Übergang vom Erwerbsleben
in den Ruhestand
Ein Arbeitsverhältnis endet nicht “von alleine” mit Erreichen eines bestimmten Alters oder wenn ein Arbeitnehmer Altersrente in Anspruch nehmen kann. Es bedarf immer einer Kündigung, Befristung oder einer Aufhebungsvereinbarung.
Was Sie zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wissen müssen:
Kann wegen Alters gekündigt werden?
Das erreichen des 65. Lebensjahres oder eines späteren Lebensalters rechtfertigt für sich alleine nicht eine personenbezogene Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Anspruch auf Altersrente vor dem 65. Lebensjahr darf bei der sozialen Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nicht zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch bei der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit.
Rechtlich grundsätzlich zulässig sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge die Altersgrenzen enthalten, nach denen das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Alters oder Rentenbezugs enden soll.
Wer hat Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit wegen Alters?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitarbeit. Schwerbehinderten stehen zusätzlich Rechte zu mit eine Vielzahl von Möglichkeiten.