Krankheit und Arbeitslosigkeit bringen oft Unsicherheiten mit sich, insbesondere wenn es um Deine Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosengeld geht. Wie lange bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du krank bist? Wie funktioniert der Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld? Und was ist mit Deinem Krankenversicherungsschutz in dieser schwierigen Zeit? In diesem Artikel klären wir häufige Fragen und geben Dir wertvolle Informationen, um Deine finanzielle Sicherheit während der Krankheit und in der Arbeitslosigkeit zu gewährleisten.
Wie lange bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du krank bist?
Bist Du arbeitslos und erkrankst, erhältst Du bis zu sechs Wochen lang weiterhin Arbeitslosengeld. Diese Regelung ist in § 146 Abs. 1 SGB III verankert und gilt für alle Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I). In diesen sechs Wochen besteht ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung, der mit der Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall vergleichbar ist.
Ab der siebten Woche endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes und Du beziehst stattdessen Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses wird für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Da die sechs Wochen der Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit angerechnet werden, verbleibt ein restlicher Anspruch von maximal 72 Wochen Krankengeld. Falls Du Dich fragst, wie viele Monate sind 78 Wochen: Es handelt sich um einen Zeitraum von etwa 18 Monaten, was umgerechnet circa 1,5 Jahre entspricht (78 Wochen wieviel Jahre).
Informations-Box: Ruhen des Anspruchs
Während des Bezugs von Krankengeld ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, die verbleibende Dauer Deines ALG-I-Anspruchs bleibt erhalten und verfällt während der Krankheit nicht.
Im Krankheitsfall musst Du Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit krankmelden – entweder telefonisch oder online über die eServices. Spätestens ab dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Gesetzlich Versicherte profitieren davon, dass die Agentur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) meist elektronisch abruft. Privat Versicherte müssen das Attest weiterhin selbst einreichen, um weiterhin Krankengeld bei Arbeitslosigkeit (etwa bei der AOK oder einer anderen Kasse) sicherzustellen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erfolgt der Wechsel des Leistungsträgers: Statt der Agentur für Arbeit zahlt nun die Krankenkasse das Krankengeld. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung oder während einer Rehabilitationsmaßnahme.
| Zeitraum | Art der Leistung |
|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitslosengeld I (Leistungsfortzahlung) |
| Woche 7 bis 78 | Krankengeld (durch die Krankenkasse) |
Ein praktisches Beispiel: Birte war arbeitslos und wurde längerfristig krankgeschrieben. Nach sechs Wochen endete die Zahlung ihres Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit, und ihre Krankenkasse übernahm die weitere Absicherung durch das Krankengeld.
Voraussetzungen für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt
Um nach einer Erkrankung wieder Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Sobald Du wieder arbeitsfähig bist und dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst, besteht wieder ein regulärer Anspruch auf ALG I oder gegebenenfalls Bürgergeld.
Das sogenannte Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld wird gezahlt, wenn Du zwar weiterhin krank bist, aber Dein Krankengeldanspruch erschöpft ist. Diese Sonderregelung greift unter der Voraussetzung, dass Du die Anwartschaftszeit erfüllt hast und aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate nicht vermittelbar bist.
Wichtig: Achte auf diese Regelungen besonders dann, wenn eine berufliche Rehabilitation eingeleitet wird, um Deine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Falls die Krankheit über das Ende aller Leistungsansprüche hinaus bestehen bleibt, sollte geprüft werden, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist, falls eine Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nicht möglich erscheint.

Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitgeber richtig informieren. 📝 Vermeiden Sie Fehler und sichern Sie Ihre Ansprüche. Jetzt informieren…
Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld
Nach dem Ende des Krankengeldbezugs gibt es zwei Szenarien für den Bezug von Arbeitslosengeld: Entweder lebt Ihr regulärer Anspruch auf ALG I wieder auf, sobald Sie gesund sind, oder Sie erhalten Nach Krankengeld Arbeitslosengeld 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Letzteres ist entscheidend, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und bereits eine Erwerbsminderungsrente oder eine Reha-Maßnahme beantragt haben.
Ein wichtiger Aspekt: Wie lange wird Arbeitslosengeld nach Krankengeld gezahlt? Dies hängt von Ihrem ursprünglichen Restanspruch ab. Während Sie Krankengeld beziehen, wird keine Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld verbraucht; der Zähler bleibt gewissermaßen stehen und läuft erst nach der Genesung weiter.
Wichtige Schritte nach dem Krankengeldbezug
- Jede Krankschreibung muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden (Krankgeschrieben arbeitslos melden).
- Nach Ende des Krankengeldbezugs und bei Wiedergenesung müssen Sie sich persönlich oder online erneut arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit entscheidend. Die Berechnung ALG 1 nach Krankengeldbezug erfolgt in der Regel auf Basis der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung vor dem Leistungsbezug.
Berechnung des Arbeitslosengeldes
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Phase der Krankheit erfolgt nach den üblichen Sätzen des ALG I:
- Im Regelfall erhalten Sie 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit bzw. der Erkrankung.
- Haben Sie oder Ihr Ehepartner mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird, erhöht sich dieser Satz auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts.
Eltern erhalten somit eine höhere finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung verhindert eine Versorgungslücke, wenn über eine Erwerbsminderung noch nicht abschließend entschieden wurde. Falls rückwirkend eine Rente oder Übergangsgeld bewilligt wird, muss das in dieser Zeit erhaltene Arbeitslosengeld normalerweise nicht zurückgezahlt werden – selbst wenn das ALG I höher war als die Rentenzahlung.
Dies stellt sicher, dass der Weg Erst krank dann arbeitslos dann Rente finanziell abgesichert bleibt und keine existenziellen Engpässe entstehen.
Wichtige Hinweise
Zusätzlich sollten Sie beachten:
- Wird man arbeitslos krank verlängert Arbeitslosengeld sich nicht automatisch über die ursprüngliche Anspruchsdauer hinaus.
- Allerdings gilt der Bezug von Krankengeld als versicherungspflichtige Zeit, was unter Umständen einen neuen Anspruch begründen oder bestehende Ansprüche verlängern kann.
- Wenn Sie während des ALG-I-Bezugs erkranken, informieren Sie zeitnah Ihre Krankenkasse, da dies die spätere Berechnung des Krankengeldes beeinflusst.
In der Regel entspricht die Höhe des Krankengeldes nach der sechsten Woche dem Betrag, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld erhalten haben (§ 47b SGB V).
Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit
Selbst wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, bleibt der Versicherungsschutz für Personen, die zuvor gesetzlich krankenversichert waren, in der Regel erhalten. Dies bietet eine wichtige Sicherheit für Erwerbslose.
Details zum Nachversicherungsschutz
Der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch sichert Sie im ersten Monat einer Sperrzeit ab. In dieser Zeit können Sie weiterhin alle notwendigen medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Das ist besonders wichtig, falls direkt nach dem Jobverlust eine Behandlung erforderlich wird.
Ab dem zweiten Monat einer Sperrzeit übernimmt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen an die gesetzliche Krankenkasse. Damit wird eine lückenlose Absicherung gewährleistet und finanzielle Belastungen durch private Beitragszahlungen werden vermieden.
Besonderheiten bei freiwilliger und privater Versicherung
Für Personen, die zuvor freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, gilt der nachgehende Leistungsanspruch im ersten Monat der Sperrzeit nicht. Hier müssen die Beiträge zunächst selbst getragen werden, was die finanzielle Situation zusätzlich belasten kann.
Privat Versicherte genießen keinen automatischen Nachversicherungsschutz durch die Agentur für Arbeit während einer Sperrzeit. In diesem Fall müssen Betroffene selbst aktiv werden und mit ihrem Versicherungsunternehmen klären, wie der Schutz aufrechterhalten werden kann.
Vorgehen ohne Leistungsanspruch
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird nicht automatisch über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Hier ist Eigeninitiative gefragt: Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollte umgehend eine freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
- Achten Sie strikt auf Meldefristen, um Versorgungslücken zu vermeiden.
- Ein Antrag auf Bürgergeld kann helfen, sowohl den Lebensunterhalt als auch den Krankenversicherungsschutz zu sichern.
Freiwillige Weiterversicherung
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Eine Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre oder
- ein ununterbrochener Versicherungsschutz von mindestens 12 Monaten unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.

Maximieren Sie Ihre Erwerbsminderungsrente! 💰 Unser Hartz 4 Rechner zeigt Ihnen, wie. Holen Sie sich jetzt Klarheit über Ihre Finanzen…
Häufige Fragen zu Krankengeld und Arbeitslosengeld
Was ist höher Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
Oft stellt sich die Frage: Was ist höher Arbeitslosengeld oder Krankengeld? In der Regel ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld (ALG I). Während das ALG I meist 60 bis 67 % des pauschalierten Nettoentgelts beträgt, liegt das Krankengeld oft bei bis zu 90 % des letzten Nettoverdienstes (gedeckelt durch das Regelentgelt). Beziehen Sie jedoch bereits ALG I und werden krank, entspricht das Krankengeld ab der siebten Woche genau der Höhe Ihres vorherigen Arbeitslosengeldes.
Ist Krankengeld höher als AMS-Geld?
Das Krankengeld orientiert sich am letzten Erwerbseinkommen und ist in vielen Fällen höher als pauschale Unterstützungsleistungen. Im deutschen System ist das Krankengeld so konzipiert, dass es den Lebensstandard während einer längeren Krankheit besser absichert als die Basis-Arbeitslosenunterstützung.
Wer zahlt die Differenz zum Krankengeld?
Bei Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss leisten, um die Differenz zum vollen Nettogehalt auszugleichen, sofern dies tariflich oder vertraglich vereinbart ist. Bei Arbeitslosen gibt es eine solche Differenzzahlung in der Regel nicht; hier bildet das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld die Grundlage für die Höhe des Krankengeldes.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei der Nahtlosigkeitsregelung?
Das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung entspricht in seiner Höhe dem regulären ALG I. Es wird auf Basis des Einkommens berechnet, das Sie in den letzten 52 Wochen vor der Entstehung des Anspruchs erzielt haben. Damit wird sichergestellt, dass Ihre finanzielle Absicherung nicht sinkt, nur weil Sie aufgrund einer lang anhaltenden Erkrankung dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht voll zur Verfügung stehen.
Weitere verwandte Artikel, die Sie interessieren könnten






