Erben Geschwister trotz Testament? Dieses Thema beschäftigt viele, die sich mit dem Erbrecht in Deutschland auseinandersetzen. Oftmals bleibt unklar, welche Ansprüche Geschwister tatsächlich haben, wenn sie nicht ausdrücklich im Testament erwähnt werden. In unserem Artikel klären wir die komplexen Fragen rund um den Pflichtteil, die gesetzliche Erbfolge und die Unterstützung durch einen Anwalt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte optimal nutzen können!
Erben Geschwister trotz Testament?
Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, werden Geschwister nur dann Erben, wenn sie darin ausdrücklich benannt sind. Sie erben nicht automatisch, da das Erbrecht klaren Vorgaben folgt.
Wurden Geschwister im Testament ausdrücklich enterbt, haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass. Das deutsche Erbrecht sieht keinen gesonderten Pflichtteilsanspruch für Geschwister vor.
Gesetzliche Erbfolge
Bei der gesetzlichen Erbfolge sind die Erbenordnungen entscheidend. Geschwister gehören zur zweiten Erbenordnung und werden nur dann Erben, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind – wie Kinder oder der Ehegatte.
Leben noch die Eltern des Erblassers, schränkt dies die Erbberechtigung der Geschwister zusätzlich ein, da das Gesetz nähere Verwandte bevorzugt. Weil Geschwister nicht zu den direkten Abkömmlingen gehören, entfällt auch hier ein Pflichtteilsanspruch für Geschwister, selbst wenn die Eltern verstorben sind.
Besondere Konstellationen
Selbst wenn Geschwister im Testament enterbt wurden, heißt das nicht zwingend, dass sie vollständig vom Erbe ausgeschlossen sind. In bestimmten Konstellationen können aufgrund bestimmter testamentarischer Verfügungen Geschwister dennoch einen Anteil am Nachlass erhalten.
- Beispielsweise kann es vorkommen, dass die Eltern als Erben eingesetzt werden.
- Diese können dann bereit sein, ihren Anteil an die Geschwister weiterzugeben.
Vor- und Nacherbschaft
Möchte der Erblasser seine Geschwister enterben, kann er im Testament eine Vor- und Nacherbschaft festlegen. Solche Regelungen können Geschwistern die Möglichkeit eröffnen, etwa im Anschluss an den Tod der Eltern, doch noch am Nachlass beteiligt zu werden. Dies verhindert unter Umständen, dass jemand alleiniger Erbe trotz Geschwister wird.
Erblasserfreiheit
Dem Erblasser steht es grundsätzlich frei, seine Erben zu bestimmen oder Angehörige zu enterben; er kann seine Geschwister also vollständig aus dem Testament ausschließen.
Es ist jedoch auch möglich, die Geschwister im Testament zu begünstigen oder ihren Anteil durch Regelungen wie die Vor- und Nacherbschaft individuell zu regeln.

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Pflichtteil für Geschwister: Ein komplexes Thema
Der Pflichtteil ist ein vielschichtiges Thema im Erbrecht und wirft besonders für Geschwister Verstorbener viele Fragen auf. Im deutschen Recht beschränkt der Pflichtteil die Testierfreiheit, indem bestimmten nahen Angehörigen – wie Kindern, Eltern und Ehegatten – eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass zusteht.
Das bedeutet, dass Personen, die der Erblasser im Testament enterbt oder weniger bedacht hat, trotzdem einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben können. Für Erblasser und Erben spielen die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil eine wichtige Rolle.
Anspruch der Geschwister auf den Pflichtteil
Im Gegensatz dazu haben Geschwister in den meisten Fällen keinen Pflichtteilsanspruch. Nur ein eng definierter Kreis von Verwandten ist pflichtteilsberechtigt; Geschwister gehören in der Regel nicht dazu. Ursache hierfür ist das im deutschen Erbrecht geltende Repräsentationsprinzip:
- Eltern des Erblassers haben ein Vorrecht.
- Ein Vertreter eines Stammes – zum Beispiel ein Kind des Erblassers – nimmt den Erbanspruch des gesamten Stammes wahr.
Dadurch werden andere Angehörige desselben Stammes, wie etwa Geschwister, von der Erbfolge ausgeschlossen.
Wichtige Informationen zum Pflichtteil
Es ist wichtig zu wissen, dass der Pflichtteil nicht vollständig durch ein Testament aufgehoben werden kann. Ein Anspruch entfällt nur dann, wenn ein rechtlich anerkannter Grund für die Entziehung des Pflichtteils vorliegt, etwa:
- schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser.
Die Höhe des Pflichtteils entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet praktisch: Wenn der gesetzliche Erbteil bei einer gleichmäßigen Verteilung der Erbmasse höher wäre, erhält der Pflichtteilsberechtigte die Hälfte dieses Betrages.
Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
Um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs.
- Nachweis, dass man tatsächlich zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehört.
Ein genaues Verständnis der Voraussetzungen und des Vorgehens ist entscheidend, denn falsche Annahmen können bestehende Ansprüche gefährden.
Rechtliche Ansatzpunkte für Geschwister
Viele enterbte Personen möchten daher rechtliche Schritte ergreifen, um einen möglichen Pflichtteil zu sichern. Obwohl Geschwister in der Regel keinen Pflichtteilsanspruch haben, können sich in Ausnahmefällen rechtliche Ansatzpunkte ergeben – zum Beispiel bei der Ungültigkeit des Testaments oder wenn kein rechtlich anerkannter Entziehungsgrund vorliegt. So kann der Pflichtteil Erbe Geschwister trotz Testament Thema einer rechtlichen Prüfung werden.
Die gesetzliche Erbfolge und die Rolle der Geschwister
Das erbrechtliche Ordnungssystem des Gesetzgebers gewährleistet, dass die gesetzliche Erbfolge eine klare Hierarchie unter Verwandten festlegt. Dieses System unterteilt sich gemäß § 1924 ff. BGB in die Erben 1., 2. und 3. Ordnung.
Erben der ersten Ordnung
Zur ersten Ordnung gehören vorrangig die direkten Abkömmlinge des Erblassers: Kinder, Enkel und Urenkel.
Erben der zweiten Ordnung
Zur zweiten Ordnung gehören die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge, wozu auch die Geschwister zählen. Geschwister haben demnach nur dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn weder Erben der ersten Ordnung vorhanden sind.
Wenn Kinder oder Enkel des Erblassers leben, haben diese Vorrang und schließen Geschwister von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Erben der dritten Ordnung
Die Erben der dritten Ordnung umfassen die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen. Damit setzt die gesetzliche Erbfolge klare Prioritäten:
- Zunächst werden die engsten Angehörigen berücksichtigt.
- Erst bei deren Fehlen treten weiter entfernte Verwandte in die Erbfolge ein.
Der Pflichtteil der Geschwister
Ein wichtiger Aspekt der gesetzlich festgelegten Erbfolge betrifft den Pflichtteil. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Geschwister in der Regel keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, da sie nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen.
Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige (wie Kinder, Ehegatten und Eltern) bei der Verteilung des Nachlasses nicht völlig leer ausgehen. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Geschwister, die im deutschen Erbrecht keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch besitzen. Beispiel für einen Pflichtteilsanspruch
Nehmen wir als Beispiel an, jemand verfasst ein Testament, in dem nur die eigenen Kinder bedacht werden. Sollten die Kinder enterbt werden, hätten sie einen Pflichtteilsanspruch gemäß den Vorgaben des BGB. Geschwister des Erblassers hingegen könnten in dieser Konstellation keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, da sie nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen. Der Gesetzgeber schützt hier nur einen bestimmten Kreis naher Angehöriger. Erbschaftssteuer bei geschwistern: Entdecken Sie wichtige Informationen und Tipps zur Erbschaftssteuer in Deutschland! Erfahren Sie…
Die Bedeutung eines Anwalts im Erbrecht
Ein Anwalt für Erbrecht spielt eine wesentliche Rolle im Erbfall, der oft komplex und emotional belastend ist. Die Unterstützung eines Fachanwalts ist häufig entscheidend, um Erbansprüche durchzusetzen, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Fragen umfassen.
Er hilft dabei, die aus dem Erbfall resultierenden Rechte und Pflichten klar zu definieren und rechtssicher geltend zu machen.
Aufgaben eines Anwalts im Erbrecht
Ein zentraler Aufgabenbereich ist die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs. Erben haben oft das Recht, umfassende Informationen über Vermögen und Schulden des Erblassers zu erhalten; ein Anwalt sorgt dafür, dass diese Auskunftspflichten erfüllt werden.
Das ist besonders wichtig für die präzise Ermittlung der Anspruchshöhe, denn ohne klare Informationen über den Nachlass können Erben ihre Ansprüche kaum angemessen formulieren oder erfolgreich durchsetzen.
Erbkonflikte und rechtliche Vertretung
Bei Erbstreitigkeiten wird der Anwalt aktiv, sobald außergerichtliche Einigungen nicht möglich sind. Er vertritt die Interessen seines Mandanten, bringt die Standpunkte des Mandanten vor, führt Verhandlungen und setzt gegebenenfalls gerichtlich Ansprüche durch, um die bestmögliche Lösung für den Mandanten zu erzielen.
Frühzeitige Beratung und Testamentgestaltung
Es ist ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um die eigenen Verfügungen und Wünsche rechtssicher zu gestalten. Durch eine testamentarische Verfügung kann der Erblasser die Aufteilung des Nachlasses beeinflussen.
Ein erfahrener Anwalt berät bei der Formulierung und Gestaltung des Testaments, damit die Wünsche des Erblassers auch nach seinem Tod umgesetzt werden. Eine frühzeitige Beratung kann zudem helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Pflichtteilsanspruch für gesetzlich Begünstigte
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Pflichtteilsanspruch für gesetzlich Begünstigte. In Deutschland haben bestimmte Personen, wie Kinder oder Ehepartner, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Ein Anwalt klärt, in welchen Fällen dieser Anspruch besteht und wie er geltend gemacht werden kann.
Häufige Fragen zu Geschwistern und Erbrecht
Kann ich trotz eines Testaments meinen Pflichtteil einfordern?
Ja, für bestimmte nahe Angehörige ist es möglich, den Pflichtteil einzufordern, selbst wenn ein Testament vorliegt. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der Enterbte oder Benachteiligte schützt. Selbst wenn ein Testament Sie enterbt oder Ihnen weniger zuspricht, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil. Wichtig ist jedoch: Geschwister gehören in der Regel nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen. Dieser Anspruch gilt primär für Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen für Eltern des Erblassers. Die Durchsetzung erfolgt oft außergerichtlich. Wird der Pflichtteil nicht ausgezahlt, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden, idealerweise unterstützt durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um Fristen einzuhalten.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister im Rahmen einer Erbschaft?
Nach § 2303 BGB haben Geschwister keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sie nicht zum Kreis der gesetzlich pflichtteilsberechtigten Erben zählen. Das bedeutet, dass Geschwister nicht berechtigt sind, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und somit auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch besitzen. Sie stehen in der Erbfolge hinter den Direktverwandten wie Kindern, Eltern und Ehepartnern zurück.
Wie wird der Pflichtteil berechnet, wenn ein Testament existiert?
Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn man durch ein Testament enterbt wurde. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch, den die Erben auf Nachfrage auszahlen müssen. Die genaue Höhe variiert je nach familiärer Konstellation des Erblassers, zum Beispiel ob der Berechtigte Kind, Elternteil oder Ehepartner ist, sowie nach der Anzahl anderer Erbberechtigter. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht durch ein Testament auf null gesetzt werden kann, es sei denn, es liegt ein notarieller Verzicht oder ein rechtlich wirksamer Pflichtteilsentzug vor. Dieser Aspekt ist besonders relevant für den Erbrecht Pflichtteil Kinder trotz Testament.
Welches hat Vorrang: Testament oder Pflichtteil?
Im deutschen Erbrecht hat der Pflichtteil grundsätzlich Vorrang vor einem Testament. Das bedeutet, dass pflichtteilsberechtigte Personen, auch wenn sie im Testament enterbt oder benachteiligt wurden, dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Der Pflichtteil dient dem Schutz der engsten Angehörigen, unabhängig von den in einem Testament festgelegten Wünschen des Erblassers.
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