Gesetzliche Altersrente
Ihr Rentenanspruch hängt ab vom Renteneintrittsalter und der Anzahl der eingezahlten Beiträge. Um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben, müssen Sie mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt haben. Wer frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidet und seine Rente vorzeitig beansprucht, erhält Abzüge. Wer körperlich oder psychisch erkrank und deshalb vor Renteneintrittsalter nicht mehr arbeitet, kann Erwerbsminderungsrente beantragen.
Was Sie zur Gesetzlichen Altersrente wissen müssen:
Wann können Sie in Rente gehen?
Der Gesetzgeber hat die Altersgrenze (Renteneintrittsalter) von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Wer 1964 und später geboren wurde, muss damit bis zum 67. Geburtstag arbeiten.
Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Besonders langjährig Versicherter |
1851–1946 | 65 Jahre | 63 Jahre |
1947 | 65 + 1 Monat | 63 Jahre |
1948 | 65 + 2 Monate | 63 Jahre |
1949 | 65 + 3 Monate | 63 Jahre |
1950 | 65 + 4 Monate | 63 Jahre |
1951 | 65 + 5 Monate | 63 Jahre |
1952 | 65 + 6 Monate | 63 Jahre |
1953 | 65 + 7 Monate | 63 + 2 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate | 63 + 4 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate | 63 + 6 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate | 63 + 8 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate | 63 + 10 Monate |
1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
1959 | 66 + 2 Monate | 64 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate | 64 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate | 64 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate | 64 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate | 64 + 10 Monate |
Wie stellt man den Antrag auf Altersrente?
Gesetzlich Rentenversicherte müssen ihren Antrag auf Altersrente selbst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Fristen gibt es hierzu keine. Wer nach Erreichen der Altersgrenze seinen Rentenantrag stellt, erhält die Rente rückwirkend.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sie müssen vorlegen: einen geklärten Versicherungsverlauf, Rentenantrag, Personalausweis oder Geburtsurkunde, Nachweis über Krankenkassenzugehörigkeit, Angaben über Betriebsrenten und Bankverbindung.
Welche Zeiten werden für die Rente berücksichtigt?
Grundsätzlich wird jede sozialversicherungspflichtige Arbeit anerkannt, Schulzeiten, Berufszeiten und Ausbildungen, Studium, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder längere Krankheiten, in denen Sie Krankengeld bekommen haben, Freiwilligenjahre, Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Sie eine Lehrstelle gesucht oder Verwandte gepflegt haben.
Rentenkonto | Versicherungsverlauf
Das Rentenkonto ist die Grundlage der Rentenberechnung. Von Arbeitgebern gezahlte Beiträge werden automatisch er-fasst. Nicht dagegen Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen. Sie können sich jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung zuschicken lassen.
Worauf Sie beim Rentenbescheid achten müssen
Sind alle Daten im Rentenbescheid richtig? Ist der Versicherungsverlauf richtig und vollständig? Sind die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten richtig angerechnet? Sind die zusätzlichen Erziehungszeiten im Rahmen der Mütterrente berücksichtigt? Die Anrechnungs- und Beitragszeiten sind ausschlaggebend für Ihren späteren Rentenanspruch. Bei Fehlern muss fristgerecht Widerspruch erhoben werden, wobei Sie Belege auch nachreichen können.