Der Verkauf einer geerbten Immobilie kann kompliziert sein und zahlreiche steuerliche Fallstricke bergen. Wann ist dieser Verkauf steuerfrei? Was müssen Sie über Erbschaftssteuer, Notarkosten und die Vor- und Nachteile des Verkaufs wissen? In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen, um informierte Entscheidungen zu treffen, mögliche Verluste zu vermeiden und die besten Optionen für Ihre geerbte Immobilie zu nutzen. Lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam angehen!
Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei?
Ein steuerfreier Verkauf einer geerbten Immobilie ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach § 23 EStG können Erben von der Spekulationssteuer befreit werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen:
Bedingungen für die Steuerfreiheit
- Die Immobilie befand sich bereits mindestens zehn Jahre vor dem Verkauf im Besitz des Erblassers. Auf den erzielten Veräußerungsgewinn fällt in diesem Fall keine Spekulationssteuer an. Diese Regelung schützt Erben vor unerwarteten Steuerbelastungen, insbesondere wenn die Immobilie über einen langen Zeitraum im Familienbesitz war.
- Steuerfreiheit ist ebenfalls gegeben, wenn der Erblasser oder die Erben die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Die Eigennutzung muss dabei durchgängig und nachweisbar sein, etwa durch eine entsprechende Meldung beim Einwohnermeldeamt.
- Eine weitere Möglichkeit für Steuerfreiheit besteht, wenn die Erben oder deren Kinder die Immobilie mietfrei und dauerhaft für mindestens drei Kalenderjahre selbst bewohnt haben. Diese Dreijahresfrist findet auch Anwendung, wenn der Erblasser die Immobilie weniger als zehn Jahre gehalten hat.
- Eine Ausnahme greift zudem, wenn der Verkaufserlös unter 600 Euro bleibt und im selben Kalenderjahr keine weiteren Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt werden. Dies ist hauptsächlich bei geringfügigen Veräußerungen relevant.
- Der Verkauf von bis zu drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren ist ebenfalls steuerfrei möglich, sofern die Erben nicht als gewerbliche Immobilienhändler eingestuft werden. Überschreitet die Anzahl der Verkäufe diese Grenze, wird eine gewerbliche Tätigkeit angenommen, was zu einer anderen Besteuerung führt.
- Keine Spekulationssteuer fällt zudem an, wenn der Verkaufspreis abzüglich der Verkaufsnebenkosten (wie Makler- und Notarkosten) den ursprünglichen Kaufpreis unterschreitet.
Diese Aufwendungen sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns zu berücksichtigen.

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Der Prozess der Erbschaft: Notarielle Notwendigkeit und Tod
Oft wird eine Erbschaft dadurch geregelt, dass der eigene Erbteil innerhalb der Erbengemeinschaft an Miterben verkauft wird. Besonders bei Familienerbschaften kommt es häufig vor, dass ein Miterbe die geerbte Immobilie selbst behalten möchte.
In diesem Fall kann der Erbteil direkt an diesen oder an mehrere Miterben übertragen werden. Das ist oft schneller und unkomplizierter, weil alle Beteiligten ohnehin rechtlich miteinander verbunden sind.
Beispiel: Pauls Erbschaft
Ein konkretes Beispiel: Paul hat ein Haus von seinem Vater geerbt. Der Vater hatte das Anwesen vor acht Jahren erworben und zwei Jahre selbst darin gewohnt; in den folgenden sechs Jahren war das Haus vermietet.
Sobald Paul einen Makler gefunden und einen Käufer gewonnen hat, beginnt der Verkaufsprozess. Dabei ist zu beachten, dass eine Vermietung bei einem Einfamilienhaus nicht immer die optimale Lösung darstellt.
- Für ein Einfamilienhaus ist der Verkauf oft sinnvoller.
- Bei einem Mehrfamilienhaus kann Vermietung eine sinnvolle Variante sein, um laufende Einnahmen zu erzielen.
Rechtliche Aspekte des Verkaufs
Nach der Eintragung als Erbe im Grundbuch, wodurch die offizielle Eigentümerstellung bestätigt wird, können Erben die Immobilie veräußern. Der Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft ist jedoch nur bei einstimmiger Zustimmung aller Miterben möglich. Hierbei können oft unterschiedliche Interessenlagen entstehen, welche den Verkaufsprozess erschweren.
Außerdem kann es vorkommen, dass erbberechtigte Nachkommen im Testament nicht berücksichtigt wurden und ihren Pflichtteil einklagen wollen. Solche Fälle erfordern ausführliche rechtliche Prüfung und sollten idealerweise bereits im Testament bedacht werden. Einfluss der Region und Bindung
Leben zum Beispiel einige Miterben in einer anderen Region oder fehlt ihnen die emotionale Bindung zum Erbe, beeinflusst das den Verkaufsprozess ebenfalls. In vielen Fällen ist ein gemeinsamer Beschluss über den Verkauf die einfachste Lösung.
Zwangsverkauf und Ausgleich
Können sich die Erben jedoch nicht einigen, bleibt als Option der Zwangsverkauf, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Der Erlös eines solchen Zwangsverkaufs liegt häufig unter dem Marktwert eines regulären Verkaufs und mindert somit den Nachlasswert.
Ist ein Miterbe am Haus interessiert und bereit, die anderen auszuzahlen, ist dies häufig vorteilhaft. Ein solcher Erwerb erfordert eine notarielle Beurkundung.
Notarielle Beurkundung
Ein Notar ist für den abschließenden Kaufvertrag zuständig. Beim direkten Verkauf an einen Miterben sind die üblichen Schritte:
- Verhandlung über den Preis.
- Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.
- Übertragung des Erbteils nach Zahlung des Kaufpreises.
Ein gesondertes Vorkaufsrecht unter Familienangehörigen entfällt, da alle Erben bereits Teil der Erbengemeinschaft sind. Entscheidet sich ein Erbe jedoch, seinen Anteil an einen Dritten zu veräußern, müssen die Miterben schriftlich informiert werden, da ihnen ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 2034 BGB zusteht.
Rechte und Pflichten des neuen Miterben
Der neue Miterbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in die rechtliche Stellung des bisherigen Erben ein. Dabei bleiben bestehende Mietverhältnisse, Verpflichtungen und Erbansprüche wirksam und sind eng miteinander verknüpft, weshalb klare Absprachen und eine rechtliche Klärung – etwa durch einen Notar oder einen Immobilienfachmann – unerlässlich sind.
Erbschaftssteuer und Verkehrswert: Was müssen Sie wissen?
Die Erbschaftsteuer bemisst sich am Wert der geerbten Immobilie und hängt wesentlich vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie vom tatsächlichen Immobilienwert ab. Je nach Angehörigenverhältnis gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Beispiel eines vererbten Gesamtvermögens
Im konkreten Beispiel besteht das vererbte Gesamtvermögen aus:
- Eine Immobilie
- Bankguthaben
- Aktien
- Ein Fahrzeug
- Schmuck
Der Verkehrswert des geerbten Hauses beträgt 500.000 Euro; das sonstige Vermögen beläuft sich auf 250.000 Euro (davon 100.000 Euro Barmittel, 100.000 Euro Aktien, 30.000 Euro Auto und 20.000 Euro Schmuck). Insgesamt ergibt sich damit ein vererbtes Vermögen von 750.000 Euro.
Berechnung des Erbteils
Nach den Regelungen steht in diesem Beispiel der Ehefrau die Hälfte des vererbten Vermögens zu, also 375.000 Euro. Diese Summe bildet die Grundlage für die Berechnung der Auszahlung an die Miterben. Die Berechnung lautet:
500.000 Euro (Verkehrswert der Immobilie) – 375.000 Euro (zustehender Erbteil der Ehefrau) = 125.000 Euro.
Freibeträge und Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Gesamtwert der geerbten Immobilie und des zugehörigen Vermögens den jeweils geltenden Freibetrag übersteigt. Für die Ehefrau beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro. Falls der Verkehrswert der Immobilie diesen Freibetrag überschreitet, wird auf den Differenzbetrag Erbschaftsteuer fällig.
Die Steuerklasse und individuelle Freibeträge, die sich aus dem Verwandtschaftsgrad ergeben, bestimmen dabei die konkrete Steuerhöhe.
Verantwortlichkeiten der Erben
Überschreitet der Verkehrswert eines geerbten Hauses den persönlichen Freibetrag, ist jeder Erbe selbst für die Erbschaftsteuer verantwortlich. Die Zahlungspflicht besteht dabei unabhängig von der Nutzung der Immobilie. Das Finanzamt bewertet die Immobilie, sofern keine qualifizierte Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen vorgelegt wird.
In solchen Fällen erhält jeder Erbe einen individuellen Steuerbescheid, sodass die Erbschaftsteuer für die Miterben unterschiedlich ausfallen kann.
Zusätzliche Steueraspekte
Zusätzlich zur Erbschaftsteuer können beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuern anfallen. Auch diese werden individuell für jeden Erben festgesetzt. Dabei wird geprüft, ob bei einem Erben ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vorliegt und welcher Anteil des Verkaufsgewinns diesem Erben zuzurechnen ist.
Folglich haftet jede Person nur für ihre eigene steuerliche Verpflichtung und nicht für die der anderen Miterben.
Verkauf des geerbten Hauses: Vor- und Nachteile abwägen
Der Verkauf eines geerbten Hauses ist in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn die Immobilie unter mehreren Erben aufgeteilt werden muss. Bei mehreren Beteiligten bietet der Verkauf oft eine faire und unkomplizierte Lösung zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie liefert einen realistischen Anhaltspunkt für die erwartbaren Erlöse auf dem freien Markt. Für eine präzise Einschätzung dieses Werts ist in der Regel ein professionelles Verkehrswertgutachten unerlässlich. Dieses Gutachten ist nicht nur für die Festlegung des Verkaufspreises wichtig, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer.
Wichtige Kostenfaktoren beim Verkauf
Unbedingt zu berücksichtigen sind zudem Maklerprovisionen und mögliche Steuern, die beim Verkauf anfallen können. Die Maklerprovision variiert, liegt aber häufig zwischen 5 und 7 Prozent des Verkaufspreises; diese Kosten sollten daher in die Kalkulation einfließen, damit der tatsächliche Gewinn aus dem Verkauf realistisch eingeschätzt werden kann.
Steuerliche Folgen
Ein zentraler Aspekt sind die steuerlichen Folgen: Neben der Erbschaftsteuer kann auch die Spekulationssteuer relevant sein. Diese fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Erbschaft verkauft wird und zwischenzeitlich eine Wertsteigerung erfahren hat.
Ob und in welchem Umfang diese Steuern anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der persönlichen steuerlichen Situation der Erben oder davon, ob die Immobilie selbst genutzt wurde.
Alternativen zum Verkauf
Alternativ zum Verkauf kann die Selbstnutzung oder Vermietung einer geerbten Immobilie vorteilhaft sein. Eine Vermietung sichert eine regelmäßige Einnahmequelle und kann dazu beitragen, das Objekt im Familienbesitz zu halten. In aufstrebenden Lagen kann die Vermietung besonders lukrativ sein, und ein späterer Verkauf bei günstigerer Marktlage ist denkbar.
Allerdings bringt Vermietung auch Verpflichtungen und laufende Kosten mit sich. Diese sollten in die Entscheidung einfließen:
- Instandhaltung
- Versicherungen
- Maklergebühren
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
Für Erben ohne Erfahrung in der Immobilienverwaltung können diese Aufgaben eine große Herausforderung darstellen.
Verkehrswertgutachten
Liegt bereits ein Verkehrswertgutachten vor, das bereits einige Jahre alt ist, sollte geprüft werden, ob eine Aktualisierung sinnvoll ist – etwa bei gestiegenen Bodenwerten oder durchgeführten Modernisierungen. Ein aktuelles Gutachten kann die Erbschaftsteuer deutlich senken, da die steuerliche Wertermittlung durch das Finanzamt oft zum Nachteil der Erben ausfällt.
Der richtige Zeitpunkt für den Verkauf
Der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf spielt eine wichtige Rolle und richtet sich nach den steuerrechtlichen Regelungen für geerbte Immobilien. Dies gilt auch für den Verkauf eines unbebauten Grundstücks, wobei die steuerliche Belastung in solchen Fällen meist geringer ausfällt.
Diese Punkte sollten sorgfältig geprüft werden, um die für die Erbengemeinschaft passende Entscheidung zu treffen.
Teilungsversteigerung: Was tun, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Für alle Beteiligten kann es schwierig werden, wenn Uneinigkeit so weit führt, dass es zu einer Teilungsversteigerung kommt. In einer Erbengemeinschaft, in der die Erben unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit der geerbten Immobilie haben, können Vertrauen und Zusammenarbeit schnell auf die Probe gestellt werden.
Die Teilungsversteigerung ist ein rechtlicher Weg, bei dem mindestens ein Erbe beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung der geerbten Immobilie(n) beantragen kann. Das Amtsgericht veräußert die Grundstücke anschließend gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Teilungsversteigerung.
Mögliche Szenarien der Nutzung der geerbten Immobilie
Oft herrscht Uneinigkeit darüber, ob das geerbte Haus verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll. Die möglichen Szenarien sind vielfältig:
- Ein Erbe könnte selbst einziehen und die anderen Miterben durch Mietzahlungen oder durch eine Ausgleichszahlung entschädigen.
- Alternativ kann die Erbengemeinschaft als Vermieter auftreten und die Immobilie an Dritte vermieten.
- Schließlich besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um die Erbmasse zu liquidieren.
Oft spielt dabei auch die Erbschaftsteuer eine Rolle, insbesondere wenn die Immobilie nicht als Familienheim genutzt wurde oder wird.
Gemeinsame Entscheidungen in der Erbengemeinschaft
Entscheidend ist, dass die Erben in einer Erbengemeinschaft gemeinsam über das Schicksal der Immobilie entscheiden müssen, was oft zu zusätzlichen Komplikationen führt. Hierbei stellt sich beispielsweise die Frage, ob sich die Miterben innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist auf einen Hausverkauf geeinigt haben.
Zur Klärung der rechtlichen Verhältnisse muss zudem ein Grundbuchauszug eingeholt werden. Als Nachweis der Erbfolge dient ein Erbschein oder ein notarielles Testament.
Führen die unterschiedlichen Vorstellungen der Erben zu einem andauernden Zerwürfnis, endet der Streit nicht selten vor Gericht.
Solche Verfahren können langwierig und kostspielig werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine neutrale Fachperson hinzuzuziehen, die Expertise in Immobilien, Steuern und Erbrecht besitzt. Ein unparteiischer Dritter kann emotionale Auseinandersetzungen durch sachliche Analysen und konkrete Handlungsempfehlungen entschärfen.
Verkauf von Erbanteilen
Der Verkauf eines einzelnen Erbteils an einen Außenstehenden ist besonders kompliziert und rechtlich komplex. Für externe Käufer sind Erbanteile oft wenig attraktiv, da sie für sich genommen meist kaum verwertbar sind.
Außerdem bleibt die Erbengemeinschaft weiterhin zur gemeinsamen Entscheidungsfindung verpflichtet, weshalb solche Konstellationen leicht erneut zu Streitigkeiten und im Extremfall zur Teilungsversteigerung führen können.
Überlegungen zur besten Lösung
Vor diesem Hintergrund sollten die Erben sorgfältig abwägen, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung für das geerbte Haus die sinnvollste Lösung ist. In einer Erbengemeinschaft ist ein Hausverkauf nur möglich, wenn alle Miterben zustimmen.
Zuvor sollten grundlegende Überlegungen angestellt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und langwierige Konflikte zu vermeiden.

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Kosten und Wertermittlung beim Immobilienverkauf
Bevor Sie ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen, sollten Sie genau prüfen, ob die Verkaufsentscheidung und ihre Konsequenzen für Sie sinnvoll sind. Besonders die steuerlichen Vorgaben sind entscheidend für den richtigen Verkaufszeitpunkt. Generell gilt: Überstürzen Sie den Verkauf nicht. Jeder Hausverkauf – insbesondere wenn Mieter in der Immobilie wohnen – sollte gut vorbereitet werden, um unnötige Kosten und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kosten beim Verkauf eines geerbten Hauses
Neben Erbschaft- und Spekulationssteuer können beim Immobilienverkauf weitere Kosten anfallen. Ihr Umfang hängt stark von der Lage, dem Zustand der Immobilie und möglichen rechtlichen Verpflichtungen ab.
- Direkte Vermarktungskosten: Wenn Sie keinen Makler beauftragen, entstehen in der Regel Ausgaben für Anzeigen in Immobilienportalen oder Printmedien. Ein ansprechend gestaltetes Inserat mit hochwertigen Fotos, Grundrissen und ausführlichen Objektinformationen ist empfehlenswert. Die Investition in ein gut aufbereitetes Exposé kann den Verkaufsprozess beschleunigen und mehr Interessenten anziehen.
- Verbindlichkeiten oder Hypotheken: Ist das geerbte Haus noch mit Verbindlichkeiten oder Hypotheken belastet, müssen diese vor dem Verkauf beglichen und aus dem Grundbuch gelöscht werden. Die dafür anfallenden Kosten sollten Sie frühzeitig kalkulieren und in Ihre Verkaufsstrategie einbeziehen.
- Gutachterkosten: Zur Ermittlung des Immobilienwerts kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Zertifizierte Gutachter (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) bewerten die Immobilie nach anerkannten Verfahren, was sowohl für steuerliche Zwecke als auch für die Preisfindung wichtig ist. Ein professionelles Wertgutachten hilft, den korrekten Verkaufswert festzulegen.
- Kosten beim Verkauf: Beachten Sie, dass beim Verkauf gegebenenfalls hohe Kosten anfallen können, die bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erreichen können. Diese Kosten entstehen häufig durch Notarleistungen, Grunderwerbsteuer und die Eintragung ins Grundbuch.
- Haushaltsauflösungskosten: Bei einem geerbten Haus sollten die Kosten für eine Haushaltsauflösung nicht unterschätzt werden. Müssen Möbel oder andere Gegenstände verkauft oder entsorgt werden, sollten diese Ausgaben bereits vor Vermarktung oder Verkauf berücksichtigt und eingeplant werden.
Wichtig ist außerdem, wie das Finanzamt einen Hausverkauf bewertet, wenn der Verkehrswert vom Verkaufspreis abweicht. Hierbei ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Verkauf stattfindet:
Informationen zur Bewertung durch das Finanzamt
Wird ein Haus innerhalb eines Jahres nach dem Bewertungsstichtag an eine fremde Person veräußert, ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert häufig anhand allgemeiner Durchschnittswerte. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen und das Finanzamt darüber zu informieren. Ein Gutachter kann wertmindernde Eigenschaften der Immobilie besser dokumentieren, was helfen kann, spätere steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Möglichkeiten zur Nutzung der geerbten Immobilie
Sie können oder wollen nicht selbst in das geerbte Haus einziehen – ein Verkauf kommt aber ebenfalls nicht infrage? Eine Vermietung sollte gut überlegt sein. Es ist daher idealerweise ratsam, den Rat eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilien einzuholen.
Diese Fachleute helfen dabei, notwendige Renovierungen oder Modernisierungen zu erkennen, die unumgänglich sind oder demnächst anfallen könnten. Insbesondere die Instandsetzung kritischer Bereiche wie Dach, Fassade oder Haustechnik kann entscheidend für die langfristige Mietfähigkeit oder die Verkaufschancen der Immobilie sein.
Achten Sie darauf, die Kosten für notwendige Reparaturen oder eine umfassende Instandsetzung sorgfältig abzuwägen. Eine Immobilie in einem augenscheinlich guten Zustand lässt sich in der Regel leichter und zu einem besseren Preis verkaufen als eine, die äußerlich ungepflegt wirkt oder innere Mängel aufweist – zum Beispiel bröckelnden Putz an der Decke.
Optionen zur Vermietung
Wenn Sie eine Vermietung in Erwägung ziehen, stehen verschiedene rentable Möglichkeiten offen. Überlegen Sie zunächst, ob eine Teilung des geerbten Hauses sinnvoll ist. Das kann bedeuten, das Haus in mehrere Einheiten aufzuteilen, um es entweder teurer zu verkaufen oder mehrere Mieteinheiten zu schaffen.
Diese Vorgehensweise erfordert jedoch gründliche Planung und je nach lokalen Bauvorschriften möglicherweise Genehmigungen.
- Möblierte Vermietung: Diese kann insbesondere in städtischen Gebieten mit hoher Nachfrage nach kurzfristigen Mietverhältnissen lukrativ sein. Berücksichtigen Sie dabei jedoch die Kosten für die Einrichtung sowie die laufende Instandhaltung des Mobiliars, um die dauerhafte Vermietbarkeit der Immobilie zu gewährleisten.
- Steuerliche Aspekte: Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Planen Sie deshalb mögliche steuerliche Vorteile und Abzugsmöglichkeiten ein, um die Rentabilität zu optimieren.
Wahl des richtigen Mieters
Die Wahl des richtigen Mieters ist ein entscheidender Faktor. Eine sorgfältige Mietersuche und Bonitätsprüfungen helfen dabei, einen reibungslosen Mietbetrieb sicherzustellen und spätere Probleme zu minimieren.
Gut ausgewählte Mieter bieten nicht nur finanzielle Stabilität, sondern verringern oft auch den Instandhaltungsaufwand, da sie in der Regel sorgsamer mit der Immobilie umgehen.
Häufig gestellte Fragen zu geerbten Immobilien
Wann ist der steuerfreie Verkauf einer geerbten Immobilie möglich?
Ein geerbtes Haus kann steuerfrei verkauft werden, wenn der Erbe die Immobilie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt hat (Familienheim). Dies gilt auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Bei Kindern ist zusätzlich zu beachten, dass die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen darf.
Wie lange muss ich eine geerbte Immobilie besitzen, bevor ich sie verkaufe?
Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, muss die geerbte Immobilie in der Regel länger als zehn Jahre im Besitz des Erblassers gewesen sein (Spekulationsfrist bei Erbschaft). Alternativ kann der Erbe die Immobilie auch im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorhergehenden Jahren selbst genutzt haben, um von der Spekulationssteuer befreit zu werden.
Kann ich eine geerbte Immobilie ohne steuerliche Konsequenzen verkaufen?
Für den Verkauf einer geerbten Immobilie muss zunächst Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erfolgen. Dazu ist ein Nachweis der Erbfolge, wie ein Erbschein oder ein notarielles Testament, vorzulegen. In einer Erbengemeinschaft ist zudem die Zustimmung aller Erben erforderlich, um die Immobilie verkaufen zu können.
Wie lange bleibt der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei?
Der Verkauf einer geerbten Immobilie bleibt steuerfrei, wenn die Haltedauer des Erblassers mit angerechnet wird. Wurde die Immobilie bereits länger als zehn Jahre vom Erblasser gehalten (Spekulationsdauer), kann der Erbe sie steuerfrei verkaufen.
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