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Neuer Arbeitsvertrag unterschreiben trotz bestehendem: So geht’s!

neuer arbeitsvertrag unterschreiben trotz bestehendem

Stehen Sie vor der Herausforderung, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, während Sie bereits in einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind? Unser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten sollten, von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den Vor- und Nachteilen eines Wechsels. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Entscheidung fundiert treffen und mögliche Risiken minimieren können, um Ihre berufliche Zukunft optimal zu gestalten.

Änderungsvertrag und Änderungskündigung: Was Sie wissen sollten

Arbeitnehmende haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, auf das Angebot eines Änderungsvertrags zu reagieren. Jede dieser Optionen bringt spezifische rechtliche Konsequenzen mit sich:

Optionen für Arbeitnehmende

  1. Den Vertrag annehmen: Unterschreiben Arbeitnehmende den Änderungsvertrag, treten die neuen Bedingungen zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Dies ist oft die unkomplizierteste Lösung, wenn die neuen Konditionen vorteilhaft sind, beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung oder verbesserten Arbeitszeitmodellen. Dennoch empfiehlt sich vorab eine sorgfältige Prüfung, um potenzielle Nachteile frühzeitig zu identifizieren.
  2. Den Vertrag ablehnen: Wird das Angebot abgelehnt, bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis zunächst unverändert bestehen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall jedoch eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei wird das bestehende Verhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu neuen Bedingungen fortzuführen. Solche Maßnahmen müssen sachlich begründet sein, etwa durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Umstrukturierungen. Arbeitnehmende können innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Gründe prüfen zu lassen.
  3. Abwägung und Entscheidung: Da ein Änderungsvertrag auf Freiwilligkeit basiert, steht es Beschäftigten frei, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Die Entscheidung sollte davon abhängen, ob die neuen Bedingungen die langfristige berufliche Situation verbessern oder ob die Ablehnung trotz des Risikos einer Änderungskündigung der bessere Weg ist.

Wann ist ein Änderungsvertrag erforderlich?

Ein Änderungsvertrag wird immer dann notwendig, wenn wesentliche Bestandteile des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses modifiziert werden sollen. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Dauerhafte Änderung des Arbeitsortes (Versetzung)
  • Neugestaltung der Vergütungsstruktur

In manchen Fällen ist ein separater Vertrag entbehrlich, sofern der bestehende Arbeitsvertrag bereits weitreichende Flexibilitätsklauseln oder ein Direktionsrecht des Arbeitgebers vorsieht.

Form des Änderungsvertrags

Obwohl gesetzlich für die reine Inhaltsänderung keine strenge Schriftform vorgeschrieben ist, empfiehlt sich diese aus Gründen der Beweissicherheit dringend. Ein rechtssicherer Änderungsvertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezugnahme auf das Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags
  • Vollständige Namen der Vertragsparteien
  • Präzise Darstellung der neu vereinbarten Bedingungen
  • Genaue Angabe des Zeitpunkts, ab dem die Änderungen wirksam werden

Kombination aus Änderungsvertrag und Änderungskündigung

Arbeitgeber nutzen häufig die Kombination beider Instrumente: Sie bieten den Änderungsvertrag an und sprechen gleichzeitig die Kündigung für den Fall der Ablehnung aus. Diese Maßnahme unterliegt strengen Anforderungen; der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Konditionen für das Unternehmen unzumutbar ist.

Neuen Arbeitsvertrag unterschreiben: Vor- und Nachteile

Für viele Beschäftigte stellt sich die Frage: Darf ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben vor Kündigung des aktuellen Jobs? In der Regel ist es sogar empfehlenswert, erst den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis. Dies beugt einer Beschäftigungslücke vor und bietet soziale Sicherheit. Ein neuer Vertrag eröffnet oft Perspektiven wie ein höheres Gehalt, verantwortungsvollere Aufgaben oder eine bessere Work-Life-Balance.

Dennoch ist eine genaue Analyse der laufenden vertraglichen Bindungen unerlässlich, bevor der Wechsel vollzogen wird.

Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung des bestehenden Jobs auch nach Unterschrift des neuen Vertrags möglich, sofern die vereinbarten Fristen gewahrt bleiben. Diese Fristen sind im Arbeitsvertrag oder in geltenden Tarifverträgen festgelegt. Um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, sollten diese exakt berechnet werden.

Eine Alternative bietet der Aufhebungsvertrag. Er ermöglicht eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu jedem gewünschten Zeitpunkt, setzt jedoch die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers voraus. Ein einseitiger Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht nicht.

Bestehende Verpflichtungen berücksichtigen

Wer einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben möchte, trotz bestehendem Verhältnis, muss folgende Punkte prüfen:

  • Aktuelle Kündigungsfristen
  • Eventuelle Wettbewerbsverbote
  • Nachvertragliche Beschäftigungsbeschränkungen

Besonders Wettbewerbsverbote können den geplanten Wechsel behindern, wenn der neue Arbeitgeber ein direkter Konkurrent ist. In vielen Fällen sind Arbeitnehmende strikt an die Fristen des laufenden Vertrags gebunden und können die neue Stelle erst nach deren Ablauf antreten.

Verhandlung von Vertragsdetails

Beim Aufsetzen eines neuen Vertrags besteht oft Verhandlungsspielraum. Arbeitgeber sind häufig bereit, über folgende Aspekte zu sprechen:

  • Grundgehalt und Bonuszahlungen
  • Wochenarbeitszeit und Gleitzeitregelungen
  • Konkreter Tätigkeitsbereich
  • Zusatzleistungen wie Homeoffice-Pauschalen, Sabbaticals oder zusätzliche Urlaubstage

Wichtig ist, dass sämtliche Absprachen schriftlich fixiert werden, damit sie rechtlich bindend sind.

Rechtliche Bindung und Rücktritt

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend. Ein einseitiger Rücktritt vor Arbeitsantritt ist meist nur möglich, wenn dies vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Oftmals greifen auch hier bereits die ordentlichen Kündigungsfristen. Eine Auflösung des gerade geschlossenen Vertrags vor dem ersten Arbeitstag erfordert meist einen Aufhebungsvertrag.

Wichtige Überlegungen vor der Unterzeichnung

Wann darf man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Theoretisch zu jedem Zeitpunkt. Entscheidend ist jedoch die Koordination. Bevor Sie die Unterschrift leisten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Verpflichtungen aus dem alten Vertrag (wie die Kündigungsfrist) auch tatsächlich erfüllen können, ohne vertragsbrüchig zu werden.

Koordination des Arbeitsbeginns

Ein nahtloser Übergang erfordert eine präzise Abstimmung. Überlappen sich zwei Arbeitsverhältnisse, kann dies zu Problemen mit der Sozialversicherung und dem Finanzamt führen. Zudem riskieren Arbeitnehmende bei einem vertragswidrigen Wechsel Schadensersatzforderungen des alten Arbeitgebers. Eine rechtliche Beratung kann helfen, das Risiko beim Thema neuer Arbeitsvertrag – neue Probezeit arbeitsrechtlich abzusichern.

Wichtige Kommunikation beim Jobwechsel

Kündigungsgrund klar kommunizieren

Ein professioneller Abschied beginnt mit einer klaren Kommunikation. Nennen Sie einen nachvollziehbaren Kündigungsgrund, sowohl im persönlichen Gespräch mit Ihrer Führungskraft als auch in der schriftlichen Kündigung. Ein respektvoller Umgang sorgt dafür, dass Sie Türen für die Zukunft offenhalten und Missverständnisse vermeiden.

Schriftliche und mündliche Kündigung

Es hat sich bewährt, das Kündigungsgespräch zu suchen und gleichzeitig das schriftliche Dokument zu überreichen. Die Schriftform ist gesetzlich zwingend erforderlich. Formulieren Sie das Schreiben sachlich und konzentrieren Sie sich auf die notwendigen Fakten wie das Beendigungsdatum. Ein strukturiertes Vorgehen schafft auf beiden Seiten Klarheit.

Offene Kommunikation während des Prozesses

Transparenz ist der Schlüssel, um den Übergang zum neuen Arbeitgeber reibungslos zu gestalten. Bleiben Sie sachlich, auch wenn das Gespräch emotional werden sollte. Eine ruhige und professionelle Haltung stärkt Ihre Position und Ihren Ruf in der Branche.

Auf Überraschungen gefasst sein

Kündigungsgespräche verlaufen nicht immer nach Plan. Bereiten Sie sich auf Rückfragen oder emotionale Reaktionen Ihrer Vorgesetzten vor. Überlegen Sie sich vorab Antworten auf Fragen zu Ihren Beweggründen, um auch in unvorhergesehenen Situationen souverän zu bleiben.

Gegenangebote kritisch prüfen

Oft versuchen Unternehmen, wertvolle Mitarbeitende im letzten Moment durch Gegenangebote zu halten. Prüfen Sie solche Angebote kritisch. Meist ändern kurzfristige Zugeständnisse nichts an den ursprünglichen Wechselmotiven, wie etwa der Unternehmenskultur oder dem Aufgabenfeld.

Gegenangebote: Sollten Sie bleiben oder gehen?

Statistiken zeigen, dass viele Beschäftigte, die ein Gegenangebot annehmen, das Unternehmen dennoch innerhalb eines Jahres verlassen. Dies liegt oft daran, dass die grundlegenden Probleme durch eine reine Gehaltserhöhung nicht gelöst werden.

Motivationen für die Annahme von Gegenangeboten

Häufig ist ein höheres Gehalt der Grund für die Annahme eines Gegenangebots. Man sollte jedoch ehrlich hinterfragen, ob finanzielle Aspekte tatsächlich der einzige Kündigungsgrund waren. Meist sind es tiefere Ursachen wie:

  • Strukturelle Defizite im Betrieb
  • Unzufriedenheit mit dem Führungsstil
  • Fehlende Entwicklungsperspektiven oder Konflikte im Team

Da sich das Arbeitsumfeld durch mehr Geld nicht ändert, kehrt die ursprüngliche Unzufriedenheit oft schnell zurück.

Reaktionen auf Kündigungen

Die Kündigung eines Leistungsträgers kann interne Abläufe stören, was mitunter zu emotionalen Reaktionen seitens der Vorgesetzten führt. Solche Spannungen können das Vertrauensverhältnis nachhaltig belasten, selbst wenn man sich entscheidet zu bleiben.

Wahrnehmung und Loyalität im Unternehmen

Wer einmal seine Kündigungsabsicht signalisiert hat, steht oft unter Beobachtung. Die Loyalität wird infrage gestellt, was sich negativ auf zukünftige Beförderungen oder die Zuteilung prestigeträchtiger Projekte auswirken kann. Man gilt intern unter Umständen als Wechselkandidat auf Abruf.

Unternehmensstrategien und Unsicherheiten

Gelegentlich nutzen Arbeitgeber Gegenangebote nur, um Zeit für die Suche nach einer Nachfolge zu gewinnen. Sobald eine Alternative gefunden ist, könnten die zuvor gemachten Zugeständnisse wieder infrage gestellt werden. Dies führt zu einer dauerhaften Verunsicherung des Arbeitsverhältnisses.

Teamdynamik und Veränderungen

Ein Rückzug der Kündigung nach einem Gegenangebot kann auch die Dynamik im Team beeinflussen. Kolleginnen und Kollegen könnten skeptisch reagieren oder das Vorgehen als strategisches Manöver zur Gehaltsmaximierung wahrnehmen, was das Arbeitsklima belasten kann.

Persönliche Konflikte und Fehlverhalten

Persönliche Differenzen lassen sich durch vertragliche Anpassungen kaum aus der Welt schaffen. Wenn tiefgreifende Konflikte der Grund für den Wechselwunsch waren, bietet ein Verbleib im Unternehmen meist keine langfristige Lösung. Hier ist ein Neustart bei einem anderen Arbeitgeber oft die sinnvollere Wahl.

Entscheidungshilfen für die Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags

Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn der aktuelle Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Bedingungen vorlegt. Um Verschlechterungen bei Gehalt oder Urlaubsanspruch zu vermeiden, empfiehlt es sich, das neue Dokument detailliert mit dem bisherigen Vertrag zu vergleichen.

Eine professionelle Prüfung hilft dabei, die langfristigen Auswirkungen auf die eigene Karriere und die rechtliche Absicherung besser einzuschätzen. Erst nach Klärung aller Details sollte die Unterschrift geleistet werden.

Vor- und Nachteile abwägen

Die Entscheidung, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis, verlangt eine strategische Abwägung. Analysieren Sie, wie der Wechsel Ihre beruflichen Ziele unterstützt.

  • Vorteile:
    • Gehaltssprung
    • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • Attraktivere Zusatzleistungen
  • Risiken:
    • Erneute Probezeit mit geringerem Kündigungsschutz
    • Eventuell längere Kündigungsfristen im neuen Vertrag

Offene Kommunikation

Ein transparenter Austausch mit beiden Seiten ist vorteilhaft. Wer seinen aktuellen Arbeitgeber frühzeitig (aber erst nach gesichertem neuem Vertrag) informiert, ermöglicht eine geordnete Übergabe. Dies ist besonders wichtig für den Erhalt eines wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnisses, das für den weiteren Karriereweg essenziell ist.

Vertragsprüfung

Lassen Sie sich bei der Unterzeichnung nicht unter Druck setzen. Ein seriöser Arbeitgeber räumt Ihnen ausreichend Zeit ein, den neuen Arbeitsvertrag zu prüfen. Bei schlechteren Konditionen im Vergleich zum Status quo sollten Sie Verhandlungen nachfordern oder juristischen Rat einholen.

Vertragliche Bindung

Beachten Sie mögliche Vertragsstrafen, die im Falle eines Nichtantritts oder eines vorzeitigen Wechsels greifen könnten. Solche Klauseln schränken Ihre Flexibilität ein und sollten vorab genau geprüft werden.

Kündigungsfristen und rechtliche Aspekte

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB festgelegt. Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist dient dem Schutz beider Parteien, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Während einer vereinbarten Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag.

Der richtige Zeitpunkt für die Kündigung

Wann darf man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Idealerweise tun Sie dies, bevor Sie Ihre aktuelle Stelle kündigen. Erst wenn das unterschriebene Exemplar des neuen Arbeitgebers vorliegt, ist die Stelle sicher. Vorzeitiges Kündigen ohne schriftliche Zusage birgt das Risiko der Erwerbslosigkeit, falls das neue Angebot kurzfristig zurückgezogen wird.

Kündigung vor Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses

Falls zwischen der Unterschrift und dem eigentlichen Arbeitsbeginn eine lange Zeitspanne liegt, kann unter Umständen bereits vor Antritt gekündigt werden, sofern dies im neuen Vertrag nicht explizit ausgeschlossen wurde. Dies ist oft der Fall, wenn sich kurzfristig eine noch bessere Option ergibt.

Formelle Kündigung

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Ein kurzes, sachliches Schreiben ist hierbei völlig ausreichend:

Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum] oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts sowie um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]

Gegenangebote und Vertrauensverhältnis

In manchen Fällen führt ein neuer Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber dazu, dass alte Bedingungen ersetzt werden. Hierbei gilt das Prinzip Neuer Arbeitsvertrag ersetzt alten Vertrag (Muster). Bleibt man jedoch nach einer angedrohten Kündigung nur wegen eines Gegenangebots, kann das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten belastet bleiben.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Pläne, besonders wenn Sie zum Jahresende, beispielsweise zum 31.12., ausscheiden möchten. So ermöglichen Sie eine faire Nachfolgeplanung und vermeiden unnötige Konflikte in der Abschlussphase.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein bestehender Arbeitsvertrag durch einen neuen ersetzt werden?

Ja, ein bestehender Vertrag kann durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden, sofern beide Parteien zustimmen. Dies geschieht häufig im Rahmen von Beförderungen oder Umstrukturierungen. Einseitige Änderungen zu Ihren Ungunsten sind jedoch ohne Änderungskündigung nicht zulässig.

Welche Vorteile bringt mir das Unterschreiben eines neuen Arbeitsvertrags?

Ein neuer Vertrag bietet die Chance auf optimierte Konditionen. Dazu zählen neben einem höheren Entgelt oft auch bessere Sozialleistungen, moderne Arbeitszeitregelungen oder ein erweiterter Urlaubsanspruch. Diese Punkte sollten die Risiken eines Jobwechsels deutlich überwiegen.

Bin ich verpflichtet, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Nein, es besteht kein Zwang zur Unterschrift. Wenn Sie mit den aktuellen Bedingungen zufrieden sind, können Sie auf der Einhaltung des bestehenden Vertrags bestehen. Eine Unterschrift ist jedoch notwendig, wenn Sie Verbesserungen aktiv annehmen möchten. Prüfen Sie das Dokument genau, da Sie sich mit der Unterschrift rechtlich binden.

Soll ich zuerst meinen alten Arbeitsvertrag kündigen oder den neuen unterschreiben?

Die sicherste Strategie lautet: Erst neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann kündigen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis übergehen und vermeiden das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder einer Phase ohne Einkommen. Reichen Sie Ihre Kündigung erst ein, wenn Ihnen der neue Vertrag gegengezeichnet vorliegt.