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Welche Berufsgenossenschaften gibt es? Entdecke die Vielfalt!

welche berufsgenossenschaften gibt es

Sind Sie als Unternehmer unsicher über die verschiedenen Berufsgenossenschaften in Deutschland und deren Funktionen? Unser Artikel klärt alle Ihre Fragen! Erfahren Sie mehr über die Struktur, Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle der Berufsgenossenschaften, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen. Tauchen Sie ein in die Unterschiede zwischen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, und erhalten Sie wertvolle Informationen, die Ihre Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit schärfen.

Struktur und Funktionen der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und spielen eine zentrale Rolle im System der Sozialversicherung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

Zu ihren Aufgaben zählen vor allem die Unfallverhütung, die Beratung der Unternehmen in Sicherheitsfragen sowie die Leistungserbringung im Schadensfall. Die Organisation erfolgt sektoral: Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, um die spezifischen Risiken und Bedürfnisse der jeweiligen Branche gezielt zu adressieren.

Verpflichtung und Mitgliedschaft

Für Unternehmen besteht die Pflicht, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. So ist gewährleistet, dass alle Beschäftigten im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert sind.

Die Mitgliedschaft ist für alle Betriebe verpflichtend, unabhängig von Größe oder wirtschaftlicher Lage. Damit wird vermieden, dass Beschäftigte ohne Schutz bleiben.

Finanzierung der Berufsgenossenschaften

Die Finanzierung der Berufsgenossenschaften erfolgt ausschließlich über die Beiträge der Arbeitgeber. Diese Beiträge werden in der Regel risikobasiert berechnet: Branchen mit höherem Unfallrisiko zahlen mehr, risikärmere Branchen weniger. Dieses Beitragsprinzip schafft Anreize für Investitionen in Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Die Arbeitgeberbeiträge ermöglichen es den Berufsgenossenschaften, Präventionsangebote, Beratungen und die Rehabilitation nach Unfällen zu finanzieren.

Zuständigkeiten und Tätigkeitsbereiche

Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften orientieren sich an Wirtschaftssektoren wie Bau, Handel, Gesundheitswesen oder Verkehr. Innerhalb dieser Bereiche gelten branchenspezifische Regelungen und Standards, die auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sind.

Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig: Tätigkeiten und Risiken können sich überschneiden, sodass ein Betrieb für mehrere Berufsgenossenschaften relevant sein kann. Daher sollten Unternehmen prüfen, welche BG für sie zuständig ist und sich entsprechend anmelden.

Angemessene Leitung und verfügbare Ressourcen

Die Wahl der richtigen Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen wichtig. In Deutschland gibt es derzeit rund 30 anerkannte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Orientierung bieten die Berufsgenossenschaften und der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Datenbanken, Tarifinformationen und weiterführende Hinweise, mit denen man die zuständige BG ermitteln kann.

Beispiel: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) betreut etwa 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen und verdeutlicht damit die Bedeutung des Arbeitsschutzes in Gesundheitsberufen.

Die BGW bietet unter anderem Schulungen und Informationsmaterialien zur Prävention sowie Hilfen zur Förderung der betrieblichen Gesundheit — damit übernimmt sie sowohl präventive als auch regulative Aufgaben.

Aktuelle Herausforderungen und Anpassung der Strategie

Die Berufsgenossenschaften passen sich fortlaufend an neue Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Durch technologische Entwicklungen und den Anstieg von Tätigkeiten im Homeoffice haben sich Gefährdungen und Handlungsfelder verändert.

Als Reaktion entwickeln die BGs neue Standards für das Arbeiten von zu Hause und richten vermehrt Aufmerksamkeit auf psychische Belastungen (psychische Belastungen) und die Gesundheit im mobilen Arbeiten.

Liste der Berufsgenossenschaften

Überblick über die Berufsgenossenschaften

Die folgende Übersicht listet Berufsgenossenschaften (gewerbliche und landwirtschaftliche) mit Hinweisen zu ihrem Aufgabenspektrum sowie dem Spitzenverband DGUV:

  1. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
    Die BG RCI ist zuständig für die Unfallversicherung von Unternehmen der Rohstoff- und chemischen Industrie, etwa Mineralölverarbeitung, chemische Grundstoffe und die Herstellung pharmazeutischer Produkte.
    Zu ihren Aufgaben gehören Prävention, Beratung und Leistungen im Schadensfall.
    Anschrift: [Anschrift BG RCI]
  2. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
    Die BGHM betreut Betriebe der Holz- und Metallverarbeitung, etwa Sägewerke, Möbelhersteller und metallverarbeitende Unternehmen.
    Ein Schwerpunkt liegt auf Unfallverhütung und branchenspezifischen Schulungen.
    Sitz/Anschrift: [Anschrift BGHM]
  3. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
    Die BG ETEM ist für Bereiche wie Energie, Textil, Elektro und Medien zuständig. Sie fördert Aufklärung und Prävention in Branchen wie der Energiewirtschaft und der Elektroinstallation.
    Zu den Angeboten zählen Informationsmaterialien und Fachveranstaltungen zur Arbeitssicherheit.
    Kontaktdaten: [Anschrift BG ETEM]
  4. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Die BGN deckt das Nahrungsmittel- und Gastgewerbe ab und berücksichtigt die besonderen Risiken in Gastronomie und Lebensmittelproduktion.
    Sie unterstützt Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, bietet Präventionsmaßnahmen und hilft im Schadensfall.
    Anschrift: [Anschrift BGN]

Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Der Spitzenverband DGUV koordiniert die Berufsgenossenschaften und setzt gemeinsame Sicherheitsstandards. Er vertritt die Unfallversicherungsträger politisch, entwickelt Präventionskonzepte und organisiert Kampagnen zum Arbeitsschutz. Die DGUV ist zentrale Anlaufstelle für Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Funktionen und Verantwortlichkeiten der Berufsgenossenschaften

Die Unfallversicherungsträger haben neben dem Versicherungsauftrag die Aufgabe, Beschäftigte vor berufsbedingten Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen zu schützen. Dies ist angesichts der vielfältigen Gefahren am Arbeitsplatz von hoher Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften sorgen durch Prävention, Rehabilitation und Bildung für sichere Arbeitsbedingungen.

Die Kernaufgaben lassen sich in drei Bereiche gliedern: Prävention, Rehabilitation sowie Fort- und Weiterbildung. Jeder Bereich trägt dazu bei, Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Prävention

Prävention steht im Mittelpunkt. Ziel ist es, Unfälle während der Arbeit sowie auf dem Weg zur Arbeit zu verhindern.

Ein zentraler Baustein sind Schulungen: Berufsgenossenschaften informieren Beschäftigte über Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten im Umgang mit Gefahren. Sie organisieren Informationsveranstaltungen und Trainings, um das Risikobewusstsein zu stärken und Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften zu vertiefen.

Regelmäßige Prüfungen am Arbeitsplatz sichern die Einhaltung von Standards. Dazu zählen Bewertungen von Maschinen, Arbeitsabläufen und ergonomischen Bedingungen im Büro wie in der Produktion.

  • Bewertung von Maschinen und Arbeitsabläufen
  • Prüfung ergonomischer Bedingungen
  • Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verhinderung von Berufskrankheiten, die durch langanhaltenden Kontakt mit Schadstoffen oder durch einseitige Belastungen entstehen können. Berufsgenossenschaften führen Gefährdungsbeurteilungen durch und klären erforderliche Schutzmaßnahmen.

Dabei kooperieren sie mit Fachärzten und Hygieneexperten, um geeignete Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Rehabilitation

Tritt trotz Prävention ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ein, übernehmen die Berufsgenossenschaften die Rehabilitation. Ziel ist die Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch medizinische Behandlung und berufliche Reha-Maßnahmen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Die Rehabilitation umfasst unter anderem:

  1. Medizinische Versorgung zur Behandlung oder Linderung gesundheitlicher Folgen
  2. Zielgerichtete Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung

Ein wichtiger Teil ist die berufliche Wiedereingliederung: Die BGs unterstützen Betroffene bei Qualifizierungen oder Umschulungen, wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, mit dem Ziel einer nachhaltigen Rückkehr ins Erwerbsleben.

Fort- und Weiterbildung

Neben Prävention und Rehabilitation bieten Berufsgenossenschaften Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Führungskräfte an. In einer sich verändernden Arbeitswelt sind kontinuierliche Schulungen nötig, um Sicherheitsstandards und gesundheitliche Vorgaben aktuell zu halten.

  • Seminare
  • Workshops
  • Lehrgänge

Solche Angebote stärken nicht nur die individuelle Sicherheit, sondern auch die Sicherheitskultur im Unternehmen. Besonders Betriebe aus risikoreichen Branchen profitieren von einer geschulten Belegschaft, die in Gefahrensituationen handlungsfähig ist.

Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften

Die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) richtet sich grundsätzlich nach Wirtschaftssektoren, wobei die Grenzen nicht immer scharf sind. Die BGs sind zentrale Akteure im deutschen Arbeitsschutzsystem und verantworten die gesetzliche Unfallversicherung für verschiedene Branchen.

Diese sektorale Gliederung ermöglicht branchenspezifische Präventionsmaßnahmen, Beratungen und Schulungen, die auf typische Gefährdungen und Herausforderungen einer Branche abgestimmt sind.

Wirtschaftssektoren und Verantwortlichkeiten

Ein Wirtschaftssektor umfasst Unternehmen mit ähnlichen Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsbedingungen. So können Berufsgenossenschaften gezielt auf die Gefährdungsbilder einer Branche eingehen und passende Schutzmaßnahmen entwickeln.

Bei Mischunternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind, können Zuständigkeiten überlappen. Maßgeblich ist in der Regel das Kerngeschäft:

  • Der Tätigkeitsbereich mit dem größten Anteil an der Geschäftstätigkeit ist entscheidend.
  • Die Zuordnung wird anhand der dominanten Tätigkeiten bestimmt.

Rechtsgrundlage und Anmeldung

Die rechtliche Grundlage der Zuständigkeitsregelung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Es schreibt u. a. vor, dass Unternehmen sich bei der für ihren Wirtschaftssektor zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden müssen.

Die Anmeldung ist wichtig, damit Unternehmen passende Informationen, Präventionsangebote und den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten.

In der Praxis wird anhand der konkreten Tätigkeitsanteile entschieden, welche BG zuständig ist. Beispiel:

Ein Betrieb mit Bau- und Fertigungstätigkeiten kann der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zugeordnet werden, wenn der Bauanteil überwiegt.

Diese Zuordnung beeinflusst den Versicherungsschutz und die Beitragshöhe, die sich an den spezifischen Risiken und dem Umfang der Tätigkeiten orientiert.

Regelmäßige Überprüfung und Kontakt

Die Berufsgenossenschaften überprüfen ihre Zuständigkeitsbereiche regelmäßig und passen diese bei Bedarf an, um auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen und neue Branchenentwicklungen zu reagieren.

Daher sollten Unternehmen sich laufend informieren, um sicherzustellen, dass sie bei der richtigen BG angemeldet sind.

Unklarheiten bei der Zuständigkeit

Unklarheiten treten besonders bei Gründungen von Mischunternehmen oder bei Expansionen in neue Märkte auf. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zur zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen, um die korrekte Zuordnung und das Anmeldeverfahren zu klären.

Mitgliedschaft und Finanzen der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Beiträge richten sich nach der Risikoklasse des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten, sodass Betriebsgröße und Gefährdungen berücksichtigt werden.

Pflicht zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist für alle Unternehmen mit Arbeitnehmern verpflichtend, von großen Industrieunternehmen bis zu kleinen Betrieben und Selbständigen mit Angestellten.

Die BGs sind branchenspezifisch organisiert und passen die Beitragshöhen an die typischen Gefährdungen ihrer Branchen an. Auch neu gegründete Unternehmen sind unabhängig von Größe oder Umsatz beitragspflichtig.

Anmeldung neuer Unternehmen

Neu gegründete Unternehmen müssen sich innerhalb einer nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Frist soll Versicherungslücken für Beschäftigte verhindern.

Eine fristgerechte Anmeldung ermöglicht es der Berufsgenossenschaft, den Versicherungsschutz zu aktivieren und die Beitragshöhe zu berechnen. Wird die Frist versäumt, können Nachforderungen oder Bußgelder folgen.

Versicherungspflicht für Selbständige

Auch Solo-Selbständige sind versicherungspflichtig, sofern ihre Tätigkeit unter den Schutzbereich der Berufsgenossenschaften fällt.

Der Versicherungsschutz ist für diese Gruppe besonders relevant, weil Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten die Existenzgrundlage gefährden können.

Bestätigung der Mitgliedschaft

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen ein Vertragsdokument als Nachweis der Mitgliedschaft. Dieses Dokument enthält Angaben zur Beitragshöhe, zur Risikoklasse sowie zum Umfang des Versicherungsschutzes.

Die Risikoklasse wird anhand von Branchenzugehörigkeit und einer Gefährdungsanalyse des Betriebs ermittelt.

Meldung von Beschäftigtenzahlen und Änderungen

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Beschäftigtenzahlen und betriebliche Änderungen an die Berufsgenossenschaft zu melden. Diese Angaben sind wichtig, damit Versicherungsschutz und Beitragsberechnung aktuell sind.

Unterlassen Unternehmen diese Meldungen, kann dies zu falscher Beitragsberechnung und im schlimmsten Fall zu fehlendem Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen führen.

System der Unfallversicherung in Deutschland

Alle Unfallversicherungsträger sind in der Regel im Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), vernetzt. Die DGUV koordiniert die gesetzlichen Unfallversicherungen und vertritt ihre Interessen.

Die DGUV ist maßgeblich an der Entwicklung von Standards, Richtlinien und Maßnahmen zur Qualitätssicherung innerhalb des Systems der Unfallversicherung beteiligt.

Rolle der DGUV

Die DGUV fungiert als Dachorganisation und zentrale Informationsquelle zur Unfallversicherung. Sie bietet Schulungen, Beratungen und Informationsmaterialien für Unternehmen und Beschäftigte an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu stärken.

Die DGUV verfolgt einen präventiven Ansatz mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Öffentliche Unfallversicherungen

Zusätzlich zu den DGUV-organisierten Trägern gibt es öffentliche Unfallversicherungen wie die Unfallversicherung Bund und Bahn, die spezielle Leistungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bereitstellen. Diese Träger berücksichtigen die besonderen Risiken und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor.

Beschäftigte in der Bahnbranche etwa unterliegen spezifischen Gefahren, die durch besondere Regelungen und Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Unfallversicherungen für verschiedene Sektoren

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt. Zahlreiche Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind für unterschiedliche Wirtschaftssektoren zuständig.

  • Regionale Organisation
  • Berücksichtigung besonderer Situationen und ökonomischer Gegebenheiten der Branche oder Region
  • Gewährung gesetzlich festgelegter Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Unterstützung der Versicherten bei der Rehabilitation

Spezifische Anforderungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung berücksichtigt eigene Anforderungen und Regelungen, um den speziellen Risiken in der Landwirtschaft gerecht zu werden.

Diese Träger sollen Landwirtinnen, Landwirte und Beschäftigte in der Landwirtschaft absichern und präventive Maßnahmen fördern.

Die DGUV arbeitet mit den landwirtschaftlichen Trägern zusammen, um branchenübergreifende Standards zu entwickeln und Erfahrungen auszutauschen.

Solidaritätsprinzip der deutschen Unfallversicherung

Die deutsche Unfallversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Alle Versicherten tragen gemeinsam das Risiko, sodass auch Beschäftigte in gefährlichen Berufen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Unterstützung erhalten.

Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt
  • Medizinische Kosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verdienstausfälle
  • Rentenansprüche

Prävention und Sicherheitsmaßnahmen

Die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorgaben ist zentral, um Prämien stabil zu halten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Die DGUV hat zahlreiche Kampagnen und Programme initiiert, die das Risikobewusstsein stärken und konkrete Maßnahmen zur Unfallverhütung fördern.

Erhobene Daten und Statistiken zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dienen der kontinuierlichen Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Leistungen.

Unterschiede zwischen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Dienst und dessen Einrichtungen. Im Unterschied zu den Berufsgenossenschaften, die vorwiegend die Beschäftigten der Privatwirtschaft absichern, decken Unfallkassen Angestellte in Behörden, Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ab.

Das System der gesetzlichen Unfallversicherung gliedert sich somit in zwei Hauptgruppen: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Berufsgenossenschaften decken ein breites Spektrum der Industrie und des Gewerbes ab, während Unfallkassen auf den öffentlichen Dienst spezialisiert sind. Diese Aufteilung berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Anforderungen der Tätigkeitsfelder.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist verpflichtend. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind automatisch über die Unfallkassen abgesichert, sodass bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umfassender Schutz besteht. Neben physischen Gefahren kommen in vielen öffentlichen Berufen auch psychische Belastungen vor.

Die Unfallkassen betreuen u. a.:

  • Lehrkräfte
  • Polizistinnen und Polizisten
  • Feuerwehrangehörige
  • Pflegekräfte
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer öffentlicher Einrichtungen

Beispiel: Erleidet eine Lehrkraft während eines Schulausflugs einen Unfall, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für medizinische Behandlung und gegebenenfalls Rehabilitationsmaßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Prävention und Rehabilitation

Unfallkassen legen wie die Berufsgenossenschaften großen Wert auf Prävention. Durch Schulungen und Informationskampagnen sollen Gefahren reduziert und Unfälle vermieden werden. Zudem unterstützen Unfallkassen die Rehabilitation nach Unfällen, inklusive Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.

Struktur und Funktion

Obwohl beide Gruppen Teil der gesetzlichen Unfallversicherung sind, unterscheiden sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Struktur und Funktion. Berufsgenossenschaften sind oft branchenbezogen organisiert und berücksichtigen die speziellen Risiken einer Industrie oder eines Gewerbes.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Berufsgenossenschaft (BG) ist für mein Unternehmen zuständig?

Orientieren Sie sich am Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens. Hilfreich ist der Branchenfinder der DGUV, mit dem Sie die zuständige BG ermitteln können. Alternativ fragen Sie interne Ansprechpartner oder die DGUV-Hotline unter 0800 6050404 für eine verbindliche Auskunft. Bei Mischbetrieben zählt der Schwerpunkt der Tätigkeit.

Wie viele Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland?

In Deutschland sind neun gewerbliche Berufsgenossenschaften für die Privatwirtschaft zuständig. Hinzu kommt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie verschiedene Träger der öffentlichen Hand. Insgesamt gibt es mehr als 30 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die oft in der DGUV organisiert sind.

Wie finde ich meine zuständige Berufsgenossenschaft für eine BGW-Anfrage?

Bei laufenden Verfahren finden Sie die persönliche Ansprechperson auf dem Briefkopf Ihrer Korrespondenz. Ansonsten können Sie die zuständige Bezirksverwaltung über die Postleitzahlensuche auf der zentralen Kontaktseite der BGW ermitteln.

Welche ist die größte Berufsgenossenschaft in Deutschland?

Die größte Berufsgenossenschaft in Deutschland ist die BGW, die rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen betreut.