Mehrere Bevollmächtigte |
Kontrollvollmacht |
Überwachungsvollmacht |
Ersatzvolmacht
Ein Vollmachtgeber kann mehrere verschiedene Vertreter bevollmächtigen. Diese können gleichrangig sein oder zeitlich vor- und nachrangig oder unterschiedlich in Funktion als Haupt- und Überwachungsbevollmächtigte. Bei Erteilung einer Gesamtvollmacht sind die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich aktiv vertretungsberechtigt.
Die Kontrollvollmacht / Überwachungsvollmacht ist eine spezielle, begrenzte Vollmacht zur Wahrnehmung von Kontroll‑,Informations- und Widerrufsrechten. In der Praxis werden oft bestimmte Entscheidungen des Hauptbevollmächtigten an die Zustimmung des Überwachungsbevollmächtigten gebunden.
Ein Muster zur Kontrollvollmacht finden Sie auf Seite XY des Ratgebers. Wenn Sie davon abweichen wollen, nehmen Sie unsere professionelle Hilfe in Anspruch, wir beraten Sie gerne.
Der Vollmachtgeber kann für den Fall des Wegfalls des erstrangigen, alleinigen Bevollmächtigten, einen Ersatzbevollmächtigten bestellen. Dieser hat dann die Stellung eines erstrangigen Bevollmächtigten.