Wenn Sie sich fragen, was nach 78 Wochen Krankengeld passiert, sind Sie nicht allein. Viele stehen vor der Herausforderung, den Übergang zu Arbeitslosengeld zu meistern oder gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse Widerspruch einzulegen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Ansprüche, die Bedingungen für Sonderkrankengeld und die Bedeutung der Nahtlosigkeitsregelung. Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie Sie Ihre finanzielle Sicherheit nach der Krankheitsphase gewährleisten können.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit für maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Endet die Zahlung nach Erreichen dieser Höchstdauer, spricht man in der Fachsprache von der sogenannten Aussteuerung. Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation: 72 Wochen wieviel Monate sind das eigentlich? Rein rechnerisch entsprechen 78 Wochen etwa 18 Monaten, während die reine Auszahlung durch die Kasse nach Abzug der Lohnfortzahlung meist 72 Wochen (ca. 16,5 Monate) beträgt.
In der Praxis wird die Bezugsdauer häufig verkürzt, da die gesetzlichen Regelungen die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers anrechnen. Das bedeutet, dass die ersten sechs Wochen der Erkrankung, in denen der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, von den 78 Wochen abgezogen werden. Übrig bleiben für den Versicherten somit meist rund 72 Wochen effektiver Krankengeldbezug.
Voraussetzungen für den Anspruch
Damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigt sein. Hierbei werden alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Diagnose innerhalb der Dreijahresfrist summiert. Ob man wegen Rückenschmerzen oder einer anderen chronischen Erkrankung länger als 6 Monate arbeitsunfähig ist, spielt für die Anrechnung auf die Blockfrist eine entscheidende Rolle.
Besondere Regelungen
Eine relevante Besonderheit stellt die Märzklausel dar. Erfolgt eine Einmalzahlung im ersten Quartal (Januar bis März), wird diese oft dem Vorjahr zugerechnet. Sofern im Vorjahr beitragspflichtige Zeiten vorlagen, basiert die Vergleichsberechnung für Einmalzahlungen auf den Vorjahresdaten. Dies kann die Höhe des Krankengeldes sowie die Beitragsfreiheit beeinflussen und ist für Empfänger von finanzieller Bedeutung.
Ausnahmen für den Anspruch
Unter bestimmten Umständen kann die Krankenkasse den vollen Anspruch von 78 Wochen leisten, beispielsweise bei Personen ohne festes Beschäftigungsverhältnis:
- Erkranken arbeitslose Personen längerfristig, erhalten sie zunächst für bis zu sechs Wochen eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung, sodass die vollen 78 Wochen ausgeschöpft werden können.

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Widerspruch gegen Krankengeldentscheidungen
Erhalt von Krankengeld
Grundsätzlich ist es möglich, für dieselbe Krankheit mehrfach Krankengeld zu erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein erneuter Anspruch, etwa bei 78 Wochen Krankengeld neue Krankheit, ist unproblematisch, wenn es sich um völlig unterschiedliche Diagnosen handelt. Liegt jedoch dieselbe Ursache vor, müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, um nach Ablauf einer Blockfrist erneut Leistungen zu beziehen.
Hierbei ist die medizinische Einschätzung der behandelnden Ärzte entscheidend, die eine begründete Arbeitsunfähigkeit attestieren müssen. Die Dauer der Krankschreibung variiert dabei je nach Krankheitsbild, etwa bei einer Angststörung, Burnout oder wenn Rückenschmerzen eine Krankschreibung über längere Zeit erfordern.
Verlust des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld kann entfallen, wenn Versicherte wiederholt gegen die Krankenordnung oder ärztliche Anordnungen verstoßen. In solchen Fällen kann die Leistung verwirken. Ein wichtiger Ausschlussgrund ist zudem die vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit durch Selbstbeschädigung.
Wer seinen Versicherungsfall durch eine vorsätzliche Straftat herbeiführt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, verliert ebenfalls den Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Weitere Ausschlussgründe
Kein Krankengeld wird gezahlt, wenn der Krankenstand die Folge einer schuldhaften Beteiligung an einer Schlägerei (Raufhandel) ist oder unmittelbar durch den Missbrauch von Suchtgiften oder Trunkenheit verursacht wurde. Diese Regelungen unterstreichen die Eigenverantwortung der Versicherten im Sozialsystem.
Nahtlosigkeitsregelung
Die Nahtlosigkeitsregelung ist für Betroffene von großer Bedeutung. Sie sichert den finanziellen Übergang, wenn das Krankengeld endet, die Erwerbsfähigkeit aber weiterhin stark eingeschränkt ist. Dies ermöglicht eine Weiterzahlung von Leistungen über das Ende des Krankengeldes hinaus.
Widerspruch einlegen
Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen und detaillierte Stellungnahmen der behandelnden Mediziner einzureichen. Es kann sinnvoll sein, auf eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu bestehen, um die individuelle Leistungsfähigkeit genauer prüfen zu lassen. Häufig führt ein fundierter Widerspruch zu einer Korrektur der Entscheidung.
Rehabilitation und Rentenantrag
Falls der Medizinische Dienst feststellt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, fordert die Krankenkasse den Versicherten zur Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben auf. Bleibt eine Besserung nach der Reha aus, kann der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden.
Sonderkrankengeld: Anspruch und Bedingungen
Wenn Entgeltansprüche gegenüber dem Dienstgeber aufgrund langer Krankenstände erschöpft oder um mehr als 50 % reduziert sind, besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Krankengeld durch die zuständige Gesundheitskasse (z. B. ÖGK). Diese Leistung dient der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für den Anspruch
Eine zentrale Voraussetzung ist die zeitnahe Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Solange diese Meldung nicht vorliegt, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Ebenso ruht die Zahlung, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weiterhin mehr als 50 % der Bezüge zahlt. In diesem Fall besteht meist nur ein Anspruch auf das halbe Krankengeld.
Zudem ruht die Leistung während des Bezugs von Übergangsgeld, Kündigungsentschädigungen oder Urlaubsabfindungen, um Doppelleistungen während dieser Übergangsphasen zu vermeiden.
Besondere Personengruppen
Für spezifische Gruppen gelten gesonderte Regelungen zum Krankengeldanspruch. Hierzu zählen:
- Erwerbslose Personen ohne aufrechte Pflichtversicherung.
- Freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG.
- Zivildiener, Hebammen sowie Dentisten.
Sonderzahlungen und deren Berücksichtigung
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen in die Berechnung ein. Werden diese während des Krankengeldbezugs nicht in voller Höhe weitergezahlt, erfolgt die Einbeziehung oft durch einen pauschalen Zuschlag von 17 %. Da diese Zahlungen einen wesentlichen Teil des Jahreseinkommens ausmachen, ist ihre Berücksichtigung für die Betroffenen finanziell wichtig.
Fälle ohne Anspruch auf Krankengeld
Ein Leistungsanspruch ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Bei nicht gemeldeter Arbeitsunfähigkeit.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einer ärztlichen Untersuchung.
- Während des Präsenz- oder Zivildienstes.
- Bei Pflegekarenz oder nicht genehmigten Auslandsaufenthalten.
Steuerliche Aspekte
Krankengeld ist bis zu einem Tagessatz von 30,00 Euro lohnsteuerfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, unterliegen in der Regel einem Steuersatz von 20 %. Die Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt erfolgt dabei direkt durch den Versicherungsträger.
Bedingungen für das Sonderkrankengeld
Für den Bezug von Sonderkrankengeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein aufrechtes Dienstverhältnis muss bestehen.
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber muss erschöpft sein.
- Die reguläre Höchstdauer des Krankengeldanspruchs muss bereits abgelaufen sein.
Krankengeldanspruch und Blockfristen
Ein Krankenstand beginnt innerhalb der sogenannten Schutzfrist, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 21 Tagen nach Ende der Versicherung eintritt. Diese Frist sichert den Anspruch auf Leistungen auch kurz nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Bei einem Anspruch aus der Krankenversicherung wird Krankengeld grundsätzlich für maximal 26 Wochen gezahlt. Es ist jedoch zu prüfen, wann eine Blockfrist beginnt und ob diese bereits durch vorherige Zeiträume beansprucht wurde. Eine Blockfrist umfasst üblicherweise einen Zeitraum von drei Jahren und beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Anspruch auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder mit Beginn einer stationären Behandlung. Da Krankengeld eine nachrangige Leistung ist, ruht der Anspruch, solange Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Übergangsgeld bezogen wird.
Diese Ruhenszeiten führen zu einer Verlängerung der Gesamtdauer, da die Anspruchstage in diesen Phasen nicht verbraucht werden. Die gesetzliche Gesamtdauer liegt im Regelfall bei bis zu 26 Wochen, kann aber unter bestimmten Umständen erweitert werden.
Dauer des Krankengeldanspruchs
Dauert die Erkrankung länger an, übernimmt die Krankenkasse im Anschluss die verbleibenden Wochen. Insgesamt ergibt sich innerhalb einer dreijährigen Blockfrist eine maximale Bezugsdauer von bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Beispiel: Erfolgt die Abmeldung durch den Arbeitgeber zum 31.03.2021, bleibt der Versicherungsschutz innerhalb der 21-tägigen Schutzfrist bis zum 21.04.2021 bestehen. Tritt in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit ein, besteht Anspruch auf die entsprechenden Kassenleistungen.
Fortsetzungserkrankungen
Bei Fortsetzungserkrankungen gilt: Liegen zwischen zwei Krankenständen aufgrund derselben Diagnose weniger als 13 Wochen, werden diese Zeiten zusammengerechnet. Die bereits verbrauchten Tage werden auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen angerechnet. Dies ist besonders bei chronischen Leiden wie Bandscheibenproblemen oder langwierigen Infekten relevant.
Erneuter Krankengeldanspruch
Um nach einer Aussteuerung einen neuen, vollen Krankengeldanspruch für dieselbe Krankheit zu erhalten, muss die aktuelle Blockfrist von drei Jahren abgelaufen sein. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit oder Vermittelbarkeit in der Zwischenzeit erfüllt sein. Betroffene sollten sich frühzeitig bei ihrem Kundenservice informieren, um individuelle Fristen zu klären.

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Meldung bei der Agentur für Arbeit
Ist man ungekündigt und ausgesteuert was nun? Auch wenn das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht, müssen sich Betroffene nach Ablauf des Krankengeldes arbeitslos melden. Dies ist notwendig, um über die Nahtlosigkeitsregelung weiterhin finanziell abgesichert zu sein. Die Meldung signalisiert, dass man dem Arbeitsmarkt im Rahmen des restlichen Leistungsvermögens zur Verfügung steht.
Relevanz der Regelung
Diese Regelung schützt Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, aber formal noch angestellt sind. Sie ermöglicht den Bezug von Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsvertrag, um soziale Härten zu vermeiden. So bleibt die Existenz gesichert, während über weitere Schritte wie eine Erwerbsminderungsrente entschieden wird.
Pflichten während des Krankenstandes
Wenn das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit endet oder die Bezüge auf 50 % oder weniger sinken, besteht eine Meldepflicht. Dies betrifft Angestellte, Arbeiter und Auszubildende gleichermaßen.
- Der Arbeitgeber nimmt zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung mit dem Grund „30“ (Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) vor.
- Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte umgehend erfolgen, um den Versicherungsschutz lückenlos zu halten.
Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld
Oft steht die Aussteuerung bevor, noch bevor über einen Rentenantrag entschieden wurde. In diesem Fall dient das Arbeitslosengeld als Überbrückungsleistung.
Besonderheiten bei der Arbeitsunfähigkeit
Gemäß § 145 SGB III wird Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit gezahlt, bis eine Entscheidung über die Erwerbsminderung vorliegt. Dies stellt sicher, dass Kranke nicht ohne Einkommen dastehen, wenn die Krankenkasse die Zahlung einstellt.
Krankenversicherung und Anspruch auf Arbeitslosengeld
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung. Damit ist die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet. Ein wichtiger Aspekt ist die Wiederaufnahme Arbeit nach Aussteuerung: Sobald die gesundheitliche Eignung wiederhergestellt ist, endet der Bezug der Nahtlosigkeitsleistung.
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
Die Agentur für Arbeit setzt voraus, dass Betroffene der Arbeitsvermittlung im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Gemäß § 48 SGB V bleibt die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung bestehen, solange die volle Leistungsfähigkeit nicht wiedererlangt wurde.
Sollte ein Gutachten der Agentur für Arbeit ergeben, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gerechtfertigt ist, kann die Leistung eingestellt werden, was eine Rückkehr in den Arbeitsprozess erforderlich macht.
Auswirkungen der Nahtlosigkeitsregelung
Die Nahtlosigkeitsregelung ist ein zentrales Element im Sozialrecht, um Lücken in der sozialen Absicherung zu schließen. Sie greift insbesondere dann, wenn Versicherte aus dem Krankengeldbezug ausscheiden, aber noch keine Folgeleistungen wie eine Rente erhalten.
Kernpunkte der Regelung
Ziel ist es, den Übergang zwischen verschiedenen Sicherungssystemen – etwa von der Krankenversicherung zur Arbeitslosenversicherung – fließend zu gestalten. Dadurch wird verhindert, dass Kranke während langwieriger Antragsverfahren ohne finanzielle Mittel dastehen.
Komplexität der Regelung
Aufgrund der rechtlichen Komplexität gibt es oft Unklarheiten über den Leistungsumfang. Die Anwendung der Nahtlosigkeit hängt von individuellen Faktoren ab, weshalb eine frühzeitige Beratung durch die Sozialleistungsträger ratsam ist.
Wichtige Voraussetzungen
Damit die Regelung greift, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Die Dauer der vorangegangenen Versicherung.
- Die medizinische Feststellung einer geminderten Leistungsfähigkeit.
- Die formgerechte Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Beispiel zur Veranschaulichung
Eine Person, die nach 18 Monaten ausgesteuert wird und aufgrund einer chronischen Erkrankung weiterhin nicht arbeiten kann, hat bei Aussteuerung bei bestehendem Arbeitsverhältnis Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierbei wird unterstellt, dass die Person im Rahmen ihrer verbliebenen Möglichkeiten arbeitsbereit ist, bis der Rentenversicherungsträger über eine dauerhafte Erwerbsminderung entschieden hat. Wie viel Arbeitslosengeld nach Krankengeld gezahlt wird, hängt dabei vom vorherigen Bruttoeinkommen ab.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich länger als 18 Monate krank bin?
Nach 18 Monaten (78 Wochen) endet der Anspruch auf Krankengeld. Man wird von der Krankenkasse ausgesteuert. Danach muss in der Regel Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung oder eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Wie wird der Zeitraum von 78 Wochen Krankengeld berechnet?
Die 78 Wochen werden innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren berechnet. Sie beginnen mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig ist, dass die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (meist 6 Wochen) auf diese Gesamtdauer angerechnet wird.
Wie viele Jahre sind 78 Wochen?
78 Wochen entsprechen genau 546 Kalendertagen, was rechnerisch etwa 1,5 Jahren oder 18 Monaten entspricht. Dieser Zeitraum ist die gesetzliche Höchstgrenze für den Bezug von Krankengeld wegen derselben Krankheit.
Wie lange erhalte ich Krankengeld?
Sie erhalten Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgezogen wird, zahlt die Krankenkasse effektiv meist für 72 Wochen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über den Zeitpunkt der Aussteuerung zu informieren, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
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