Nachlassabwicklung
Mit dem Eintritt eines Erbfalls kommt auf die Erben eine Vielzahl an Verwaltungsangelegenheiten, Behörden- und Bankterminen zu. Der Nachlass muss geordnet, verwaltet und in der Regel aufgelöst werden. Oft müssen komplizierte und langwierige Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden
Die Erben sind damit häufig überfordert. Ihnen fehlen das nötige Wissen, die Erfahrung und oftmals die Zeit, insbesondere, wenn Erblasser und Erben an verschiedenen Orten oder in anderen Ländern wohnten.
Deshalb sollte ein erfahrener, vertrauenswürdiger Dritter hinzugezogen werden, der die Nachlassabwicklung partiell oder vollständig und korrekt übernimmt.
Sie ersparen sich Zeit, Stress, Ärger und oftmals Geld. Wir erledigen alles für Sie zuverlässig, schnell und professionell.
Was Sie zur Nachlassabwicklung wissen müssen und was wir für Sie tun können:
- Nachlassabwicklung – Worauf es ankommt
- Nachlassabwicklung – Ablauf bei Alleinerben
- Nachlassabwicklung – Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
- Nachlassabwicklung – Für wen wir arbeiten
- Nachlassabwicklung – Was wir für Sie tun können
- Nachlassabwicklung – Kosten Nachlassabwicklung
- Nachlassabwicklung – Mandatserteilung und Vollmacht
- Nachlassabwicklung – Bei Testamentsvollstreckung
- Nachlassabwicklung – Als vorläufiger Erbe
- Nachlassabwicklung – Bei Nachlassverwaltung
- Nachlassabwicklung – Bei Nachlasspflegschaft
- Nachlassabwicklung – Bei Überschuldung und Nachlassinsolvenz
- Nachlassabwicklung – Im Erbschaftsstreit Erbengemeinschaft
Nachlassabwicklung – Ablauf, wenn Sie Alleinerbe sind
1. Wir sichern und sichten den Nachlass und treffen alle notwendigen Sofortmaßnahmen.
2. Wir überprüfen, ob Sie Erbe geworden sind, bereiten den Erbscheinantrag vor und vertreten Sie im Erbscheinverfahren.
3. Wir erfassen alles hinterlassene Vermögen und erstellen für Sie ein Nachlassverzeichnis. Immobilien lassen wir von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten.
4. Wir prüfen alle Verträge und kündigen gegebenenfalls. Mit Banken und Versicherungen nehmen wir Kontakt auf.
5. Wir prüfen, ob Schulden und sonstige Verbindlichkeiten hinterlassen wurden oder ob der Nachlass überschuldet ist.
6. Wir ziehen Forderungen gegen Dritte und Nachlassgegenstände ein.
7. Wir richten ein Nachlassabwicklungskonto ein, prüfen die Forderungen Dritter und leisten nach Abstimmung mit Ihnen gegebenenfalls Zahlung. Wir geben für den Erblasser und Sie als Erben die notwendigen Steuererklärungen ab.
8. Wir ermitteln Vermächtnisnehmer und prüfen bzw. erfüllen die Vermächtnisse.
9. Wir prüfen Pflichtteilsansprüche / Pflichtteilsergänzungsansprüche und vertreten Sie gegenüber den Pflichtteilsberechtigten.
10. Wir lassen Wohnung oder Haus räumen, renovieren und reinigen und verwerten das Inventar.
11. In Abstimmung mit Ihnen verwerten wir die Immobilien und vertreten Sie bei notariellen Beurkundungen.
Nachlassabwicklung – Besonderheiten bei Erbengemeinschaft
Die Erben verwalten die Erbschaft gemeinschaftlich bis zur Auseinandersetzung. Über Nachlassgegenstände können die Erben nur gemeinsam verfügen. Können sich die Erben nicht einigen, genügt ein Mehrheitsbeschluss. Bei wichtigen Verwaltungsmaßnahmen ist aber Einstimmigkeit erforderlich. Wir streben einvernehmliche Lösungen an und eine Vertretung aller Mitglieder der Erbengemeinschaft. Miterben können nur gemeinschaftlich Forderungen eintreiben. Verweigert ein Miterbe seine Mitwirkung, muss diese auf dem Klagewege erzwungen werden. Wir vertreten Sie in derartigen Erbstreitverfahren. Jeder Miterbe ist berechtigt die Auflösung der Erbschaft und Aufteilung unter den Miterben zu verlangen und kann die Auseinandersetzung durch Gerichtsurteil erzwingen.
Nachlassabwicklung – Für wen wir arbeiten
- Für Alleinerben, die der Belastung einer Nachlassverwaltung nicht alleine ausgesetzt sein wollen
- Für Erbengemeinschaften, die diskret, zügig und vor allem konfliktfrei auseinandergesetzt werden sollen
- Für Gerichte, denen wir als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker zur Verfügung stehen
- Für Gemeinnützige Organisationen, denen Nachlassvermögen zugewandt wurde, die aber aus organisatorischen oder personellen Gründen den Nachlass nicht selbst abwickeln können.
Nachlassabwicklung – Was wir für Sie tun können
Die Nachlassabwicklung der Kanzlei LEXIS Rechtsanwälte umfasst insbesondere:
- die Ermittlung von unbekannten Miterben im In- und Ausland
- die Beschaffung von erforderlichen Urkunden, die für den Erbscheinantrag benötigt werden
- die Auflösung des Haushalts des Verstorbenen, Begehung der Wohnung, Sichtung der Akten, Suche nach Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, Bestandsaufnahme der Wohnungseinrichtung
- Feststellung der Vermögensverhältnisse, Aktiva und Schulden
- Korrespondenz mit allen notwendigen Behörden, Banken, Versicherungen, Telefongesellschaften etc.
- Fachgerechte Räumung, Renovierung und Übergabe von Immobilien
- die Verwertung / den Verkauf des Hausrats, Schmuck, Antiquitäten, Kunst etc.
- die Regelung bzw. Kündigung des Mietverhältnisses, Gas, Strom, Wasser etc.
- den Verkauf PKW pp.
- den Verkauf des Hauses, der Wohnung, des Grundstücks etc.
- die Bewertung und den Verkauf von Firmenanteilen
- die Verwertung / den Verkauf von Nachlassgegenständen und Immobilien im Ausland
- die Auflösung von Wertpapierdepots und Konten im In- und Ausland
- juristischen Beistand und Beratung bei Streitigkeiten unter den Miterben und mit Vermächtnisnehmern
- anwaltliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Erben / den Nachlass
- die Beauftragung und Regelung der Grabpflege
- Verteilung des Vermögens auf die Erben
Nachlassabwicklung – Kosten und Gebühren
Wir sind ausschließlich tätig auf Erfolgsbasis und ohne Kostenvorschüsse.
Sofern wir von allen Erben beauftragt sind, wird unser Honorar aus dem Nachlass entnommen.
Der einzelne Erbe hat keine Zahlung aus seinem eigenen Vermögen zu leisten und trägt die Kosten lediglich im Verhältnis seines Erbteils.
Wir erheben für unsere Tätigkeit grundsätzlich keine Kostenvorschüsse und erhalten regelmäßig erst dann eine Vergütung, wenn der Nachlass abgewickelt und an die Erben ausbezahlt ist.
Unsere Vergütung bemisst sich individuell am Umfang und der Art unserer Tätigkeit. In der Regel wird mit den Erben entweder ein prozentuales Erfolgshonorar (ca. 1,5 – 4 % des realisierten Bruttonachlasses) oder ein Stundenhonorar vereinbart.
Vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Vorabgespräch. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden sollen, und unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Kooperation.
Nachlassabwicklung – Mandatserteilung und Vollmacht
Wir erarbeiten mit Ihnen ein Abwicklungskonzept und legen mit Ihnen zusammen den Leistungsumfang und das Honorar fest und schließen einen Mandatsvertrag. Sie erteilen als Auftraggeber eine Vollmacht.
Nachlassabwicklung – Bei Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung beginnt mit der Annahmeerklärung des Amtes durch den Testamentsvollstreckers gegenüber dem Nachlassgericht. Sie endet mit Fristablauf oder mit Erfüllung der Aufgaben.
Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und verfügt über die Nachlassgegenstände. Die Erben haben kein Mitspracherecht.
Nachlassabwicklung – Als vorläufiger Erbe
Mit dem Erbfall werden Sie zunächst automatisch vorläufiger Erbe und haben nach Kenntnis sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Als vorläufiger Erbe sind Sie verpflichtet, das Erbe zu sichten und zu sichern.
Mehr zu den Pflichten und Rechten des vorläufigen Erben
Nachlassabwicklung – Bei Nachlassverwaltung
Der Erbe, eine Erbengemeinschaft oder Nachlassgläudiger können beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen. Mit der Bestellung eines Nachlassverwalters verlieren die Erben ihre Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
Mehr zu den Pflichten und Rechten des Nachlassverwalters und Ende der Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung – Bei Nachlasspflegschaft
Nachlasspflegschaft wird von Amts wegen zur Sicherung des Nachlasses angeordnet bei unbekannten Erben. Der Nachlasspfleger vertritt den unbekannten Erben. Umfang und Aufgaben werden vom Nachlassgericht bestimmt. Die Verfügungs– und Verwaltungsbefugnis der bekannten Erben wird dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Mehr zu Nachlasspflegschaft und Nachlasspfleger
Nachlassabwicklung – Bei Überschuldung und Nachlassinsolvenz
Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit kann jeder Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Nachlassgläubiger die Einleitung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen.
Mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird der Nachlass beschlagnahmt und der Erbe verliert seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis., die auf den Insolvenzverwalter übergeht.
Mehr zu Nachlassinsolvenz und Nachlassinsolvenzverwalter
Nachlassabwicklung – Im Erbschaftsstreit Erbengemeinschaft
Das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten des Erblassers gehen mit dem Erbfall auf die Erben gemeinschaftlich über. Die Erben können nur gemeinsam verfügen und verwalten.
Miterben können auf dem Klageweg zur Mitwirkung gezwungen werden. jeder Miterbe kann aber die Auflösung der Erbschaft und Aufteilung unter den Miterben verlangen.