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35 Stunden Woche: Wie viel im Monat bleibt wirklich?

35 Std / Woche
35 stunden woche wieviel im monat – Interaktiver Rechner
Berechne Monatsstunden, Tagesstunden und Stundenlohn (DE).
Geben Sie Ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit ein (z. B. 35).
Für die Berechnung der täglichen Arbeitszeit (z. B. 5 für Mo–Fr).
Geben Sie Ihr Monatsgehalt ein, um den Stundenlohn zu berechnen.
Anzahl gesetzlicher Feiertage, die auf Ihre Arbeitstage fallen. (Optional)
Falls gewünscht, werden diese Tage von Sollstunden abgezogen.

Die 35-Stunden-Woche wirft viele Fragen auf, insbesondere wenn es um die monatliche Arbeitszeit geht. Wie viele Stunden arbeitest du wirklich? Welche Faktoren beeinflussen diese Berechnung? In unserem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, von der Umrechnung der wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zu Feiertagen und Urlaub. Lass uns gemeinsam klären, wie du deine Arbeitsstunden optimal erfassen und verstehen kannst – für mehr Klarheit und Kontrolle über deine Zeit!

Wie viele Stunden pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche?

Bei einer 35-Stunden-Woche arbeiten Beschäftigte im Durchschnitt 151,67 bis 152 Stunden pro Monat. Dieser Wert ergibt sich, wenn man die wöchentliche Arbeitszeit mit der durchschnittlichen Anzahl der Wochen pro Monat multipliziert.

Da ein Kalendermonat mehr als genau vier Wochen hat, wird in der Lohnabrechnung meist mit einem Durchschnittswert gerechnet. Häufig wird die Frage wie viele Wochen ein Monat hat mit 4,33 Wochen beantwortet, was sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate ergibt. Im Bereich der Lohnsteuer und vieler Tarifverträge ist jedoch der Faktor 4,35 üblich.

Berechnung der monatlichen Arbeitszeit

Die Formel zur Ermittlung der Monatsstunden bei 35-Stunden-Woche lautet:

35 Stunden/Woche × 4,33 Wochen/Monat ≈ 152 Stunden/Monat.

Diese Kalkulation ist die Basis für viele arbeitsrechtliche Ansprüche. Sie dient dazu, Überstunden, Urlaubsansprüche und das monatliche Gehalt korrekt zu erfassen. Wer wissen möchte, wie viel im Monat bei verschiedenen Modellen gearbeitet wird, sollte diesen Faktor kennen.

Beispiele für verschiedene Arbeitszeitmodelle

In der deutschen Arbeitswelt sind verschiedene Modelle verbreitet. Wendet man die Standardrechnung an, ergeben sich folgende Werte:

  • 40 Stunden/Woche × 4,33 ≈ 173 Stunden/Monat
  • 30 Stunden/Woche × 4,33 ≈ 130 Stunden/Monat (entspricht der Frage: 30 Stunden Woche wieviel im Monat)

Hier finden Sie eine Übersicht der monatlichen Arbeitszeit bei unterschiedlichen Wochenstunden:

WochenstundenMonatliche Stunden (Faktor 4,33)
32 Stunden/Woche≈ 139 Stunden/Monat (32 Std Woche im Monat)
37,5 Stunden/Woche≈ 163 Stunden/Monat (37 5 Stunden Woche wieviel im Monat)
38,5 Stunden/Woche≈ 167 Stunden/Monat
39 Stunden/Woche≈ 169 Stunden/Monat (Monatsstunden bei 39 Stunden Woche)
36 Stunden/Woche≈ 156 Stunden/Monat (Monatsstunden bei 36 Stunden Woche)
25 Stunden/Woche≈ 108 Stunden/Monat (25 Std Woche monat)
20 Stunden/Woche≈ 87 Stunden/Monat

Diese Werte sind entscheidend für die persönliche Finanzplanung sowie die Berechnung von Sozialleistungen. Arbeitgeber müssen dabei stets die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit einhalten.

Berechnung der monatlichen Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitszeit umrechnen

Für die Umrechnung der wöchentlichen in die monatliche Arbeitszeit ist der Wochenfaktor zentral. Ein präziser Durchschnittswert ergibt sich aus der Rechnung 52 Wochen dividiert durch 12 Monate, was etwa 4,333 Wochen pro Monat entspricht. Da die tatsächliche Anzahl der Tage pro Monat variiert, ist dies ein statistischer Mittelwert.

Um die Frage wie viele Tage hat ein Monat im Durchschnitt genau zu beantworten: Es sind etwa 30,44 Tage. Für eine exakte Planung nutzen viele Unternehmen Online-Rechner, die Schaltjahre und Kalenderbesonderheiten berücksichtigen.

Praktische Beispiele zur Umrechnung

Anhand dieser Beispiele lässt sich die tägliche Arbeitszeit ableiten:

  • Bei 38,5 Wochenstunden in einer 5-Tage-Woche beträgt die tägliche Arbeitszeit 7 Stunden und 42 Minuten (38,5 ÷ 5 = 7,7 Stunden).
  • Arbeiten Sie 40 Stunden an vier Tagen (Montag bis Donnerstag), ergibt sich eine tägliche Zeit von 10 Stunden. Werden unregelmäßige Stunden geleistet, etwa zwei Tage à 8 Stunden und drei Tage à 6 Stunden, summiert sich dies auf eine 34-Stunden-Woche.

Berechnung der monatlichen Arbeitszeit

Oft stellt sich die Frage: Wieviel Wochen hat ein Monat für die Lohnabrechnung? In der Praxis wird häufig der Faktor 4,35 genutzt. Multipliziert man die Wochenstunden mit 4,35, erhält man die durchschnittliche Monatsarbeitszeit.

Ein Beispiel: 20 Wochenstunden × 4,35 = 87 Stunden pro Monat. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden ergeben sich so 174 Stunden pro Monat (40 × 4,35).

Der Tagesfaktor

Der Tagesfaktor hilft bei der Urlaubs- oder Krankengeldberechnung. Bei einer 5-Tage-Woche geht man im Schnitt von 21,75 Arbeitstagen pro Monat aus (5 Tage × 4,35).

Die Nutzung professioneller Rechner reduziert das Fehlerrisiko, da sie Faktoren wie die durchschnittliche Tage pro Monat und spezifische Monatslängen automatisch einbeziehen.

Wichtige Faktoren bei der Berechnung der Arbeitszeit

Die Ermittlung der Arbeitszeit – ob wöchentlich, monatlich oder jährlich – ist komplexer als ein einfacher Blick auf die Uhr. Zu den wesentlichen Faktoren gehören der Abrechnungszeitraum, die konkrete Arbeitsleistung, die Umrechnungsfaktoren, der gesetzliche Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenzen, der WSI-Arbeitszeitkalender sowie Fehlzeiten durch Urlaub oder Krankheit.

Was wird benötigt, um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen?

Um die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zu ermitteln, sind zwei Informationen zwingend erforderlich: die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit und die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Nur so lässt sich verlässlich bestimmen, wie lange man pro Tag im Einsatz ist.

Bei einer 40-Stunden-Woche und fünf Arbeitstagen beträgt die tägliche Arbeitszeit beispielsweise im Schnitt 8 Stunden.

Grundlage für die Lohnberechnung

Die Monatsarbeitszeit ist die Basis für die Ermittlung des Stundenlohns. Die gängige Formel lautet:

FormelBeschreibung
Monatsgehalt ÷ monatliche ArbeitszeitErmittelt den effektiven Stundenlohn.

In vielen Branchen wird die Monatsarbeitszeit durch Multiplikation der Wochenstunden mit dem Faktor 4,35 bestimmt. Je nach Tarifvertrag können jedoch abweichende Faktoren gelten, die für eine korrekte Abrechnung entscheidend sind.

Aufschlüsselung der Arbeitszeit

Für die Lohnabrechnung muss die Zeit genau differenziert werden: in Normalarbeitszeit, Überstunden und gegebenenfalls Sonderformen wie Rufbereitschaft. Auch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalendermonat sowie Feiertage auf Werktagen sind relevant, insbesondere für die Berechnung des Urlaubsanspruchs.

Regelungen zu Abschlagszahlungen oder Vorschüssen hängen stark von den individuellen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen ab.

Rechtliche Aspekte

Das Mindestlohngesetz setzt klare Grenzen. Seit der Einführung am müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass ihr berechneter Stundenlohn die gesetzliche Untergrenze nicht unterschreitet. Hierbei wird das Bruttogehalt durch die monatliche Arbeitszeit dividiert.

Instrumente und Regelungen

Der Arbeitszeitkalender des WSI sowie gesetzliche Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz) und Tarifverträge bilden das Gerüst für die korrekte Erfassung und Dokumentation der geleisteten Stunden.

Die Rolle von Feiertagen und Urlaub in der Arbeitszeit

Die jährliche Arbeitszeit bildet das Fundament für langfristige Personalplanungen. Bei einer klassischen 5-Tage-Woche mit 40 Stunden geht man von 365 Kalendertagen aus, von denen Wochenenden, Feiertage und der individuelle Urlaub abgezogen werden.

In Deutschland rechnet man im Schnitt mit 104 Wochenendtagen und etwa 10 gesetzlichen Feiertagen, wobei letztere je nach Bundesland variieren. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage, wobei die meisten Tarifverträge 28 bis 30 Tage vorsehen.

Berechnung der jährlichen Arbeitszeit

Die Formel hierfür ist simpel:

Jährliche Arbeitszeit = Netto-Arbeitstage pro Jahr × Arbeitsstunden pro Tag.

Wie viele Netto-Arbeitstage verbleiben, ist individuell verschieden und hängt stark von der Anzahl der Feiertage im jeweiligen Jahr sowie persönlichen Abwesenheiten ab.

Flexibilität der Arbeitszeitmodelle

Ob die Stunden gleichmäßig verteilt sind oder beispielsweise in einer 4-Tage-Woche geleistet werden, ändert nichts an der monatlichen Gesamtzeit. Modelle wie 38 Stunden pro Woche (Montag bis Donnerstag 8 Std., Freitag 6 Std.) sind in der Industrie weit verbreitet und beeinflussen die Monatsstunden bei 38 Stunden Woche entsprechend.

Regelungen zur Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Eine Ausweitung auf zehn Stunden ist möglich, sofern der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreitet. Da auch der Samstag gesetzlich als Werktag gilt, ist eine 48-Stunden-Woche theoretisch der gesetzliche Rahmen.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Gemäß § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes darf durch einen gesetzlichen Feiertag kein Lohnausfall entstehen. Fällt die Arbeit wegen eines Feiertags aus, der an einem regulären Arbeitstag liegt, muss der Arbeitgeber die Stunden so vergüten, als wäre gearbeitet worden. Dies verringert die Soll-Arbeitszeit des entsprechenden Monats.

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenzen in Deutschland

Ab dem steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland voraussichtlich auf 14,60 Euro pro Stunde. Dies beeinflusst direkt die Geringfügigkeitsgrenze, die dann bei 633 Euro monatlich liegen wird.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro:

14,60 Euro × 130 / 3 = 632,67 Euro → auf 633 Euro aufgerundet.

In einem solchen Minijob dürfen dann maximal 43,36 Stunden pro Monat gearbeitet werden.

Vergleich der Geringfügigkeitsgrenzen

ZeitraumMindestlohn (Euro/Std.)Geringfügigkeitsgrenze (Euro/Monat)Max. Stunden/Monat
2025 (geplant)12,8255643,37
2022/202312,0052043,33

Diese Grenzen sind besonders für Studierende, Rentner und Teilzeitkräfte wichtig, um die Sozialversicherungsfreiheit zu wahren.

Durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland

Im Jahr 2022 lag die gewöhnliche Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 34,7 Stunden, was unter dem EU-Schnitt von 37,0 Stunden liegt. Vollzeitkräfte arbeiten im Schnitt 40,4 Stunden, während Teilzeitkräfte auf etwa 20,8 Stunden kommen.

Laut dem WSI-Arbeitszeitkalender gibt es regionale Unterschiede: In Ostdeutschland ist die tarifliche Wochenarbeitszeit mit 38,7 Stunden etwas höher als in Westdeutschland mit 37,6 Stunden. Wer beispielsweise eine 37-Stunden-Woche im Monat abrechnet, kommt auf etwa 160,3 Stunden.

Komplexität der Berechnung des Wochenfaktors

Warum nutzt man oft 4,348 oder 4,35 statt 4,33? Die Antwort liegt in der Berücksichtigung von Schaltjahren über einen Zyklus von 400 Jahren. In vielen Tarifverträgen ist ein exakter Wochenfaktor von 4,348125 hinterlegt, um eine langfristig faire Vergütung zu gewährleisten.

Grundlagen der Zeitrechnung und Schaltjahre

Schaltjahre gleichen die Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem astronomischen Jahr aus. Ein Jahr ist ein Schaltjahr, wenn es durch 4 teilbar ist, außer bei vollen Jahrhunderten, die nicht durch 400 teilbar sind. Diese Regelung beeinflusst, wie viele Tage im Jahr im langjährigen Mittel vorhanden sind.

Schritte zur Berechnung des exakten Wochenfaktors

Die exakte Ermittlung sieht wie folgt aus:

  • 400 Jahre × 365 Tage = 146.000 Tage.
  • Plus 97 Schalttage (100 minus die drei Säkularjahre 1700, 1800, 1900, plus das Jahr 2000).
  • Gesamttage in 400 Jahren = 146.097 Tage.

Daraus ergibt sich der präzise Faktor:

146.097 Tage / 400 Jahre / 12 Monate / 7 Tage = 4,348125.

Die einfache Rechnung 52 ÷ 12 vernachlässigt den „überzähligen“ Tag pro Jahr (bzw. zwei in Schaltjahren) und ist daher für eine präzise Lohnbuchhaltung oft zu ungenau.

Vereinfachte Methoden

Manchmal wird die wöchentliche Zeit mit 13 multipliziert und durch 3 geteilt. Dies entspricht der Rechnung für ein Quartal (13 Wochen) und ist genauer als die bloße Division durch 12.

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit im Vergleich

Hier sehen Sie die täglichen Stunden bei 38,5 Wochenstunden in verschiedenen Teilzeitstufen:

ProzentWöchentliche ArbeitszeitTägliche Arbeitszeit (5-Tage-Woche)
100%38,5 Stunden7,7 Stunden
80%30,8 Stunden6,2 Stunden
60%23,1 Stunden4,6 Stunden
40%15,4 Stunden3,1 Stunden
20%7,7 Stunden1,5 Stunden

Praktische Tipps zur Arbeitszeiterfassung

Eine korrekte Erfassung ist essenziell. Manipulationen am Zeiterfassungssystem, wie das nachträgliche Eintragen von Arbeitszeiten an Gleitzeittagen ohne tatsächliche Anwesenheit, können schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben. Arbeitszeitbetrug rechtfertigt laut ständiger Rechtsprechung oft eine fristlose Kündigung.

Wichtige Informationen zur fristlosen Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Az. 7 Sa 735/08), dass vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug einen massiven Vertrauensbruch darstellt. Wer wiederholt falsche Zeiten dokumentiert, riskiert seinen Arbeitsplatz – auch nach langer Betriebszugehörigkeit.

In einem bekannten Fall wurden über 80 Manipulationen innerhalb von 18 Monaten nachgewiesen. Das Gericht sah hierin eine systematische Täuschung, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machte.

Konsequenzen von Manipulationen

Vorgetäuschte Anwesenheiten untergraben das Vertrauensverhältnis fundamental. Selbst soziale Faktoren wie ein hohes Lebensalter oder eine sehr lange Betriebszugehörigkeit (z. B. über 30 Jahre) schützen bei vorsätzlichem Betrug oft nicht vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Ehrlichkeit in der Dokumentation ist oberstes Gebot.
  • Fehlbuchungen sollten umgehend dem Vorgesetzten gemeldet werden.
  • Systematische Pausenauslassungen bei der Zeiterfassung gelten ebenfalls als Betrug.

Weitere rechtliche Bewertungen

Auch das LAG Hessen (Az. 16 Sa 1299/13) bestätigte eine fristlose Kündigung, bei der ein Mitarbeiter die Zeiterfassung vorsätzlich umging, um sich bezahlte Pausen zu erschleichen. Da dies wiederholt geschah, war eine Abmahnung entbehrlich. Eine korrekte Erfassung der Monatsstunden bei 30-Stunden-Woche oder Vollzeit ist somit nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die Rechtssicherheit des Arbeitsplatzes unerlässlich.