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Ehepartner stirbt, wer erbt das Haus? Die wichtigsten Infos!

Der Verlust eines Ehepartners ist eine der traumatischsten Erfahrungen im Leben, und die Frage „Wer erbt das Haus?“ wirft oft Unsicherheiten auf. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Erbverteilung in Deutschland, die Rolle des Ehepartners und wichtige finanzielle Aspekte wie den Pflichtteil. Zudem erläutern wir die Vorteile eines Berliner Testaments und beantworten häufig gestellte Fragen, um Ihnen Klarheit und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit zu bieten.

Erben nach der Ordnung: Wer erbt das Haus?

Erben 1. Ordnung

Die Erben 1. Ordnung sind die Kinder des Verstorbenen. Leben diese noch, erben sie zu gleichen Teilen, wobei jedes Kind denselben Anteil am Nachlass erhält, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Wenn eines der Kinder vor dem Erblasser verstorben ist, treten dessen Kinder – also die Enkel – an seine Stelle und erben den Anteil des verstorbenen Elternteils. So bleibt das Vermögen innerhalb der Familie.

Erben 2. Ordnung

Gibt es keine Erben 1. Ordnung, kommen die Erben 2. Ordnung zum Zug. Dazu gehören die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also die Geschwister sowie deren Kinder (Nichten und Neffen). Auch hier gilt das Gleichheitsprinzip: Sind beispielsweise keine Erben erster Ordnung vorhanden, können Neffen erbberechtigt sein. So erbt der überlebende Ehepartner das Haus, aber auch andere Vermögenswerte.

  • Sind beide Elternteile noch am Leben, erben sie jeweils zur Hälfte.
  • Ist ein Elternteil bereits verstorben, fällt dessen Anteil an die Geschwister des Verstorbenen.

Besondere Ansprüche des Ehe- oder Lebenspartners

Der überlebende Ehe- oder Lebenspartner hat in dieser Erbordnung einen besonderen Anspruch:

  • Neben den Erben 2. Ordnung erhält der Ehe- oder Lebenspartner drei Viertel des Nachlasses.
  • Die Erben 2. Ordnung teilen das verbleibende Viertel untereinander auf.

Diese Regelung sorgt dafür, dass der Lebenspartner im Erbfall finanziell abgesichert ist.

Erben 3. Ordnung und höhere Ordnungen

Fehlen Erben der ersten beiden Ordnungen, treten Erben 3. Ordnung oder höhere Ordnungen in die Erbfolge ein. Dazu zählen Großeltern, Tanten, Onkel sowie Cousins und Cousinen.

Lebt der Ehe- oder Lebenspartner, erbt dieser in diesem Fall den gesamten Nachlass. Hier gilt also, dass der Ehepartner stirbt und das Haus vollständig an den überlebenden Partner geht, wenn keine weiteren Erben der ersten beiden Ordnungen existieren.

Fiskuserbschaft

Gibt es innerhalb der gesetzlichen Erbfolge überhaupt keine Erben, fällt das Erbe an den Staat (sogenannte Fiskuserbschaft). Der Staat muss seinen Anspruch innerhalb von sechs Monaten geltend machen; in diesem Zeitraum können sich noch unbekannte Erben melden.

Deshalb ist es ratsam, bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags die gewünschte Erbfolge festzulegen, um sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß den persönlichen Vorstellungen verteilt wird.

Die Rolle des Ehepartners in der Erbschaft

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass im Fall des Todes eines Ehepartners ohne Testament der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses erhält. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Dies beantwortet die Frage, wer erbt, wenn der Ehepartner stirbt und Kinder da sind.

Konkret bedeutet das: Stirbt Peter Mustermann ohne Testament, erbt seine Frau F die Hälfte des Vermögens; die beiden Kinder A und B teilen die übrigen 50 % und bekommen damit jeweils ein Viertel des gesamten Nachlasses. Hier stellt sich oft die Frage: Was erbt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt – und dies gilt für alle Vermögenswerte, nicht nur Immobilien. Wenn der Ehepartner stirbt, wer erbt dann das Auto oder andere Wertgegenstände, dies wird ebenfalls nach diesen Quoten aufgeteilt.
Wichtige Hinweise zur gesetzlichen Erbfolge:

Diese gesetzliche Regelung greift automatisch, solange keine anderweitigen Verfügungen wie ein Testament vorliegen.

Komplikationen bei der Erbverteilung

Komplikationen können entstehen, wenn der Ehepartner faktisch als Alleinerbe agieren müsste. Es kann erforderlich werden, aus eigenem Vermögen Pflichtteilsverpflichtungen gegenüber den Kindern zu erfüllen oder sogar das gemeinsame Haus verkaufen zu müssen, um Ansprüche zu bedienen.

Zusätzlich sind die Pflichtteilsansprüche der Kinder zu beachten: Diese betragen jeweils ein Achtel des gesamten Nachlasses und sind ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch, selbst wenn die Kinder im Testament nicht berücksichtigt würden.

  • Pflichtteilsanspruch der Kinder: jeweils ein Achtel des Nachlasses
  • Pflichtteilsanspruch der Eltern des Verstorbenen: jeweils ein Viertel des Wertes des Erbes

Solche Ansprüche können die praktische Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen, da sie direkt auf die verfügbaren Anteile der Erben durchschlagen.

Beispiel zur Verdeutlichung

Peter Mustermann besitzt:

  • Eine Immobilie im Wert von 400.000 €
  • Ein Kontoguthaben von 200.000 €
  • 10 Krügerrand-Goldmünzen im Wert von 20.000 €
  • Einen Oldtimer im Wert von 40.000 €

Er wünscht, dass seine Frau F die Immobilie erhält und die Kinder A und B jeweils 100.000 € vom Kontoguthaben bekommen. Schwankt insbesondere der Wert der Immobilie vor seinem Tod stark, kann es notwendig werden, dass die Ehefrau einen finanziellen Ausgleich an die Kinder zahlt, damit deren Erbquoten gewahrt bleiben.

Die Lage wird ferner komplizierter, wenn Peter ausdrücklich möchte, dass seine Frau auf jeden Fall das Haus behält, ohne Ausgleichszahlungen an die Kinder vorzunehmen, und er deshalb seine Frau sowie die Kinder im Testament entsprechend benennt. So wird geregelt, wer erbt das Haus, wenn der Ehepartner stirbt.

Finanzielle Aspekte der Erbschaft: Pflichtteil und Vermächtnisse

Verstirbt Herr Steinreich, könnte sein Sohn aus erster Ehe seinen Pflichtteil in Höhe von ca. 30.000 Euro fordern. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anteil, den bestimmte Erben — etwa Kinder — unabhängig von testamentarischen Verfügungen geltend machen können. Dies gilt auch, wenn das Ehepaar Steinreich ein Berliner Testament aufgesetzt hat, das den überlebenden Ehepartner oft als Alleinerben bestimmt; der Anspruch auf den Pflichtteil bleibt hiervon unberührt.

Da Frau Steinreich keine liquiden Mittel besitzt, um diese Verpflichtung zu erfüllen, könnte der Verkauf des Hauses notwendig werden, um den Pflichtteil zu decken.

Optionen der Finanzierung

Das Ehepaar entscheidet sich für eine Umkehrhypothek (auch Leibrente genannt), ein Modell, das es älteren Eigentümern ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu wohnen und gleichzeitig Kapital aus ihrer Immobilie freizusetzen. Diese Form der Finanzierung ist besonders attraktiv für ältere Eigentümer, da sie monatliche Zahlungen und Tilgungen vermeidet.

Die einmalige Auszahlung von 50.000 Euro, die mit der Umkehrhypothek verbunden ist, dient als finanzielles Polster, um Engpässe zu überbrücken. Mit dieser Zahlung wird zudem eine ausstehende Schuld von 20.000 Euro, die für eine altersgerechte Umgestaltung aufgenommen wurde, zurückgezahlt. Die verbleibenden 30.000 Euro werden auf einem Sparkonto hinterlegt und können zur Erfüllung der Forderung des Sohnes verwendet werden.

Rechte des Erben und Verteilung der Vermögenswerte

Aus dem Nachlass von Herrn Steinreich ergibt sich ein Gesamtbetrag von 15.000 Euro; dies entspricht seinem Anteil am Gesamtvermögen von 500.000 Euro. Der Pflichtteilsanspruch des Sohnes beläuft sich hier auf 12,5%, was etwa 3.750 Euro entspricht.

Obwohl die Pflichtteilsverpflichtung gegenüber dem Sohn aus erster Ehe zu erfüllen ist, bleibt das Wohnrecht von Frau Steinreich geschützt.

Das Haus wurde gegen ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht sowie eine einmalige Zahlung von 50.000 Euro und eine monatliche Rente von 1.000 Euro für die nächsten 13 Jahre verkauft.

Einkommensquellen für den überlebenden Ehepartner

Die monatliche Rente wird zu einer wichtigen Einkommensquelle, damit Frau Steinreich ihren Lebensabend finanzieren kann. Die Zahlung von 1.000 Euro ist vertraglich garantiert und bleibt auch nach dem Ableben des ersten Ehepartners in vollem Umfang erhalten.

Diese Regelung trägt zur finanziellen Unabhängigkeit und zum Schutz ihrer Lebensqualität bei und ermöglicht es dem Ehepaar, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben.

Auswirkungen der Umkehrhypothek auf das Vermögen

Zum Zeitpunkt des Todes von Herrn Steinreich bleibt der Wert des Vermögens aufgrund der Umkehrhypothek unverändert. Daher wird sich der Pflichtteil des Sohnes nicht ändern, und Frau Steinreich hat die Möglichkeit, die geforderten 30.000 Euro mit den nach dem Verkauf der Immobilie verbleibenden Mitteln zu begleichen, ohne das Haus erneut verkaufen zu müssen.

Zudem können die monatlichen Renteneinnahmen ihre Lebenshaltungskosten decken, während die aufgelaufenen Zinsen der Kredite den Wert des Vermögens mit der Zeit mindern können.

Das Berliner Testament: Vorteile für Ehepaare

Eine testamentarische Regelung ist für kinderlose Paare besonders wichtig. In Deutschland können Ehegatten im sogenannten Berliner Testament und unverheiratete Paare per Erbvertrag einander zu Alleinerben einsetzen. Damit lässt sich die gesetzliche Erbfolge umgehen, die oft zu unerwünschten Ergebnissen führt, zum Beispiel wenn Eltern, Geschwister oder deren Nachkommen sonst erben würden. So wird verhindert, dass, wenn der Ehepartner stirbt und keine Kinder da sind, das Haus an andere Verwandte geht. Für viele Paare stellt das eine wichtige Absicherung dar, insbesondere wenn der Ehepartner stirbt und das Haus erhalten werden soll.



Was ist ein Berliner Testament?

Konkret zielt das Berliner Testament darauf ab, dass im Todesfall eines Partners der überlebende Ehegatte alleiniger Erbe wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass Dritte wie Geschwister oder andere entfernte Verwandte in die Erbfolge eintreten. Diese Klarheit ist besonders wichtig, wenn keine Kinder vorhanden sind und das Vermögen primär dem Partner zugutekommen soll. Dies beantwortet die Frage, wenn der Ehepartner stirbt, wer erbt mit Testament, denn es regelt die Erbfolge klar.

Bedeutung der gesetzlichen Erbfolge

Die Bedeutung wird deutlicher, wenn man die gesetzliche Erbfolge betrachtet: Stirbt ein Ehepartner, würden nach Gesetz nicht nur der überlebende Partner, sondern bei vorhandenen Kindern auch diese erben. Sind keine Kinder vorhanden, kämen unter anderem die Eltern des Verstorbenen in Betracht. Solche Konstellationen können zu unerwünschten Erbengemeinschaften und damit zu Konflikten führen, insbesondere wenn es darum geht, wer das Haus erbt.

Hinzu kommt, dass laut Statistik etwa 70 Prozent der Deutschen im Jahr 2022 kein Testament verfasst hatten, sodass in vielen Fällen automatisch die gesetzliche Erbfolge greift.

Praktisches Beispiel

Ein verheiratetes Paar in Zugewinngemeinschaft lebt gemeinsam in einem Haus und möchte, dass die Immobilie erhalten bleibt. Ein Berliner Testament kann sicherstellen, dass das Haus im Todesfall eines Partners nicht verkauft werden muss. Zusätzlich können Optionen wie eine Umkehrhypothek geprüft werden, um kurzfristig Liquidität zu schaffen, ohne die Immobilie veräußern zu müssen.

Einschränkungen des Berliner Testaments

Trotz der Vorteile gibt es auch Einschränkungen. Kinder können im Todesfall ihren sogenannten Pflichtteil geltend machen; dieser Anspruch lässt sich durch ein Testament nicht ausschließen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Dieses Risiko sollten Ehepaare bei der Errichtung eines Berliner Testaments berücksichtigen.

Häufig enthalten Berliner Testamente sogenannte Strafklauseln. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil verlangt, dadurch von weiteren Erbansprüchen ausgeschlossen wird. Solche Klauseln dienen dazu, den Anreiz zu verringern, den Pflichtteil einzufordern, damit die Schlusserben nach dem Tod des zweiten Partners das Vermögen erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft

Wem gehört das Haus, wenn beide im Grundbuch stehen und einer stirbt?

Wenn beide Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer eines Hauses stehen und einer stirbt, erbt der überlebende Partner den Anteil des verstorbenen Eigentümers. Dies geschieht entweder, wenn er im Testament namentlich berücksichtigt wurde oder durch die gesetzliche Erbfolge legitimiert ist. Um die Eigentumsverhältnisse offiziell zu aktualisieren, sollte der überlebende Partner einen Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch stellen, um die volle Eigentümerschaft zu erhalten. Dies klärt die Frage: Wer erbt Haus, wenn beide im Grundbuch stehen?

Was passiert, wenn der Mann stirbt und die Frau nicht im Grundbuch steht?

Selbst wenn die Frau nicht im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, hat sie das Recht zu erben, wenn der Mann stirbt. In Abwesenheit eines Testaments erbt die Frau mindestens einen Teil des Hauses. Ihr Anteil beträgt in der Regel ein Viertel des Erbes, das sich bei vorhandenen Erben erster Ordnung, wie Kindern oder Enkeln, durchsetzt. Dies beantwortet, was erbt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Geht das Haus an die Ehefrau, wenn der Ehemann stirbt?

Wer das Haus erbt, wenn der Ehepartner stirbt, hängt von der Eigentumsart ab. Wenn das Haus im gemeinschaftlichen Eigentum oder mit Überlebensrecht geführt wurde, erhält der überlebende Ehepartner in der Regel automatisch das Eigentum. Bei anderen Besitzverhältnissen kann es notwendig sein, dass die gesetzlichen Erbfolgen angewendet werden müssen, um die Eigentumsübergabe zu regeln.

Wer erbt, wenn der Ehepartner ohne Testament stirbt?

Stirbt ein Ehepartner ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Der überlebende Partner erbt immer einen festen Anteil, meist ein Viertel des Erbes, das sich bei Vorhandensein von Kindern auf die Hälfte des Gesamtvermögens erweitert. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen den Rest, wodurch der Ehepartner einen größeren Anteil, häufig drei Viertel, erhält. Dies erklärt, wer erbt, wenn der Ehepartner stirbt ohne Kinder und ohne Testament.