Erbvertrag oder Testament
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft.
Was Sie zum Erbvertrag wissen müssen:
- Ist ein Erbvertrag widerrufbar?
- Wer kann einen Erbvertrag abschließen? Gibt es Formvorschriften?
- Welche Wirkungen hat ein Erbvertrag?
- Wann können Sie vom Erbvertrag zurücktreten?
- Wann können Sie einen Erbvertrag anfechten?
- Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf den Erbvertrag?
- Wie hoch sind die Kosten für einen Erbvertrag?
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- Hinweise und Empfehlungen
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Ist ein Erbvertrag widerrufbar?
Ein Testament ist jederzeit frei widerrufbar. Gemeinschaftliche Testamente sind grundsätzlich ebenfalls widerrufbar, solange beide Partner leben. Ein Erbvertrag hingegen kann nur sehr eingeschränkt einseitig abgeändert werden.
Wer kann einen Erbvertrag abschließen? Gibt es Formvorschriften?
Vertragspartner eines Erbvertrags können beliebige Personen sein, es müssen weder Eheleute sein, noch muss zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Die letztwillig verfügende Partei muss aber volljährig und geschäftsfähig sein. Der Erbvertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsparteien vor einem Notar abgeschlossen werden. Der Notar übernimmt die notarielle Verwahrung oder veranlasst die amtliche Verwahrung des Erbvertrags.
Welche Wirkungen hat ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag kann bindende Verfügungen und einseitige, vom Erblasser widerrufbare Verfügungen enthalten. Über bindende Verfügungen kann später nicht mehr testamentarisch anders verfügt werden. Unwirksam werden auch frühere Testamente, soweit sie einer bindenden Verfügung im Erbvertrag widersprechen. Der bindend Verfügende kann aber zu seinen Lebzeiten grundsätzlich weiter über sein Vermögen verfügen, d. h. verbrauchen oder veräußern. Schenkungen des Erblassers sind eingeschränkt wirksam. Eine Anpassung des Erbvertrags an neue Umstände ist nur möglich durch einen einvernehmlichen, notariellen Aufhebungsvertrag, vorausgesetzt, keine der Vertragsparteien ist verstorben.
Wann können Sie vom Erbvertrag zurücktreten?
Der Erblasser kann sich ein vertragliches Rücktrittsrecht vorbehalten und hat darüber hinaus in engen Grenzen ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Tritt ein verfügender Vertragspartner zurück, ist in der Regel der gesamte Erbvertrag unwirksam. Ein Rücktritt ist nur zu Lebzeiten des Vertragspartners möglich.
Wann können Sie einen Erbvertrag anfechten?
Der Erblasser kann den Erbvertrag anfechten bei Irrtum, oder wenn er widerrechtlich zu einer Erklärung veranlasst wurde, oder wenn nach Abschluss des Erbvertrags sich der Kreis der Pflichtteilsberechtigten vergrößert hat. Folge der Anfechtung ist die Unwirksamkeit des Erbvertrags. Für die Anfechtung gilt eine 1‑Jahresfrist nach Kenntnis. Die Anfechtung muss notariell erklärt werden.
Welche Auswirkungen hat sie Scheidung auf den Erbvertrag?
Ist Antrag auf Scheidung gestellt und liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, wird ein zwischen Ehepartnern geschlossener Erbvertrag hinfällig (unwirksam). Entsprechendes gilt für Lebenspartnerschaften.
Wie hoch sind die Kosten für einen Erbvertrag?
Die Kosten eines Erbvertrags sind wegen der notariellen Formvorschrift grundsätzlich höher als bei einem Testament.
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HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- Vorsicht! Als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können Sie nur mit einem Erbvertrag gemeinsame erbrechtlichen Verfügungen treffen.
- Vorsicht! Die Trennung führt bei nichtehelichen Partnerschaften nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Erbvertrags.
- Vorsicht! Ein Erbvertrag wird unwirksam, sobald er aus der notariellen oder amtlichen Verwahrung zurückgenommen ist.
- Bezeichnen Sie im Erbvertrag diejenigen Verfügungen ausdrücklich als „bindend“, an die Sie gebunden sein wollen.
- Ehepartner und Lebenspartner können einen Erbvertrag aufheben durch ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament.
- Ist ein Vertragspartner verstorben, kann der überlebende das Zugewendete ausschlagen und seinerseits per Testament seine Verfügung aufheben.
- Nehmen Sie in den Erbvertrag eine Klausel auf, in der sich der Erblasser verpflichtet, über wesentliche Vermögensgegenstände nicht mehr zu verfügen.
- Der Erblasser kann mittels notarieller Erklärung vom Erbvertrag zurücktreten, wenn der Begünstigte seine Verpflichtung nicht erfüllt (Schlechterfüllung berechtigt aber nicht zum Rücktritt vom Erbvertrag!)
- Behalten Sie sich als Erblasser ein vertragliches Rücktrittsrecht vor und zwar insgesamt, zumindest aber eine Abänderungsklausel, auf einzelne vertragliche Verfügungen beschränkt.