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Elterngeld: Wie viel dazuverdienen ohne Abzug?

Elterngeld‑Zuverdienst‑Rechner
Deutschland – Informationen & Faustregeln
Bemessungsgrundlage für Elterngeld (netto)
Einkünfte aus Teilzeit/Nebenjob (netto)
Beim Basiselterngeld reduziert sich die Leistung ab dem ersten Euro. ElterngeldPlus ist flexibler (Faustregel: Nach‑Netto ≤ 50% Vor‑Netto).
Wichtig: ElterngeldPlus erlaubt in der Regel bis zu 32 Std/Woche
Ersatzquote (häufig 65% als Faustwert)
Ergebnis wird ohne Seitenreload berechnet

Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern in Deutschland, doch viele fragen sich: Wie viel darf ich verdienen, ohne dass mein Elterngeld gekürzt wird? In diesem Artikel klären wir die Zuverdienstgrenzen, die Vorteile von ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit, und geben wertvolle Tipps zur optimalen Planung, insbesondere für Selbständige. Entdecke, wie du dein Elterngeld maximieren und gleichzeitig deine finanzielle Situation verbessern kannst, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen.

Wie viel darf ich verdienen, ohne dass mein Elterngeld gekürzt wird?

Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Elterngeld grundsätzlich gekürzt. Wie stark die Kürzung ausfällt, hängt davon ab, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhältst, sowie von deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Zuverdienst während des Bezugszeitraums.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind elterngeldrelevant. Das bedeutet, dass der Bezug sowie der Zuverdienst aus einer Anstellung der Elterngeldstelle nachgewiesen werden müssen — in der Regel durch eine Arbeitgeberbescheinigung, die sowohl die Wochenstunden als auch das Bruttoeinkommen ausweist. Einkommen, das die geltenden Freibeträge übersteigt, wird auf das Elterngeld angerechnet.

Bei der Prüfung, welche Einkünfte berücksichtigt werden, unterscheidet man zwischen Angestelltenverhältnissen und Gewinneinkünften (zum Beispiel aus einem Gewerbebetrieb).

Besondere Vorsicht bei Renten

Bei Renten oder anderen entgeltersetzenden Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Leistungen der Unfallversicherung ist besondere Vorsicht geboten. Hier muss genau geprüft werden, um welche Rentenform es sich handelt, denn nicht jede Rente wird automatisch als Zuverdienst gewertet.

Entscheidend ist, ob die Rente einen entgeltersetzenden Charakter hat — dies beeinflusst die Berechnung des Elterngeldes.

Zuverdienstmodelle und Einkunftsarten

Um das geeignete Zuverdienstmodell zu finden, sollte im Bezugszeitraum zwischen den Einkunftsarten unterschieden werden: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden anders behandelt als Gewinneinkünfte.

Nebenberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel als Übungsleiter im Sportverein oder als Ausbilder, werden bei der Ermittlung des Elterngeldanspruchs nur berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte generieren. Der jährliche Gewinn muss dabei über dem festgelegten Freibetrag liegen.

Berechnung des Elterngeldes

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt aus der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach. Daher kann ElterngeldPlus für viele Eltern sinnvoll sein: Es erlaubt eine flexiblere Gestaltung des Bezugs und kann unter Umständen eine höhere finanzielle Unterstützung bieten.

Regeln zum Zuverdienst

Grundsätzlich darfst du während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten, jedoch nur eingeschränkt. Damit das Elterngeld weiterhin als Lohnersatzleistung funktioniert, gibt es klare Regeln zum Zuverdienst.

Die Höhe deines Zuverdienstes beeinflusst direkt, wie viel Elterngeld du tatsächlich erhältst — es ist daher ratsam, die Einnahmen realistisch einzuschätzen und regelmäßig zu kontrollieren, um unangenehme Überraschungen bei der Berechnung zu vermeiden.

Einfluss von Nebenjobs auf das Elterngeld

Die Frage, ob und wie ein Nebenjob angerechnet wird, beschäftigt viele Eltern. Ein Nebenjob wirkt sich grundsätzlich auf das Elterngeld aus; wie stark, hängt von der Art des Elterngeldes, der Höhe des Zuverdienstes und der beruflichen Tätigkeit vor der Geburt ab.

Typische Konstellationen

Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen — vom Minijob über Teilzeit bis zur Kombination mit ElterngeldPlus — und erklären, was in der Praxis angerechnet wird und was nicht.

ElterngeldPlus: Vorteile und Möglichkeiten für Teilzeitarbeit

Für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten, bietet das ElterngeldPlus eine attraktive Möglichkeit. Mit diesem Modell lässt sich das Elterngeld durch Zuverdienst aufbessern und gleichzeitig die Bezugsdauer verlängern.

Besonders vorteilhaft ist das ElterngeldPlus für Eltern, die bereits vor dem des Kindes dazuverdienen wollen, ein hohes gemeinsam veranlagtes steuerpflichtiges Einkommen haben oder möglichst lange in Elternzeit bleiben möchten, während sie monatlich Elterngeld beziehen.

Vorteile des ElterngeldPlus

  • Teilzeitarbeit während des Bezugs von Elterngeld ist möglich, solange die Wochenarbeitszeit 32 Stunden nicht überschreitet.
  • Zusätzliche Einnahmen können anrechenfrei hinzuzuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.
  • Vielfältige Zuverdienstmodelle ermöglichen es, die Bindung zum Kind aufrechtzuerhalten.

Es gibt jedoch verschiedene Unsicherheiten in der Rechtslage aufgrund von Sozialgerichtsrechtsprechung; daher empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und Beratung, um die Vorteile optimal zu nutzen.

Optimierungsmöglichkeiten für Selbständige

Für Selbständige ergeben sich in der Regel bessere Optimierungsmöglichkeiten beim ElterngeldPlus, da sie ihre Arbeitszeiten und Einkünfte flexibler gestalten können. Dennoch sollten die individuellen Umstände geprüft werden, um zu entscheiden, ob sich ein Zuverdienst während des Basiselterngeldes lohnt.

In speziellen Fällen kann es trotz einer Kürzung sinnvoll sein, das Basiselterngeld zu wählen — etwa wenn betriebliche Vorteile wie ein Dienstwagen bestimmte Vorzüge bieten.

Änderungen durch die Reform von 2015

Das ElterngeldPlus wurde eingeführt, um den Zuverdienst während des Elterngeldbezugs zu fördern. Vor der Reform galt die gleiche Anrechnungsdynamik wie beim Basiselterngeld, unabhängig vom Zeitpunkt des Zuverdienstes, was viele Eltern vom Arbeiten während des Bezugs abhielt.

Heute sind Eltern durch das ElterngeldPlus flexibler. Zu beachten ist dennoch die Grenze des sogenannten „optimalen ElterngeldPlus-Brutto“: Diese definiert den Brutto-Zuverdienst, den man während des ElterngeldPlus beziehen kann, ohne dass sich das Elterngeld verändert.

Wird dieser Wert überschritten, kann es zu einer Kürzung des Elterngeldes kommen.

Tipps für die Beantragung und Teilzeitarbeit

Eltern, die unsicher sind, ob und wann sie eine Teilzeittätigkeit aufnehmen möchten, wird geraten, das Elterngeld zunächst ohne Teilzeittätigkeit zu beantragen. Dies erleichtert es, eine spätere Aufnahme der Arbeit problemlos mitzuteilen.

Wichtig ist, die Elterngeldstelle rechtzeitig vor Beginn der Teilzeittätigkeit zu informieren. Sobald die Entscheidung gefallen ist, sollten Wochenstundenumfang und voraussichtlicher Verdienst gemeldet werden; diese Angaben müssen in der Regel vom Arbeitgeber bescheinigt werden.

Nutzung eines Dienstwagens

Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung eines Dienstwagens während des Elterngeldbezugs. Wird der Dienstwagen weiterhin genutzt und übernimmt der Arbeitgeber die laufenden Kosten, kann das zu einer anteiligen Kürzung des Elterngeldes führen.

Es sollte daher geprüft werden, ob es sinnvoll ist, den Dienstwagen während der Elternzeit offiziell zurückzugeben, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Optimale Planung des Elterngeldbezugs für Selbständige

Finde zunächst dein optimales ElterngeldPlus-Brutto. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Elterngeldberechnung und beeinflusst direkt, wie viel Elterngeld du erhältst.

Vereinbare mit deinem Arbeitgeber, dass genau dieses optimale ElterngeldPlus-Brutto als laufend steuerpflichtiger Bezug gezahlt wird; alle weiteren Zahlungen sollten als sonstige bzw. einmalige Bezüge erfolgen. Da diese zusätzlichen Zahlungen nicht in die Elterngeldberechnung einfließen, kannst du so ElterngeldPlus anrechnungsfrei beziehen.

Einkünfte, die nicht angerechnet werden

Bestimmte Einkünfte werden beim Elterngeld nicht angerechnet, darunter:

  • Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen
  • Unentgeltliche Wertabgaben

Diese Einnahmen bleiben außer Betracht und können parallel zum Elterngeld bezogen werden. Ein sinnvoller Verhandlungsansatz mit dem Arbeitgeber ist daher, ein Grundgehalt in Höhe des optimalen ElterngeldPlus-Bruttos zu vereinbaren und darüber hinausgehende Zahlungen als nicht anrechenbare Lohnarten, beispielsweise als Prämien, auszuzahlen. So maximierst du deine Gesamteinkünfte, ohne den Elterngeldanspruch zu gefährden.

Besondere Überlegungen für Mitunternehmer

Mitunternehmer in Personengesellschaften sollten ihre Planungen besonders sorgfältig gestalten. Sie sollten den Elterngeldbezug frühzeitig festlegen und mit den Mitgesellschaftern abstimmen, um eine Gefährdung des regulären Elterngeldanspruchs zu vermeiden. Eine Beratung in diesen Fällen wird empfohlen, um typische Fallstricke zu umgehen.

Früher hat die Elterngeldstelle eine Pauschalierung angewendet, die dazu führte, dass Personen ohne Erwerbstätigkeit dennoch Erwerbseinkünfte ausgewiesen haben und häufig nur Anspruch auf den Mindestbetrag hatten. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom hat diese Praxis beeinflusst: Mitunternehmer können ihren Gewinnanteil im Bezugszeitraum auf 0 % reduzieren und somit ungekürztes Elterngeld erhalten.

Ein formloser Gesellschafterbeschluss ist dafür ausreichend, vorausgesetzt, im Bezugszeitraum erfolgen keine Entnahmen aus der Personengesellschaft.

Gestaltungsspielräume für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haben ebenfalls Gestaltungsspielräume. Bei Einzelvertretungsbefugnis kann über Rufbereitschaften, die einmalig mit Prämien vergütet werden, der Basiselterngeldbezug optimiert werden.

Hier empfiehlt sich auch eine individuelle Beratung, um die passenden Maßnahmen zu prüfen.

Planung von Einkünften aus Photovoltaikanlagen

Einkünfte aus Photovoltaikanlagen werden in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet und können somit das Elterngeld mindern. Es ist daher ratsam, die Zahlungstermine der Energieversorger so zu steuern, dass die Einnahmen nicht in den Elterngeldbezugszeitraum fallen.

Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Energieversorger ist in solchen Fällen unerlässlich.

Optimierung des Elterngeldanspruchs

Eltern, die ihre Gewinne im Elterngeldantrag angeben, sollten darauf achten, die Grenzen nicht auszureizen, um Kürzungen zu vermeiden. Eine durchdachte Planung und die Nutzung verfügbarer Hilfsmittel, wie eines Zuverdienstrechners, können helfen, das optimale ElterngeldPlus-Brutto zu ermitteln und den Elterngeldanspruch strategisch zu maximieren.

Einkommen aus Nebenjobs während des Elterngeldbezugs

Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Elterngeld grundsätzlich gekürzt. Die Reduzierung hängt davon ab, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhältst, von deinen Einnahmen vor der Geburt und von deinem Zuverdienst während des Bezugszeitraums.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind grundsätzlich elterngeldrelevant. Eltern, die Elterngeld beziehen und gleichzeitig angestellt arbeiten, müssen ihren Zuverdienst der Elterngeldstelle nachweisen.

Nachweis des Zuverdienstes

Hierfür ist in der Regel eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich, in der Wochenstunden und Bruttoeinkommen angegeben sind. Diese Bescheinigung sollte zudem detaillierte Angaben zur Art der Beschäftigung und zu den Einkünften enthalten, damit das Elterngeld korrekt berechnet werden kann.

Unterscheidung der Einkunftsarten

Bei der Anrechnung wird nach Einkunftsarten differenziert: Angestelltenverhältnisse und Gewinneinkünfte.

  • Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit — einschließlich Mini- und Midijobs — unterliegen den Lohnsteuerrichtlinien.
  • Berücksichtigt wird der laufend und pauschal versteuerte Arbeitslohn.

Besondere Vorsicht ist bei Renten und anderen entgeltersetzenden Leistungen geboten, wie Mutterschaftsgeld oder Leistungen der Unfallversicherung. Hier muss geprüft werden, ob eine Rente entgeltersetzend ist; falls dies zutrifft, kann sie die Höhe des Elterngeldes erheblich beeinflussen.

Wahl des Zuverdienstmodells

Für die Wahl des passenden Zuverdienstmodells ist es wichtig, die Einkunftsarten im Bezugszeitraum zu unterscheiden. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden anders behandelt als Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb.

Aufgrund dessen können Zuverdienstmodelle für Angestellte je nach individueller Situation variieren.

Nebenberufliche Tätigkeiten

Nebenberufliche Tätigkeiten — beispielsweise als Übungsleiter in Sportvereinen oder als Ausbilder — werden nur dann bei der Ermittlung des Elterngeldanspruchs berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte generieren.

Der jährliche Gewinn muss konkret einen festgelegten Freibetrag überschreiten, damit er in die Berechnung einfließt.

Berechnung des Elterngeldes

Das Elterngeld selbst wird aus der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach berechnet. ElterngeldPlus bietet eine flexiblere Handhabung und erleichtert das Teilzeitarbeiten während des Bezugs.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Berechnung des Elterngeldes orientiert sich am früheren Nettoeinkommen und am aktuellen Einkommen nach der Geburt. Dadurch soll in den ersten Monaten nach der Geburt eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden, die sich am vorherigen Einkommen der Eltern bemisst.

Beispiele zur Berechnung des Elterngeldes

Hier sind einige Beispiele, die die Berechnung des Elterngeldes veranschaulichen:

Beispiel 1 — Michael

Michael verdiente vor der Geburt 2.000 € netto. Ohne Nebenjob hätte er 1.300 € Basiselterngeld (65 %) erhalten. Nach der Geburt arbeitet er in Teilzeit und verdient 1.200 € netto. Die Berechnung lautet:

  • Einkommensdifferenz: 2.000 € – 1.200 € = 800 €
  • Basiselterngeld: 65 % von 800 € = 520 €

Damit erhält Michael durch seine Teilzeitarbeit nur 520 € Elterngeld statt der ursprünglich möglichen 1.300 €, was eine deutliche Verringerung darstellt. Dies verdeutlicht, dass sich ein Zuverdienst während des Bezugs von Basiselterngeld finanziell oft nicht lohnt, da jeder zusätzlich verdiente Euro das Elterngeld reduziert.

Beispiel 2 — Mutter mit 2.500 € Vorjahresnetto

Im Bemessungszeitraum verdiente eine Mutter etwa 2.500 € netto. Nach der Geburt arbeitet sie in Teilzeit (16 Stunden pro Woche) und erzielt ein Nettoeinkommen von 1.000 €. Das entfallende Erwerbseinkommen beträgt:

  • 2.500 € – 1.000 € = 1.500 €

Der Anspruch auf Basiselterngeld ohne Teilzeit (bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens) läge bei 1.625 €. Durch die Teilzeitarbeit beträgt das Basiselterngeld jedoch nur 975 € (65 % von 1.500 €). Die Reduzierung um 650 € macht die finanziellen Auswirkungen des Zuverdienstes deutlich.

Beispiel 3 — Mutter mit 2.000 € Vorjahresnetto

Eine weitere Mutter erzielte im Bemessungszeitraum etwa 2.000 € netto und arbeitet nach der Geburt in Teilzeit (16 Stunden) mit einem Nettoeinkommen von 800 €. Der Anspruch auf Basiselterngeld ohne Teilzeit wäre 1.300 €, während der Anspruch auf ElterngeldPlus — mit oder ohne Teilzeitarbeit — 650 € beträgt.

In diesem Fall kann die Kombination aus ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit finanziell vorteilhafter sein, da so Elterngeld über einen längeren Zeitraum bezogen werden kann.

Wichtige Hinweise zur Berechnung

Wichtig zu beachten ist: Beim Basiselterngeld verringert sich der Anspruch ab dem ersten Euro Zuverdienst. Formelmäßig gilt:

Elterngeld = 65 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Einkommen vor der Geburt: 2.000 € netto
  • Einkommen während der Elternzeit: 800 €
  • Differenz: 1.200 €
  • Elterngeld = 65 % von 1.200 € = 780 €

Je höher der Zuverdienst, desto kleiner die Differenz und damit das Elterngeld.

Regeln für ElterngeldPlus

Beim ElterngeldPlus gelten andere Regeln: Eltern dürfen in der Regel bis zu 50 % ihres vorherigen Nettoeinkommens dazuverdienen, ohne dass ihr ElterngeldPlus vollständig entfällt. Diese Regelung gilt bis zu einem vorgeburtlichen Nettoeinkommen von 2.770 € pro Monat.

Regelungen für Geburten ab dem 01.09.2021

Für Geburten ab dem gelten eigene Regelungen, die sich deutlich von denen für frühere Geburten unterscheiden. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Reform, die Elternzeit und Elterngeld modernisieren und besser an die heutigen Bedürfnisse von Familien anpassen soll.

Wichtige Änderungen

Besonders wichtig sind die neuen Vorgaben zur Elterngeldberechnung sowie die speziellen Bedingungen für Selbständige. Zentrales Element ist das Realisationsprinzip, das für bilanzierende Elternteile gilt.

Im Gegensatz zu früher, als der Zu- oder Abfluss von Geldmitteln entscheidend war, zählt nun der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Entstehung. Einnahmen, die in einem bestimmten Zeitraum erwirtschaftet wurden, werden demnach berücksichtigt, auch wenn sie erst später tatsächlich zufließen.

Diese Umstellung kann die Höhe des Elterngeldes erheblich beeinflussen, da sich dadurch die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben während der Elternzeit ändert.

Regelungen für Geburten vor dem 01.09.2021

Für Geburten vor dem bleiben die alten Regelungen in Kraft. Dazu gehört unter anderem die Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen und anderen einmaligen Zahlungen:

  • Erhält ein Elternteil solche Leistungen außerhalb des Bezugszeitraums, werden sie dennoch so behandelt, als wären sie innerhalb des Bezugszeitraums eingegangen.

Dies kann für Eltern mit begrenzten finanziellen Ressourcen relevant sein, da es die Elterngeldberechnung beeinflusst.

Rechtliche Unsicherheiten

Rechtliche Unsicherheit besteht aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 10 EG 4/20 R) vom . Dieses Urteil hat in bestimmten Fällen die Kriterien für die Elterngeldberechnung infrage gestellt und Fragen aufgeworfen, besonders zur Behandlung von Zuverdiensten während der Elternzeit.

Deshalb ist die genaue Anwendung der neuen Regeln in Einzelfällen teils unklar.

Pflichten für Selbständige

Eltern, die während der Elternzeit selbständig sind oder einen Zuverdienst erzielen, müssen diese Einkünfte ordnungsgemäß melden. Das Unterlassen dieser Mitteilung oder die vorsätzliche Nichtangabe stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom (Aktenzeichen: B 10 EG 5/17 R) die Pflicht zur Meldung von Einkünften während der Elternzeit nochmals bekräftigt.

Informationsmaterialien

Zur Information stehen ein Einlegeblatt sowie eine Broschüre zu den Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem zur Verfügung. Diese Materialien behandeln sowohl Elterngeld als auch Elternzeit und sind auf die jeweiligen Geburtsdaten abgestimmt, um Eltern Orientierung zu geben.

Steuerliche Aspekte des Elterngeldbezugs

Gewinnermittlung für Selbständige

Selbständige ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn in der Regel entweder nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR; § 4 Abs. 3 EStG) oder durch Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG). Diese beiden Methoden haben unterschiedliche Konsequenzen für die Einkommensermittlung im Bezugszeitraum des Elterngeldes.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Methode, die oft von kleinen Unternehmen und Freiberuflern genutzt wird. Dabei werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Ein entscheidendes Merkmal ist das strenge Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG: Einnahmen und Ausgaben werden in dem Monat berücksichtigt, in dem sie tatsächlich geflossen sind. Daraus folgt, dass Selbständige durch die Beeinflussung des Zuflusszeitpunkts von Betriebseinnahmen ihr Betriebsergebnis im Bezugszeitraum des Elterngeldes positiv beeinflussen können.

Beispiel für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Ein Beispiel wäre das gezielte Verschieben von Einnahmen in oder aus den Bezugsmonaten, um den steuerpflichtigen Gewinn zu optimieren.

Bilanzierung

Bei der Bilanzierung gilt das Prinzip der Rechnungsstellung: Einnahmen werden zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung und nicht erst bei tatsächlichem Zufluss erfasst. Das strenge Zu- und Abflussprinzip findet hier keine Anwendung.

Somit sind Selbständige bei der zeitlichen Gestaltung ihrer Einnahmen stärker an den Rechnungszeitpunkt gebunden, was die Möglichkeit einschränkt, das Betriebsergebnis gezielt für einen bestimmten Zeitraum zu beeinflussen.

Das Lückenmodell

Das sogenannte Lückenmodell kommt in bestimmten Fällen zur Anwendung, wenn der Elternteil seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG). In diesem Fall greifen die steuerlichen Zu- und Abflussprinzipien für Betriebseinnahmen und -ausgaben, was in der Praxis eine flexiblere Handhabung der steuerlichen Situation ermöglichen kann.

Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen umfassen sämtliche betrieblich veranlassten Einnahmen, also Einnahmen aus Haupt-, Hilfs- und Nebengeschäften, insbesondere laufende Umsatzerlöse und vereinnahmte Umsatzsteuer.

Die Einkünfte aus verschiedenen Quellen — etwa aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) — unterscheiden sich im Bezugszeitraum zunächst danach, wie sie einkommensteuerrechtlich ermittelt werden.

Regelungen zur Gewinnermittlung

Die konkreten Regelungen zur Gewinnermittlung richten sich oft nach den Erfordernissen des jeweiligen Berufsfeldes und können sich aus dienstlichen Vereinbarungen, Tarifverträgen, EU-Recht oder landesrechtlichen Bestimmungen ergeben.

Diese Faktoren beeinflussen, wie Selbständige ihren Gewinn ermitteln und damit auch die Grundlage für das Elterngeld.

Möglichkeiten zur Erhöhung des Elterngeldes

Es gibt Möglichkeiten, während des Elterngeldbezugs Einkommen zu erzielen, das das Elterngeld nicht mindert. Grundsätzlich gilt: Was das Elterngeld in der Zeit vor der Geburt nicht erhöht hat, darf es auch während des Bezugs nicht mindern. Das bedeutet, dass bestimmte Einkünfte, die bereits vor der Geburt erzielt wurden, keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben.

Gleichzeitig ist wichtig zu wissen: Dein Zuverdienst beim Elterngeld wird immer berücksichtigt — jeder Euro, den du während des Bezugszeitraums verdienst, fließt in die Berechnung ein.

ElterngeldPlus und Zuverdienst

Beim ElterngeldPlus besteht jedoch die Möglichkeit, dass dir nichts vom Elterngeld abgezogen wird. Das kann für viele Eltern entscheidend sein, da es erlaubt, während der Elternzeit Einkommen zu erzielen, ohne die finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld zu gefährden.

Eine einfache Faustregel hilft dir dabei: Dein Nettoeinkommen nach der Geburt sollte höchstens halb so hoch sein wie dein Nettoeinkommen vor der Geburt. Diese Vorgabe soll verhindern, dass Eltern durch gelegentliche Arbeit während der Elternzeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Wichtige Einkommensarten

Für die Anrechnung zählen nur die Lohnarten, die auch im Bemessungszeitraum das Elterngeld erhöht haben. Das heißt:

  • Sonstige Bezüge wie Prämien oder Weihnachtsgeld mindern dein Elterngeld nicht, sofern sie zuvor nicht zur Bemessungsgrundlage hinzugefügt wurden.
  • Es empfiehlt sich, alle potenziellen Einkommensquellen genau zu prüfen, um die Vorteile des Elterngeldbezugs optimal zu nutzen.

Optionen für Mütter

Ein weiterer Punkt ist die Option, dass die Mutter ab dem siebten Lebensmonat ElterngeldPlus bezieht. In diesem Fall kürzt sich das Elterngeld nicht, was für viele Familien von Vorteil sein kann. Der Nachteil ist jedoch, dass der Bezug dann bis zum 18. Lebensmonat des Kindes andauert — was je nach Lebensplanung unterschiedlich passen kann.

Zuverdienst während ElterngeldPlus

Vereinfacht ausgedrückt: Während ElterngeldPlus kannst du in etwa das hälftige vorgeburtliche Elterngeldnetto zusätzlich verdienen. Konkrete Werte sind in der Praxis jedoch schwer zu ermitteln, da die Zuverdienstberechnung sehr komplex ist.

Um diese Komplexität zu bewältigen, empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen oder die zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren.

Das Saldierungsprinzip

Das Saldierungsprinzip bildet die Grundlage für das Lückenmodell und das Modell „Einkommen am optimalen ElterngeldPlus-Brutto“. Diese Modelle sind wichtig für die strategische Planung, da sie helfen, die finanziellen Mittel bestmöglich zu nutzen.

Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet hier, ein laufendes Bruttoeinkommen am „optimalen ElterngeldPlus-Brutto“ anzusetzen und die Möglichkeiten der sonstigen bzw. einmaligen Bezüge möglichst umfassend auszuschöpfen.

Mindestsatz und Dokumentation

Selbst wenn dein Zuverdienst theoretisch dein Elterngeld reduzieren würde, erhältst du stets mindestens den Mindestsatz — dieser Betrag wird nicht gekürzt. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Bezugszeit, wobei dein tatsächlich erzieltes Einkommen überprüft wird.

Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren, um Rückfragen zu klären und sicherzustellen, dass du die dir zustehenden Leistungen erhältst.