Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in bezug auf die Sorge um ein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.
Von wem soll Ihr Kind nach ihrem Ableben betreut werden? Das müssen Sie dazu wissen:
- Sorgerechtsverfügung – die gesetzliche Regelung
- Wann entscheidet das Familiengericht?
- Nach welchen Kriterien entscheidet das Familiengericht?
- Sorgerechtsverfügung, Gestaltungsvarianten, Sorgerechtsvollmacht, Vermögenssorge
- Sorgerechtsverfügung, Formvorschriften, Aufbewahrung
- Unsere Anwaltsleistungen
Sorgerechtsverfügung – die gesetzliche Regelung?
Die Sorgerechtsverfügung ist im Gesetz nicht konkret geregelt und für die Gerichte nur bedingt bindend.
Wann entscheidet das Familiengericht?
Üben beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam aus und stirbt ein Elternteil, so geht die elterliche Sorge per Gesetz automatisch auf den überlebenden Elternteil über – unabhängig davon, ob die Elternteile getrennt leben oder geschieden sind.
Stirbt der Elternteil, der das alleinige Sorge hatte, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Lehnt das Familiengericht die Übertragung auf den anderen Elternteil ab, gibt es die Sache an das Betreuungsgericht ab. Das Betreuungsgericht ordnet dann eine Vormundschaft an. Sind beide Elternteile verstorben und liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Liegt dagegen eine Sorgerechtsverfügung vor, ist diese vom Gericht zu beachten.
Nach welchen Kriterien entscheidet das Familiengericht?
Grundsätzlich geht immer das Kindeswohl vor, es wird geprüft die Eignung der benannten Person, deren Alter, Wohnort und Lebenssituation. Der Vormund muss volljährig und geschäftsfähig sein. Er muss finanziell in der Lage sein, die Versorgung zu gewährleisten. Es sollte eine persönliche Beziehung zwischen Kind und ausgewähltem Vormund bestehen. Der Kindeswille ist mitentscheidend. Ab 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht und können Einspruch gegen den festgelegten Vormund einlegen. In der Regel folgen die Gerichte der Sorgerechtsverfügung – außer sie halten den gewählten Vormund für ungeeignet.
Sorgerechtsverfügung, Gestaltungsverfahren, Sorgerechtsvollmacht, Vermögenssorge
In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern sowohl eine Person benennen, die für die Kinder sorgen soll, als auch bestimmte Personen ausschließen. Beide Elternteile können verschiedene Personen benennen. Maßgebend ist die Anordnung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Neben der Personensorge können Sie in dergleichen Sorgerechtsverfügung die Vermögenssorge auch einer weiteren, anderen Person übertragen.
Die Sorgerechtsverfügung kann auch beinhalten eine Sorgerechtsvollmacht, die für den Fall gilt, dass die Sorgeberechtigten vorübergehend ihr Sorgerecht nicht ausüben können.
Sorgerechtsverfügung, Formvorschriften, Aufbewahrung
Die Sorgerechtsverfügung ist wie ein Testament: sie muss handschriftlich sein, Vor- und Zunamen der Verfügenden und Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Sie können eine Sorgerechtsverfügung auch im Rahmen eines Testaments aufstellen.
HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- Häufiger Irrtum: die Kinder kommen nicht immer zum nächststehenden Verwandten oder Taufpaten.
- Eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung können nur verheiratete Eltern aufstellen.
- Unverheiratete benötigen zwei Verfügungen.
- Über ein Testament können Sie ausschließen, dass der getrennt lebende oder geschiedene Elternteil zum Erben wird, falls das Kind verstirbt.
- Begründen Sie ausführlich die Wahl Ihres Wunsch-Vormunds.
- Die allein Sorgeberechtigte Mutter kann mit einer Sorgerechtsverfügung einer Sorgerechtsübertragung auf den nichtsorgeberechtigten Vater bereits im Vorfeld widersprechen.
- Soll der Ex-Partner auf keinen Fall das Sorgerecht erhalten, müssen Sie ihn in der Verfügung ausschließen.
- Der neue Vormund erhält das dem Kind zustehende Kindergeld und dessen Waisenrente.
- Der neue Vormund kann die Übernahme des Sorgerechts ablehnen. Sie sollten deshalb in Ihrer Sorgerechtsverfügung einen Ersatz-Vormund benennen.
- Sie können mehrere Personen sowohl für den gleichen Wirkungskreis als auch für getrennte Wirkungskreise benennen.
- Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Sorgerechtsverfügung.
- Eine Sorgerechtsverfügung ist jederzeit widerruflich.

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