Vor­sor­ge für Unter­halt, Pfle­ge und Alter

Was geschieht, wenn Sie infol­ge eines Unfalls, einer schwe­ren Erkran­kung oder durch Nach­las­sen der geis­ti­gen Kräf­te im Alter Ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst regeln kön­nen und auf die Hil­fe ande­rer ange­wie­sen sind? Wer küm­mert sich dann um Ihr Ver­mö­gen, die Bank­ge­schäf­te, die Behör­den­gän­ge, die ärzt­li­che Ver­sor­gung, die medi­zi­ni­schen Maß­nah­men, um Ihre per­sön­li­chen Wün­sche und Bedürfnisse?

Zur Ver­mei­dung einer Amt­be­treu­ung und für eine opti­ma­le, siche­re Vor­sor­ge brau­chen Sie:

VOR­SOR­GE­VOLL­MACHT, KON­TROLL­VOLL­MACHT, BETREU­UNGS­VER­FÜ­GUNG, PATI­EN­TEN­VER­FÜ­GUNG.

Über­win­den Sie die Scheu, über Alter, Krank­heit und Pfle­ge­fall nach­zu­den­ken. Es kann jeder­zeit pas­sie­ren, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Ange­le­gen­hei­ten selbst zu regeln. Die Din­ge sind nicht kom­pli­ziert, wenn Sie den Emp­feh­lun­gen fol­gen. Wol­len Sie davon abwei­chen, ste­hen wir Ihnen ger­ne bera­tend zur Seite.

UNSE­RE ANWALTS­LEIS­TUN­GEN FÜR SIE

Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen zur Vor­sor­ge und emp­feh­len Ihnen wel­che Ver­fü­gun­gen Sie tref­fen und wel­che Voll­mach­ten Sie ertei­len sollten.

HABEN SIE FRAGEN

RUFEN SIE UNS ANWIR HEL­FEN IHNEN GERN WEITER

TEL. 030 / 319 815 11 1

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