Die Erbschaftssteuer kann für Geschwister ein komplexes Thema sein, besonders wenn es um den Freibetrag von 20.000 € geht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche: von den genauen Bedingungen und steuerlichen Auswirkungen bei Überschreitungen bis hin zu effektiven Strategien, um den Freibetrag optimal zu nutzen. Erhalten Sie wertvolle Einblicke und Strategien, um die finanzielle Belastung zu verringern und das Erbe besser zu gestalten.
Erbschaftssteuer Geschwister Freibetrag: Alles, was Sie wissen müssen
Die Erbschaftssteuer in Deutschland kann für viele Familien ein komplexes Thema darstellen. Vor allem wenn es um Erbschaften unter Geschwistern geht, sollten einige Aspekte bedacht werden. Ein zentraler Aspekt ist der Freibetrag, der oft entscheidend für die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft ist. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Freibetrag für Geschwister im Rahmen der Erbschaftssteuer, einschließlich aktueller Beträge, Bedingungen und Antragsverfahren.
Was ist der Freibetrag für Geschwister?
Dieser Freibetrag wurde im Rahmen des Erbschaftssteuerrechts festgelegt, um nahe Angehörige steuerlich zu entlasten. Während Ehepartner und direkte Nachkommen von höheren Freibeträgen profitieren, bleibt der Freibetrag für Geschwister vergleichsweise gering. Falls der geerbte Betrag über 20.000 Euro hinausgeht, wird der überschüssige Teil entsprechend der Erbschaftssteuerklasse II besteuert.
Aktuelle Freibeträge im Überblick

Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Geschwister | 20.000 Euro |
Eltern, Großeltern | 100.000 Euro |
Ehepartner, Lebenspartner | 500.000 Euro |
Bedingungen für den Freibetrag
Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Erbe muss innerhalb der gesetzlichen Fristen angemeldet werden.
- Die Verwandtschaftsverhältnisse müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden.
- Eventuelle Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbanfall geschehen sind, müssen ebenfalls in die Berechnung einfließen.
Wie beantragt man den Freibetrag?
Die Beantragung des Freibetrags erfolgt in der Regel im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung. Hier sind die Schritte, die zu beachten sind:
- Füllen Sie das entsprechende Formular zur Erbschaftsteuererklärung aus.
- Legitimation der Verwandtschaft durch Geburtsurkunden oder Familienstammbücher präsentieren.
- Alle relevanten Vermögenswerte und deren Werte angeben.
- Einreichen der Erklärung beim zuständigen Finanzamt.
Besondere Hinweise
Frühzeitige Beratung kann helfen, steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Zudem sollten Sie sich über die Steuerklasse im Klaren sein. Geschwister gehören zur Steuerklasse II, mit Steuersätzen zwischen 15 % und 43 %, abhängig vom Wert des Erbes.
Wie wird der Freibetrag von 20.000 € angewendet?
Der Freibetrag von 20.000 € ist für Geschwister relevant. Das bedeutet, dass bei einer Erbschaft bis zu diesem Betrag keine Erbschaftssteuer anfällt.
Welche Vermögenswerte zählen zum Freibetrag?
Der Freibetrag von 20.000 € gilt für alle Vermögenswerte, die im Erbfall übertragen werden, unabhängig von deren Art.
- Finanzmittel: Bargeld, Kontostände und Geldanlagen.
- Immobilien: Immobilien oder Grundstücke, die im Besitz des Verstorbenen waren.
- Wertgegenstände: Schmuck, Kunstwerke und Sammlungen.
- Unternehmensanteile: Anteile an Familienunternehmen oder Betrieben.
Steuerliche Auswirkungen über dem Freibetrag
Die steuerlichen Auswirkungen über dem Freibetrag sind von zentraler Bedeutung, insbesondere bei Erbschaften. Es gelten spezifische Freigrenzen, die je nach Art der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben variieren. Bei Erbschaften, die den Freibetrag von 20.000 € überschreiten, fallen Erbschaftsteuer und damit verbundene progressive Steuersätze an.
Freibeträge und Steuersätze
- Für Ehepartner und Lebenspartner: bis zu 500.000 €
- Für Kinder: bis zu 400.000 €
- Für Enkel: bis zu 200.000 €
- Für weitere Verwandte: bis zu 20.000 €
Häufige Fragen zum Geschwister Freibetrag
Hier werden einige häufige Fragen und Anliegen beantwortet, die sowohl Erben als auch potenziellen Erben begegnen können.
Wie wird der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer angewendet?
Wenn der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag übersteigt, wird nur der übersteigende Betrag versteuert, was eine steuerliche Entlastung darstellt.
Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?
Obwohl die Erbschaftssteuer bundesweit einheitlich geregelt ist, gibt es regionale Unterschiede, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien. In Ballungszentren wie München, Hamburg oder Frankfurt können Immobilien deutlich höher bewertet werden als in ländlichen Regionen, was sich unmittelbar auf die Steuerlast auswirkt. Zudem gibt es Unterschiede bei der Heranziehung von Gutachterausschüssen zur Wertermittlung.
Auch im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten und Verfahrensweisen der Finanzämter gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. In manchen Regionen erfolgt die steuerliche Bewertung schneller als in anderen. Daher ist eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater ratsam, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Pauschaler Betrag für Nachlassverbindlichkeiten
Seit dem 1. Januar 2025 erkennt das Finanzamt pauschal 15.000 € für Nachlassverbindlichkeiten an, ohne dass hierfür einzelne Nachweise erbracht werden müssen. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Erben, da bisher detaillierte Belege erforderlich waren.
Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören unter anderem:
- Bestattungskosten
- Kosten für die Nachlassregelung (z. B. Notarkosten, Anwaltsgebühren)
- Schulden des Erblassers (Hypotheken, Kredite, offene Rechnungen)
Sollten die tatsächlichen Nachlassverbindlichkeiten den Pauschalbetrag von 15.000 € übersteigen, ist es weiterhin möglich, höhere Kosten nachzuweisen und geltend zu machen.

Politische Diskussionen über die Erbschaftssteuerreform
Die Erbschaftssteuer ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Ein zentrales Thema ist die mögliche Einführung eines linearen Steuersatzes von etwa 25 %, anstelle der bisherigen progressiven Besteuerung, die je nach Höhe der Erbschaft zwischen 15 % und 43 % liegt.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Erleichterung der Erbschaftssteuer für Immobilien, insbesondere für selbstgenutztes Wohneigentum. Damit soll verhindert werden, dass Erben gezwungen sind, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, nur um die Steuerlast zu begleichen.
Es bleibt abzuwarten, ob und wann eine Reform umgesetzt wird. In jedem Fall sollten Erben die aktuelle Gesetzeslage genau im Blick behalten oder sich steuerlich beraten lassen, um mögliche Änderungen frühzeitig in ihre Finanzplanung einzubeziehen.
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