Erwerbsminderungsrente
Wer infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr – oder nur noch wenig – arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. In Deutschland erhalten fast 2 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. 40 Prozent der Anträge werden abgelehnt.
Was Sie zur Erwerbsminderungsrente wissen müssen:
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
1. Sie dürfen noch keine Altersrente erhalten und müssen mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein – davon die letzten drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung – mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit.
2. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Leistungsvermögen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes für alle denkbaren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden täglich (für eine volle Erwerbsminderungsrente) oder unter sechs Stunden täglich (für eine teilweise Erwerbsminderungsrente) gesunken ist. Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, erhält keine Rente. Grundsätzlich gilt REHA vor RENTE. In der Regel wird die Rente wegen Erwerbsminderung zeitlich begrenzt.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt, mit dem Rentenanspruch zusammen, den Sie bisher erworben haben. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Allgemeine Rentenerhöhungen oder Rentenanpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen auch die Erwerbsminderungsrente.
Worauf müssen Sie bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente achten?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch besteht. Der Rentenversicherungsträger gibt ein ärztliches Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis Sie mit eigenen Befundberichten Ihrer behandelnden Ärzte, Krankenhaus und Reha-Berichten widerlegen können. Grundsätzlich können Sie gegen Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Rechtsmittel einlegen.
Vor Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kann der Rentenversicherer von Ihnen die Durchführung einer medizinischen oder beruflichen Reha oder eine Qualifizierung- Weiterbildung- oder Umschulungsmaßnahme verlangen.
Wieviel dürfen Sie hinzuverdienen?
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze derzeit bei ca. 15.000 EUR jährlich. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze derzeit bei 6.500 EUR jährlich.
Bei Ausübung eines Ehrenamtes gilt: Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten. Aufwandsentschädigung max. 6500 EUR jährlich. Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann pro Tag mehr als drei Stunden arbeiten aber weniger als sechs Stunden. Aufwandsentschädigung max. 1500 EUR.