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72 Wochen wieviel Monate? Die überraschende Antwort!

72 wochen wieviel monate — Interaktive Rechner & Informationen zum Krankengeld
Gib die Wochenanzahl ein (z. B. 72). Dezimalzahlen sind erlaubt.
Trage hier ein, wie viele Wochen du bereits Krankengeld für dieselbe Ursache erhalten hast.
Für die Krankengeld-Berechnung: 70% des Bruttos wird geprüft.
Falls angegeben: 90% vom Netto wird als Vergleichswert mit 70% des Bruttos genommen.
Schnellinfo
72 Wochen ≈ 16,56 Monate
78 Wochen ≈ 17,95 Monate (inkl. 6 Wochen AG)
Max. Krankengeld: 72 Wochen innerhalb von 3 Jahren
Umrechnung Wochen → Monate / Jahre
Eingegebene Wochen
72
Monate (genau)
Jahre + Monate
Tage
Anspruchs- und Restdauer
Max. Krankengeld bei gleicher Ursache
72 Wochen
Wenn Arbeitgeber 6 Wochen zahlt
bis zu 78 Wochen gesamt
Bereits bezogene Wochen
0
Verbleibende Wochen Krankengeld
72
Verbleibende Monate (ca.)
Hinweis: Zeiten werden innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren zusammengerechnet.
Krankengeld-Berechnung (falls Brutto/Netto angegeben)
70% vom Brutto (monatlich)
90% vom Netto (monatlich)
Monatliches Krankengeld (brutto, vor Deckel)
Tägliches Krankengeld (brutto)
Täglicher Deckel
128,63 €
Monatlich nach Deckel (brutto)
Sozialabzüge (RV 9,3%, AV 1,3%, PV 1,7%)
Kinderlosenzuschlag (pauschal)
Geschätztes Krankengeld (netto, monatlich)
Geschätztes Krankengeld (netto, täglich)
Hinweis: Für Selbstständige gilt eine Besonderheit.

Hast du dich jemals gefragt, wie viele Monate 72 Wochen wirklich sind und was das für deine Ansprüche auf Krankengeld bedeutet? In diesem Artikel klären wir nicht nur die Grundlagen des Krankengeldes und dessen Berechnung, sondern auch die entscheidende Rolle deiner Krankenkasse. Erhalte wertvolle Informationen, die dir helfen, deine finanzielle Situation während einer Krankheit besser zu verstehen und deine Ansprüche optimal zu nutzen.

Was ist Krankengeld und wann steht es dir zu?

Wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, zahlt Deine Krankenkasse Krankengeld als Ersatz für das Gehalt des Arbeitgebers. Gesetzlich ist festgelegt, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung übernimmt.

Diese Regelung greift jedoch nur, wenn Dein Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht. Solltest Du innerhalb der ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung erkranken, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Betrieb. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse sofort die Zahlung von Krankengeld.

Dauer des Krankengeldes: 72 Wochen sind wieviel Monate?

Für dieselbe Erkrankung erhältst Du Krankengeld für maximal 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (Blockfrist). Rechnet man die sechs Wochen der Lohnfortzahlung hinzu, ergibt sich eine Gesamtdauer von bis zu 78 Wochen. Viele Betroffene fragen sich bei der Planung: 72 Wochen sind wieviel Monate? Rein rechnerisch entsprechen 72 Wochen etwa 16,5 Monaten, während der gesamte Zeitraum von 78 Wochen circa 18 Monate umfasst.

Die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit werden zusammengerechnet, sofern sie auf derselben Ursache beruhen. Sie müssen also nicht am Stück vorliegen. Es genügt, wenn die Summe der Ausfalltage innerhalb des Dreijahreszeitraums die Grenze von 72 Wochen Krankengeldbezug erreicht.

Wichtig ist, dass die sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stets in die Gesamtbetrachtung der 78 Wochen einfließen.

Hast Du den vollen Zeitraum der Lohnfortzahlung ausgeschöpft, reduziert sich der verbleibende Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf genau 72 Wochen. Wer sich fragt, wieviel Monate sind 72 Wochen im praktischen Sinne, sollte mit etwas mehr als fast eineinhalb Jahren kalkulieren, in denen eine finanzielle Absicherung besteht.

Sonderfälle beim Krankengeld

Es existieren besondere Konstellationen: Beziehst Du Arbeitslosengeld I und erkrankst längerfristig, zahlt die Agentur für Arbeit zunächst sechs Wochen lang das Arbeitslosengeld weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die verbleibenden 72 Wochen, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.

Auch eine Rehabilitationsmaßnahme hat Einfluss auf den Anspruch. Während einer Reha verringert sich die Anspruchsdauer, da Du in dieser Zeit meist Übergangsgeld erhältst. Die Zeit, in der Du diese Ersatzleistung beziehst, wird auf die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. Das bedeutet, dass Du Krankengeldansprüche verbrauchst, auch wenn die Kasse in dieser Phase keine direkten Zahlungen leistet.

Wie viel Krankengeld erhältst du?

In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent deines Bruttolohns. Es gibt jedoch eine gesetzliche Deckelung: Der Höchstbetrag liegt bei maximal 128,63 Euro pro Tag, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Die Auszahlung erfolgt meist automatisch durch die Krankenkasse, sobald die notwendigen Nachweise vorliegen; ein formeller Antrag ist oft nicht nötig.

Leistungsdauer und gesetzliche Regelungen

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen bildet die Basis. Ab der siebten Woche tritt die Krankenkasse ein, wie es in § 47 SGB V gesetzlich verankert ist. Die tägliche Deckelung auf 128,63 Euro führt besonders bei höheren Einkommen dazu, dass das Krankengeld spürbar unter dem gewohnten Nettoverdienst liegt.

Die Leistung wird gewährt, solange eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird – bis zur Höchstgrenze von 72 Wochen. Damit ist eine langfristige finanzielle Unterstützung während der Genesungsphase sichergestellt.

Berechnung des Krankengeldes im Detail

Die Krankenkasse ermittelt den Auszahlungsbetrag anhand des niedrigeren Wertes aus zwei Berechnungen: 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettogehalts. Ein Beispiel verdeutlicht dies:

  • Bruttogehalt: 3.000 Euro
  • Nettogehalt: 2.053 Euro

Die Vergleichsrechnung:

  • 70 % vom Bruttogehalt: 3.000 Euro × 0,70 = 2.100 Euro
  • 90 % vom Nettogehalt: 2.053 Euro × 0,90 = 1.847 Euro

Da 1.847 Euro der geringere Betrag ist, dient dieser als Basis. Davon werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Rentenversicherung (9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
  • Pflegeversicherung (1,7 %)

Unter Berücksichtigung beispielhafter Abzüge (172 Euro RV, 24 Euro AV, 31 Euro PV) und eines eventuellen Zuschlags für Kinderlose (11 Euro) ergibt sich folgende Rechnung:

  • Monatliches Krankengeld brutto: 1.847 Euro
  • Netto-Auszahlung nach Abzügen: ca. 1.609 Euro

Das tägliche Krankengeld beläuft sich in diesem Szenario auf etwa 54 Euro. Im Vergleich zum vorherigen Nettoeinkommen fehlen dem Versicherten somit monatlich etwa 445 Euro.

Besondere Regelungen für Selbstständige

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (zzgl. Zusatzbeitrag) zahlen. Wer sich für den ermäßigten Beitragssatz entscheidet, hat gemäß § 243 SGB V meist keinen Anspruch auf diese Leistung.

Um abgesichert zu sein, müssen Selbstständige eine Wahlerklärung abgeben. Der Leistungsanspruch beginnt für sie üblicherweise erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die Bedeutung der Krankenkasse für dein Krankengeld

Sobald eine Arbeitsunfähigkeit die Dauer von sechs Wochen überschreitet, übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Absicherung. Voraussetzung hierfür ist eine gesetzliche Versicherung und die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Bedingungen für den Krankengeldbezug.

Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ist auf die ersten sechs Wochen begrenzt und setzt eine mindestens vierwöchige Betriebszugehörigkeit voraus. Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen, wird das Krankengeld ab dem ersten Tag der Erkrankung fällig.

Umfang des Anspruchs: Wieviel Monate sind 78 Wochen?

Bei derselben Krankheit ist der Bezug auf 72 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Da viele Versicherte die Gesamtdauer inklusive Lohnfortzahlung betrachten, stellt sich oft die Frage: 78 Wochen sind wie viele Monate? Insgesamt deckt dieser Zeitraum etwa 18 Monate ab. Wer wissen möchte, wieviel Monate sind 78 Wochen genau, kann von anderthalb Jahren Unterstützung ausgehen.

Das Krankengeld orientiert sich mit 70 % am Bruttoeinkommen, wobei die Grenze von 90 % des Nettoverdienstes nicht überschritten werden darf. Dies stellt eine wesentliche Säule der sozialen Sicherung bei langwierigen Krankheitsverläufen dar.

Besonderheiten und Ausnahmen im Leistungsbezug

Es gibt wichtige Faktoren, die den Bezug beeinflussen:

  • Während einer medizinischen Rehabilitation wird oft Übergangsgeld gezahlt, was den restlichen Anspruch auf Krankengeld zeitlich mindert.
  • Die Zeit der Reha wird also direkt auf die Höchstbezugsdauer angerechnet.

Ein Gesamtanspruch von 78 Wochen muss von der Krankenkasse finanziert werden, wenn beispielsweise während des Bezugs von Arbeitslosengeld I eine schwere Erkrankung eintritt. Hierbei leistet die Arbeitsagentur zunächst sechs Wochen lang Fortzahlung, woraufhin die Kasse für die restlichen 72 Wochen einspringt. In diesem Zusammenhang suchen Betroffene oft nach der Antwort auf 78 wochen wie viel monate dies entspricht, um ihre finanzielle Zukunft zu planen.

Regelungen bei neuem Beschäftigungsverhältnis

Tritt eine Erkrankung unmittelbar zu Beginn eines neuen Jobs ein, ist die Krankenkasse in den ersten 28 Tagen (vier Wochen) zahlungspflichtig. Erst nach dieser Wartefrist ist der Arbeitgeber verpflichtet, die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Auch in der Probezeit bleibt der Schutz durch die Krankenkasse bestehen, falls der Arbeitgeber aufgrund der Erkrankung das Arbeitsverhältnis kündigt und die Lohnfortzahlung endet.