber die Fünftelregelung für die Abfindung bis angewendet hat, bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ trägst Du in der Anlage N in Zeile 17 ein.

Zur Erleichterung des Verfahrens empfiehlt es sich, eine Steuersoftware oder Steuer-App zu nutzen; solche Programme führen Dich Schritt für Schritt durch die Eingaben und helfen, typische Fehler zu vermeiden.

Anwendung der Fünftelregelung

Möchtest Du die Fünftelregelung selbst in Anspruch nehmen, finde in der Anlage N die Zeile 24 mit der Bezeichnung „Anwendung der Fünftelregelung“ und setze dort ein Kreuz. Damit teilst Du dem Finanzamt mit, dass die Abfindung so behandelt werden soll, als sei sie über fünf Jahre verteilt gezahlt worden. Dies verringert das zu versteuernde Einkommen und führt in der Regel zu einer niedrigeren Steuerbelastung.

Achte darauf, die Abfindung korrekt anzugeben: Füge die Anlage N Deiner Steuererklärung hinzu und trage in Zeile 19 („Arbeitslohn für mehrere Jahre“) den Gesamtbetrag der Abfindung ein. Diese Angabe ist entscheidend, da sie die Basis dafür bildet, die Abfindung auf mehrere Jahre aufzuteilen und somit die Steuerlast zu senken.

Wichtige Angaben in der Anlage N

Darüber hinaus müssen alle anderen Angaben in der Anlage N vollständig und korrekt sein, darunter andere Einkünfte und abzugsfähige Ausgaben, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern können. Lass keine notwendigen Informationen aus, die das Finanzamt zur Bearbeitung benötigt.

Wichtige Schritte für die Steuererklärung
  • Überprüfe die Zeilen in der Anlage N.
  • Setze das Kreuz in Zeile 24 für die Fünftelregelung.
  • Füge den Gesamtbetrag der Abfindung in Zeile 19 ein.
  • Gib andere relevante Einnahmen und Ausgaben an.

Nachdem Du alle Formulare, einschließlich der Anlage N, ausgefüllt hast, reichst Du die Steuererklärung beim Finanzamt ein – online über ELSTER oder in Papierform, je nach Bundesland. Das Finanzamt prüft dann, ob Dir eine Erstattung zusteht; zu viel gezahlte Steuern werden Dir auf Dein Bankkonto zurückerstattet.

Für nicht ermäßigt besteuerte Abfindungen

Wurde Deine Abfindung nicht ermäßigt besteuert, bist Du zwar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben; ohne diese kannst Du jedoch nicht von der Fünftelregelung profitieren. In diesem Fall trägst Du die Abfindung in Zeile 18, die darauf entfallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 sowie die Kirchensteuer in Zeile 20 der Anlage N ein.

Anwendungsbereich der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung kann unter anderem bei Abfindungen infolge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei bestimmten Entschädigungszahlungen sowie bei Nachzahlungen mit Bezug auf mehrere Jahre angewendet werden. Damit die Regelung greift, müssen die genannten Eintragungen und Kreuzsetzungen vorgenommen werden.

Beachte zudem, dass ab die automatische Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren entfällt; die Beantragung durch Arbeitnehmer in der Steuererklärung wird dann wieder erforderlich sein.

Steuermindernde Maßnahmen und Kipp-Punkte verstehen

Hier tritt ein Kipp-Punkt auf: Bis zu diesem Punkt amortisieren sich steuermindernde Maßnahmen mit jedem zusätzlichen Euro immer besser. Je mehr man investiert, desto stärker nehmen die Vorteile zu — teilweise erreicht man Amortisationsraten von über 100 %. Näher am Kipp-Punkt kann ein ausgegebener Euro also mehr als einen Euro an zusätzlicher Steuererstattung bringen.

Besonders relevant ist dies im Zusammenhang mit der Fünftelregelung, die bei Abfindungen zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen kann.

Fünftelregelung und Abfindungen

Bei einer typischen Abfindung von etwa 250.000 EUR bringt die Fünftelregelung in der Einzelveranlagung einen Steuervorteil von rund 42.000 EUR. In der Zusammenveranlagung kann dieser Vorteil sogar noch höher ausfallen; verheiratete Paare oder Lebensgemeinschaften können dadurch bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen erheblich sparen.

Wer die Fünftelregelung optimal nutzt, sichert sich diese Beträge steuerlich — andernfalls verschenkt man Geld, das durch gezielte Planung vermeidbar wäre.

Optimaler Einsatz steuermindernder Maßnahmen

Ein häufig optimaler Punkt für den Einsatz steuermindernder Maßnahmen liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 20.000 EUR. Wenn man deutlich darüber hinausgeht und weiter Geld für steuerliche Entlastungen ausgibt, besteht die Gefahr, dass man nicht einmal eine normale Steuererstattung mehr erreicht.

Der Grund: Zusätzliche Ausgaben bringen oft nicht mehr die gleiche steuerliche Ersparnis, weil der zusätzliche Nutzen durch die Progression nicht mehr greift.

Progressive Einkommensteuer in Deutschland

Die progressive Einkommensteuer in Deutschland bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Wird eine Abfindung zusammen mit bereits hohem Einkommen ausgezahlt, kann das dazu führen, dass der Steuerpflichtige in den Spitzensteuersatz rutscht.

Bei einem Einkommen von 100.000 EUR entfallen beispielsweise etwa 42 % Steuern, was die Steuerlast deutlich erhöht. In Extremfällen kann eine Erhöhung des Einkommens um 140 % eine Steuerlaststeigerung um bis zu 227 % zur Folge haben.

Fünftelregelung und hohe Einkünfte

Empfänger einer Abfindung mit sehr hohen sonstigen Einkünften profitieren möglicherweise gar nicht von der Fünftelregelung. Diese Regelung benötigt gewissermaßen „Luft zum Atmen“: Sie wirkt am besten, wenn der zuletzt verdiente Euro vor der Abfindung noch nicht stark belastet ist.

Bei sehr hohen anderen Einkünften ist dieser letzte Euro oft bereits mit 42 % besteuert, sodass die Fünftelregelung nicht die nötigen steuerlichen Vorteile bieten kann.

Risiken der Überoptimierung

Ein weiteres Risiko ist die Überoptimierung: Wenn das zu versteuernde Einkommen auf Null sinkt (ohne Kinderfreibeträge und ohne Progressionseinkünfte) und man weiterhin Geld für steuermindernde Maßnahmen wie Sonderausgaben oder Werbungskosten ausgibt, kann das zu einem negativen zu versteuernden Einkommen führen.

In einem solchen Fall sind die Möglichkeiten, von der Fünftelregelung zu profitieren, stark eingeschränkt, und die Amortisation dieser Maßnahmen kann gegen Null gehen.

So reduzierst du deine Steuerlast nach einer Abfindung

Wenn Sie nach einer Abfindung Ihre Steuerlast reduzieren möchten, gibt es verschiedene Strategien, die Sie in Betracht ziehen sollten. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater: so nutzen Sie steuerliche Vorteile gezielt und gewinnen zudem mehr Zeit.

Ein spezialisierter Berater kann konkrete Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln, mit denen sich Ihre Steuerlast durch die Steuererklärung deutlich verringern lässt. Zudem verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung, was Ihnen zusätzliche Flexibilität verschafft — ein wichtiger Punkt, da Abfindungen häufig überproportional besteuert werden.

Wichtigkeit der Steuererklärung

Eine Steuererklärung nach einer Abfindung kann sich unter vielen Umständen lohnen. Durch sorgfältiges und gezieltes Vorgehen lassen sich die Steuerzahlungen mindern. Achten Sie darauf, alle notwendigen Formulare korrekt auszufüllen, um alle Optimierungschancen vollständig zu nutzen.

Ein durchdachter Ansatz entlastet nicht nur kurzfristig, sondern trägt auch zu einer besseren langfristigen Finanzplanung bei.

Geplante Handlung

Zentral ist eine vorausschauende Planung der Steuererklärung. Abfindungen sind oft hohe Einmalzahlungen, die aufgrund der Progression zu hohen Steuersätzen führen — deshalb sind gezielte Maßnahmen entscheidend.

  • Fünftelregelung: Sie ermöglicht es, die Abfindung rechnerisch über fünf Jahre zu verteilen, wodurch die steuerliche Belastung durch die progressive Besteuerung abgemildert werden kann.

Für viele Arbeitnehmer ist dies ein spürbarer Vorteil.

Optionen zur steuerlichen Optimierung

Die konkreten Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung hängen stark von Ihrer individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab; nicht jede Strategie ist überall gleich wirksam oder umsetzbar. Grundsätzlich gibt es drei praxisrelevante und gängige Optionen, die helfen können, die Steuerlast im Abfindungsfall zu senken.

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Diese steuerliche Erleichterung eignet sich insbesondere, wenn Sie eine berufliche Auszeit planen oder den Schritt in die Selbstständigkeit erwägen.

Er kann die steuerliche Belastung spürbar reduzieren.

Rolle des Steuerberaters

Um diese Vorteile tatsächlich zu realisieren, ist die Einbindung eines qualifizierten Steuerberaters von großer Bedeutung. Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, macht in der Praxis oft einen erheblichen Unterschied.

Ein auf strategische Steuergestaltung spezialisierter Berater erläutert die nötigen Schritte und hilft Ihnen, steuerliche Möglichkeiten nicht ungenutzt zu lassen.

Finanzielle Vorteile durch kluge Planung

Diese Ausführungen ersetzen keine konkrete Berechnung; grundsätzlich gilt jedoch: Hat der Mandant in der oben genannten Situation noch 23.208 EUR an schädlichen Einkünften, die durch die Beratung neutralisiert werden, reduziert sich die Steuer erheblich.

Schädliche Einkünfte sind solche, die das zu versteuernde Einkommen erhöhen und dadurch den Steuersatz beeinflussen. Eine gezielte steuerliche Neutralisierung dieser Einkünfte kann daher oft zu einer spürbaren Steuerersparnis führen.

Schenkungen als steuerliche Maßnahme

Eine Schenkung kann in dieser Lage vorteilhaft sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schenkungen steuerfrei, insbesondere wenn sie innerhalb der geltenden Freibeträge liegen.

Solche steuermindernden Maßnahmen verringern zunächst die Belastung auf das normale Einkommen. Der dadurch entstehende steuerliche Vorteil summiert sich anschließend mit dem zusätzlichen Entlastungseffekt der Fünftelregelung, die speziell für Abfindungen vorgesehen ist.

Der doppelte Effekt der Beratung

Damit ergibt sich ein doppelter Effekt:

  • Die Beratung senkt zunächst die reguläre Steuerlast.
  • Sie verstärkt anschließend die Wirkung der Fünftelregelung.

So kann eine Abfindung von 116.040 EUR unter Berücksichtigung des fünffachen Existenzminimums steuerfrei werden.

Was ist das Existenzminimum?

Der Begriff Existenzminimum bezeichnet den Betrag, der zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten erforderlich ist; bei Abfindungen ist eine genaue Ermittlung dieses Werts wichtig, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Kipp-Punkte bei Abfindungen

Es gibt sogenannte Kipp-Punkte — etwa wenn die Abfindung zusammen mit anderen Einkünften eine deutlich höhere Steuerpflicht auslöst oder wenn die Grenzen der Fünftelregelung erreicht sind.

Ein besonders kritischer Aspekt betrifft Ehepartner mit eigenen Einkommen, da hier spezielle Probleme auftreten können. Erzielen beide Partner Einkommen, beeinflusst das die steuerliche Behandlung der Abfindung, vor allem bei der Zusammenveranlagung.

  • In bestimmten Fällen kann der Vorteil der Fünftelregelung bei Zusammenveranlagung geringer ausfallen als bei Einzelveranlagung.
  • Beispiel: Bei Abfindungen bis etwa 125.000 EUR kann der Vorteil der Fünftelregelung durch den Splitting-Vorteil der Zusammenveranlagung in manchen Fällen „kanibalisiert“ werden.

Unter bestimmten Umständen kann es daher sinnvoller sein, die Einkünfte getrennt zu veranlagen, um die steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Abfindungen und steuerliche Risiken

Eine Abfindung kann schnell zur Steuerfalle werden: Was zunächst wie ein finanzieller Ausgleich erscheint, schrumpft durch hohe Steuerabzüge oft erheblich.

Die Fünftelregelung bietet eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und einen größeren Teil der Abfindung zu behalten. Es ist jedoch zu beachten, dass ab neue Regeln gelten könnten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen und die Anwendbarkeit der Fünftelregelung beeinflussen können.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird zu viel einbehaltene Steuer anschließend angerechnet oder erstattet.

Relevante Urteile zur Fünftelregelung

Die Finanzämter akzeptieren in allen offenen Fällen inzwischen die 10-Prozent-Grenze. Damit setzt die Finanzverwaltung ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom (Az. IX R 46/14) um. Bis zu diesem Zeitpunkt durfte die Teilrate einer Abfindung höchstens 5 Prozent betragen, ohne den Steuervorteil der Fünftelregelung zu gefährden.

Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 S. 1–3 EStG) erlaubt, bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte wie Abfindungen einen verminderten Steuersatz anzuwenden.

Vorteil und Betrachtung der Steuerersparnis

Der tatsächliche Vorteil durch die Fünftelregelung ist immer im Verhältnis zur realen Steuerersparnis zu sehen. Eine Tabelle, die simuliert, welche Steuerersparnis theoretisch durch die Fünftelregelung erreicht werden kann, bietet dabei eine grobe Orientierung. Als Vergleichsmaßstab dient in dieser Tabelle ein bereits optimiertes Szenario — ein rechnerisches Modell, das darstellt, wie viel Steuern ohne die Fünftelregelung angefallen wären.

Mandanten kommen beim ersten Beratungsgespräch häufig in einer weniger optimalen steuerlichen Situation, was die Interpretation solcher Simulationen erschweren kann.

Wichtige Urteile des BFH

Ein weiteres wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang bestätigt die Möglichkeit einer ermäßigten Besteuerung: Der BFH hat dies im Urteil vom (Az. IX R 16/17) bekräftigt, was das steuerliche Ergebnis erheblich beeinflussen kann.

Bereits zuvor hatte der BFH in seinem Urteil vom (Az. IX R 1/09) die Teilung von Abfindungen anerkannt und damit die rechtliche Möglichkeit bestätigt, Abfindungen aufzuteilen und so die Steuerlast zu optimieren.

Steuerersparnis und praktische Anwendung

Die dargestellte Steuerersparnis bezieht sich immer auf ein ideales Szenario; in der Praxis sind viele Mandanten davon jedoch noch entfernt. Die Simulationsergebnisse zeigen daher, welche Steuervorteile unter optimalen Bedingungen zu erwarten sind und liefern somit eine belastbare Grundlage für die steuerliche Beratung.

Bei Anwendung der Fünftelregelung erfolgt die Berechnung anders als bei der regulären Einkünfteversteuerung, nämlich nach § 34 Abs. 1 S. 3 EStG. Alle Parameter, die das steuerliche Ergebnis beeinflussen, müssen präzise berücksichtigt werden, um die korrekten Vergünstigungen zu ermitteln.

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug zum Jahr . Ab diesem Zeitpunkt müssen Steuerpflichtige aktiv einen Antrag in ihrer Einkommensteuererklärung stellen, wenn sie weiterhin von den Vorteilen der Fünftelregelung profitieren möchten.

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung nach Abfindung

Wie beeinflusst eine Abfindung meine Steuererklärung?

Eine Abfindung wird als Einkommen behandelt und unterliegt der Steuerpflicht, ähnlich wie Ihr reguläres Gehalt. Die genaue Steuerlast hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Höhe der Abfindung, Ihrem individuellen Steuersatz und Ihrer Steuerklasse. Es ist wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen, um die finanzielle Auswirkung auf Ihre Steuererklärung besser zu verstehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um nach einer Abfindung Steuern zu sparen?

Eine effektive Möglichkeit, die Steuerlast auf eine Abfindung zu reduzieren, ist die Anwendung der Fünftelregelung. Diese Regelung erlaubt es Arbeitnehmern, die eine Abfindung aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes erhalten, eine Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Die Abfindung ist zudem sozialversicherungsfrei, was weitere Vorteile mit sich bringen kann.

Mit welcher Nachzahlung an Steuern muss ich bei einer Abfindung rechnen?

Bei der Steuerberechnung für eine Abfindung wird ein Fünftel des Gesamtbetrags zu Ihrem restlichen zu versteuernden Einkommen addiert. Die Steuer wird dann auf diese Summe berechnet. Die Differenz zwischen der Steuerlast ohne und mit diesem Fünftel ergibt die Steuer für ein Fünftel der Abfindung. Multiplizieren Sie diese Differenz mit fünf, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu ermitteln.

Wie hoch sind die Steuern bei einer Abfindung von 10.000 Euro?

Bei einer Abfindung von 10.000 Euro müssen Steuern gezahlt werden; jedoch wird die Steuerlast durch die Fünftelregelung gemäß § 34 EStG erheblich reduziert. Statt die volle Summe zu besteuern, erfolgt die Berechnung nur auf ein Fünftel des Betrags mit Ihrem regulären Steuersatz. Dies führt zu einer deutlich niedrigeren Steuerlast als wenn die 10.000 Euro einfach zu Ihrem jährlichen Einkommen hinzugefügt werden. Die genaue Höhe der Steuer hängt maßgeblich von Ihrem regulären Jahreseinkommen ab, da höhere Einkommen tendenziell höheren Steuersätzen unterliegen, aber die Fünftelregelung hilft, einen großen Anstieg in eine höhere Steuerklasse zu vermeiden.