Schwerbehinderte
Menschen
In Deutschland leben mehr als zehn Millionen behinderte Menschen, davon sind 8 Millionen schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat. Sie stehen unter besonderem rechtlichen Schutz und haben Anspruch auf besondere Hilfen als Ausgleiche für Ihre Benachteiligungen.
Was Sie zum Thema Schwerbehinderung müssen:
Antragstellung
Die Anerkennung als Schwerbehinderter erfolgt nur auf Antrag. Zuständig sind die Versorgungsämter – in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Antragsformulare können Sie u.a. bei der Gesellschaft für Erb- und Seniorenrecht beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland wohnen oder gewöhnlich aufhalten und einer Beschäftigung nachgehen. Eine Neufestsetzung kann beantragt werden, wenn bereits festgestellte Behinderungen sich verschlimmert haben oder neue Behinderungen eingetreten sind. Eine Schwerbehinderung kann unter besonderen Vorraussetzungen auch rückwirkend anerkannt werden.
Die medizinische Prüfung wird vorgenommen anhand der vom Antragsteller vorgelegten ärztlichen Unterlagen (z.B. Befundberichten von Ärzten, Krankenhausberichten, Kurentlassungsberichten), ohne dass der Antragsteller in dem Verfahren nochmals untersucht wird. Reichen die vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung nicht aus, kann aber auch eine gutachterliche Untersuchung veranlasst werden.
Bescheid der zuständigen Behörde
Die Bearbeitungszeit der Versorgungsämter dauert in der Regel 4 Monate. Danach teilt das Versorgungsamt die Einstufung in einem Bescheid mit.
Dieser Feststellungsbescheid kann mit einem Widerspruch und falls dieser nicht zum Erfolg führt – über ein Verfahren vor dem Sozialgericht angefochten werden.
Feststellung Grad der Behinderung
Das Versorgungsamt stellt das Vorliegen der Behinderung und deren Ausmaß fest (Grad der Behinderung) auf einer Skala von 20 – 100. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit einer Person mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe dieser Person am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Eine Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Mehrere Beeinträchtigungen werden in der Ge-samtschau festgestellt.
Schwerbehindertenausweis
Die Versorgungsämter stellen auch den Schwerbehindertenausweis aus, der zum Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden und Arbeitgebern bestimmt ist. In der Regel ist der Ausweis auf 5 Jahre befristet und mit Merkzeichen versehen bei besonderer Ausprägung der Schwerbehinderung.
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, können auf Antrag einem Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Rechtsfolgen einer Schwerbehinderung
Schwerbehinderten Menschen werden durch folgende Regelungen geschützt und gefördert:
Besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, besondere Rentenarten, steuerliche Nachteilsausgleiche, Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers , Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung, Diskriminierungsverbot, Fragerecht bei Einstellung, Offenbarung einer Schwerbehinderung, Studium mit Behinderung.
Daneben können Behinderte zahlreich Vergünstigungen und Leistungen in Anspruch nehmen wie Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, Blindengeld, Fahrdienste, Freifahrten, Kraftfahrzeughilfe, Parkerleichterung, Vergünstigte Telefontarife usw.
Renteneintrittsalter bei schwerbehinderten Menschen
Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
1900–1940 | 60 Jahre |
1941–1951 | 60–63 Jahre |
Januar 1952 | 63 + 1 Monat |
Februar 1952 | 63 + 2 Monate |
März 1952 | 63 + 3 Monate |
April 1952 | 63 + 4 Monate |
Mai 1952 | 63 + 5 Monate |
Ab Juni 1952 | 63 + 6 Monate |
1953 | 63 + 7 Monate |
1954 | 63 + 8 Monate |
1955 | 63 + 9 Monate |
1956 | 63 + 10 Monate |
1957 | 63 + 11 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |