Erbschein –
Kosten –
Erbschein beantragen
Mit einem Erbschein weisen Sie sich als Erbe aus. Er ist ein amtliches Zeugnis (öffentliche Urkunde) des Nachlassgerichts, das feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen wie Testamentsvollstreckung oder die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft der Erbe unterliegt. Der Erbschein weist auch im Falle der Erbengemeinschaft den Anteil der Miterben am Nachlass aus. Voraussetzung der Erteilung ist die Erbschaftsannahme.
Was Sie zum Erbschein wissen müssen:
- Wann ist ein Erbschein erforderlich?
- Welche Wirkung hat der Erbschein?
- Erbschein und gutgläubiger Erwerb
- Gilt ein Erbschein uneingeschränkt?
- Hoffolgezeugnis als Erbschein
- Wer kann einen Erbschein beantragen? Gibt es Formulare oder Fristen?
- Wo Sie den Erbschein beantragen müssen
- Welche Unterlagen müssen Sie einem Erbscheinantrag beifügen?
- Wie hoch sind die Kosten und Gebühren für einen Erbschein?
- Mehr zum Thema Erbschein
- Hinweise und Empfehlungen
- Unsere Anwaltsleistungen
Wann ist ein Erbschein erforderlich?
Die Vorlage eines Erbscheins ist rechtlich vorgeschrieben bei Grundbuchänderungen, außer der Erblasser hat ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Dann ersetzen das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll den Erbschein.
Bei vertraglichen Regelungen ist ein pauschales Bestehen auf einen Erbschein unzulässig, außer es bestehen erhebliche Zweifel an der Erbberechtigung.
Welche Wirkung hat der Erbschein?
Der Erbschein ändert nicht die objektive Rechtslage, wer tatsächlich Erbe ist, sondern stellt nur eine widerlegbare Vermutung auf, dass die benannten Personen Erben sind und die aufgeführten Beschränkungen bestehen. Die Vermutung betrifft nur den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des Erbscheins. Die gesetzliche Vermutung wirkt für und gegen den im Erbschein benannten Erben auch hinsichtlich der Nachlassverbindlichkeiten.
Die Publizitätswirkung des Erbscheins endet mit seiner Einziehung oder Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht, z. B. im Fall der Unrichtigkeit. Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen einer Erteilung nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind.
Erbschein und gutgläubiger Erwerb
Für einen gutgläubigen Dritten gilt der Inhalt des Erbscheins als richtig. Damit ist grundsätzlich ein gutgläubiger Erwerb möglich. Wer einen Erbschein vorlegen kann, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als rechtmäßiger Erbe.
Gilt ein Erbschein uneingeschränkt?
Der Erbschein bezieht sich auf den gesamten Nachlass, auch wenn er sich im Ausland befindet und ausländischem Recht unterliegt. Ein Erbe kann aber auch einen Erbschein beantragen und erhalten, der sich ausschließlich auf das inländische Nachlassvermögen bezieht (Fremdrechterbschein).
Hoffolgezeugnis als Erbschein
Bei der Erbfolge landwirtschaftlicher Güter wird kein Erbschein erteilt, sondern es ergeht ein Gerichtsbeschluss, der dem Erbschein gleichgestellt ist. Die Erbfolge landwirtschaftlicher Güter ist in der Höfeordnung besonders geregelt.
Wer kann einen Erbschein beantragen? Gibt es Formulare oder Fristen?
Folgende Personen können beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen:
- Alle Erben (Alleinerben, Miterben, Vorerben oder Nacherben)
- Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlassinsolvenzverwalter
- Gläubiger, die zur Zwangsvollstreckung gegen die Erben einen Erbschein benötigen
Der Erbscheinsantrag ist weder an eine bestimmte Form noch Frist gebunden.
Jeder einzelne Erbe kann einen Teilerbschein beantragen, der nur seinen Anteil am Nachlass ausweist. Beantragen alle einen Erbschein, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt.
Wo Sie den Erbschein beantragen müssen
Der Antrag muss beim Nachlassgericht oder einem Notar zu Protokoll gegeben werden, das Nachlassgericht ermittelt dann von Amts wegen die Erben. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene den letzten Aufenthalt hatte. Bei Erblassern mit letztem Wohnsitz im Ausland ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
Welche Unterlagen müssen Sie einem Erbscheinantrag beifügen?
Sind Sie aufgrund gesetzlichem Recht Erbe geworden, müssen Sie beim Nachlassgericht vorlegen: Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde. Des Weiteren müssen Sie alle Angaben machen zu anderen Personen, die möglicherweise ebenfalls Erbe geworden sind, Angaben zu möglichen Testamenten des Erblassers, Angaben zu anhängigen Prozessen und zum Güterstand, wenn Sie mit dem Verstorbenen verheiratet waren.
Sind Sie aufgrund Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie Testament oder Erbvertrag und Sterbeurkunde vorlegen und Auskunft über alle erbrechtlich relevanten Umstände bezüglich des Erbfalls geben.
Wie hoch sind die Kosten und Gebühren für einen Erbschein?
Die Höhe der Gebühren und Kosten für die Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht ist abhängig vom Nachlasswert. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein.
Mehr zum Thema Erbschein
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HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- In der Regel ersetzt ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss einen Erbschein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins.
- Geldinstitute dürfen nicht pauschal in ihren AGBs auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen. Ist in einem Bankvertrag ein Begünstigter benannt, ist ebenfalls kein Erbschein vorzulegen. Das Gleiche gilt bei transmortalen und postmortalen Vollmachten.
- Vorsicht! Der Erbschein setzt keinen Rechtsschein, dass der Erblasser auch Eigentümer einer sich im Nachlass befindlichen Sache oder Forderung war.
- Vorsicht! Der Erbschein setzt keinen Rechtsschein, dass der Erblasser auch Eigentümer einer sich im Nachlass befindlichen Sache oder Forderung war.
- Die Publizitätswirkung des Erbscheins endet mit seiner Einziehung oder Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht, z. B. im Fall der Unrichtigkeit. Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen einer Erteilung nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind.
- Vorsicht! Die Feststellungen im Erbschein beziehen sich nur auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Spätere Veränderungen bleiben unberücksichtigt.
- Als wirklicher Erbe haben Sie gegen den vermeintlichen, im Erbschein benannten Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins ans Nachlassgericht.
- Vorsicht! Der öffentliche Glaube eines Erbscheins schützt nur rechtsgeschäftliche Erwerbe. Kein öffentlicher Glaube besteht für Rechtsgeschäfte zwischen Miterben bei Erbauseinandersetzungen.
- Die Angaben beim Nachlassgericht oder Notar müssen Sie eidesstattlich versichern. Mit unrichtigen Angaben, z. B. Verschweigen eines Testaments, machen Sie sich strafbar.
- Bei Erbfällen ab dem 17.8.2015 gelten die Vorschriften der EU-Erbrechtsverordnung. Diese hat ein europäisches Nachlasszeugnis zur Verwendung in einem anderen Land eingeführt.
- Wenn Sie Grundvermögen lediglich auf die Erben umschreiben lassen wollen, können Sie die Kosten für einen Erbschein erheblich begrenzen, indem nur der Wert der Immobilie zugrunde gelegt wird. Diesen begrenzten Erbschein können Sie aber für andere Geschäfte nicht verwenden.
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