Schenkung –
Richtig schenken
Eine Schenkung ist ein Vertrag zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, wobei beide sich einig sind, dass ein Gegenstand oder ein Recht unentgeltlich übertragen wird. Dem Erblasser steht es völlig frei, wen er beschenken will. Schenkungen an künftige Erben sind vorweggenommene Erbfolge. Gemischte Schenkungen (teilweise entgeltlich) sind zulässig, wenn die unentgeltliche Leistung überwiegt.
Was Sie zur Schenkung wissen müssen:
- Gibt es Formvorschriften bei einem Schenkungsvertrag?
- Welche Klauseln darf ein Schenkungsvertrag erhalten?
- Wann sind Zuwendungen unter Ehegatten eine Schenkung?
- Sind Ausstattungen an Kinder eine Schenkung?
- Was ist bei Schenkungen an Minderjährige zu beachten?
- Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?
- Wann darf ich ein Geschenk zurückfordern?
- Wann darf ich eine Schenkung widerrufen, anfechten?
- Welche Auswirkungen hat die Schenkung auf den Pflichtteil?
- Welche Folgen haben lebzeitige Schenkungen an
Pflichtteilsberechtigte? - Warum Sie Schenken sollten?
- Mehr zum Thema Schenkung
- Unsere Anwaltsleistungen
Gibt es Formvorschriften bei einem Schenkungsvertrag?
Der Schenkungsvertrag bedarf keiner besonderen Form, ein Schenkungsversprechen muss dagegen notariell beurkundet sein. Ist die Schenkung aber vollzogen, gilt der Fehler als geheilt.
Welche Klauseln darf ein Schenkungsvertrag enthalten?
Schenkungen können vom Schenker grundsätzlich unter eine Leistungsauflage, Nutzungsauflage oder Duldungsauflage gestellt werden.
So kann der Schenkungsvertrag Klauseln enthalten über Nutzungsrechte, Versorgungsleistungen, Nießbrauchsvorbehalte, Verfügungsbeschränkungen, Rückforderungsrechte, Pflichtteilsanrechnung, Erbausgleichung und Pflichtteilsverzicht.
Im Schenkungsvertrag können auch vertragliche Schenkungsrückforderungsrechte wie Rückfallklausel, Widerrufsvorbehalt oder Rücktrittsvorbehalt vereinbart werden.
Wann sind Zuwendungen unter Ehegatten eine Schenkung?
Zuwendungen unter Ehegatten, die aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgen und dieser dienen sollen, sind keine Schenkungen. Des Weiteren sind Zuwendungen an Ehegatten zur Erfüllung von Unterhaltspflichten keine Schenkungen.
Sind Ausstattungen an Kinder eine Schenkung?
Ausstattungen an Kinder sind keine Schenkung, sondern Zuwendung und gegebenenfalls ausgleichspflichtig. Steht einer Leistung eine angemessene Gegenleistung gegenüber, liegt keine Schenkung vor.
Was ist bei Schenkungen an Minderjährige zu beachten?
Bei der Beschenkung Minderjähriger ist zu beachten, dass unter Umständen ein Ergänzungspfleger bestellt und die Zustimmung des Familiengerichts eingeholt werden muss.
Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?
Die Schenkung kann zu Lebzeiten sofort vollzogen werden, oder mit aufgeschobener Erfüllung oder auf den Todesfall vereinbart werden. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall wird der Versprechende von dem späteren Erblasser angewiesen, nach dessen Tod dem Dritten einen bestimmten Vermögenswert zukommen zu lassen.
Bei einer Schenkung auf den Todesfall gelten die erbrechtlichen testamentarischen Formvorschriften.
Wann darf ich ein Geschenk zurückfordern?
Im Falle der Verarmung darf der Schenker das Geschenk zurückfordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe verweigern, wenn er nicht mehr im Besitz der Schenkung ist oder wenn die Geschenkübergabe 10 Jahre zurückliegt. Anstands- und Pflichtschenkungen müssen ebenfalls nicht zurückgegeben werden.
Wann darf ich eine Schenkung widerrufen, anfechten?
Bei grobem Undank des Beschenkten hat der Schenker ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb eines Jahres ab Kenntnis. Hat der Schenker verziehen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Die Gläubiger des Schenkers haben im Falle einer Insolvenz des Schenkers das Recht, alle Schenkungen innerhalb der letzten vier Jahre anzufechten. Nach Anfechtung oder Widerruf muss das Geschenk herausgegeben werden. Handelten Schenker und Beschenkter in Gläubigerbenachteiligungsabsicht, gilt eine 10-jährige Anfechtungsfrist.
Welche Auswirkungen hat die Schenkung auf den Pflichtteil?
Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, schmälern den Nachlass und gleichzeitig auch den Pflichtteil.
Wird der Nachlass durch die lebzeitigen Schenkungen geschmälert und dadurch Pflichtteile verringert, haben die Pflichtteilsberechtigten möglicherweise einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bzw. Anspruch auf Herausgabe des Geschenks. Ergänzungspflichtig sind Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall.
Welche Folgen haben lebzeitige Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte?
Lebzeitige Schenkungen an Pflichtteilsberechtige schließen einen Pflichtteilsanspruch nicht aus. Das Geschenk wird jedoch auf den Pflichtteil entsprechend angerechnet, sofern der Erblasser dies bei der Schenkung angeordnet hat.
Warum Sie Schenken sollten?
Eine lebzeitige Schenkung dient dem Erhalt des Familienvermögens, der eigenen Altersvorsorge und der Versorgung von Angehörigen. Durch Schenkungen wird die Erbschaftssteuer optimiert oder völlig vermieden.
Mehr zum Thema Schenkung
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