Erbenermittlung (Genealogie)
Die Seite informiert Sie zum Thema Erbenermittlung (Genealogie): zu welchem Zweck, in welchem Umfang und von wem sie getrieben wird (Nachlassgericht, Nachlasspfleger, professionelle Erbenermittler aufgrund der Beauftragung durch den Nachlasspfleger bzw. aufgrund einer öffentlichen Aufforderung), wie viel Zeit die Erbenermittlung (Genealogie) in Anspruch nimmt und welche Vergütung welche Erbenermittler beanspruchen dürfen.
- Erbenermittlung – Zweck
- Erbenermittlung (Genealogie) durch Nachlassgericht
- Erbenermittlung (Genealogie) durch Nachlasspfleger
- Erbenermittlung (Genealogie) durch professionelle Erbenermittler aufgrund Beauftragung des Nachlasspflegers
- Erbenermittlung (Genealogie) durch professionelle Erbenermittler aufgrund einer öffentlichen Aufforderung
- Erbenermittlung – Umfang
- Tätigkeiten und Zeitaufwand
- Erbenermittler – Vergütung
- Hinweise und Empfehlungen
- Unsere Anwaltsleistungen
Erbenermittlung – Zweck
Zuweilen sind die Erben eines Nachlasses unbekannt oder es besteht eine Erbengemeinschaft, aber ein Miterbe ist nicht auffindbar. Damit der Nachlass endgültig abgewickelt werden kann, muss eine Erbenermittlung (Genealogie) durchgeführt werden.
Das Deutsche Erbrecht kennt keinen erbenlosen Nachlass. Im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Begrenzung der Erbordnungen. Es kann also auch z.B. die 6. Erbordnung zum Erben berufen werden, was bedeutet, dass die Linie der Ururur-Groβeltern erben würde. Wenn eine Erbenermittlung (Genealogie) scheitert, erbt der Staat (Fiskuserbrecht).
Erbenermittlung (Genealogie) durch Nachlassgericht
Das Nachlassgericht führt die Erbenermittlung (Genealogie) nicht von Amts wegen durch. Nur in einzelnen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Erbenermittlung, die jedoch auch durch Personal- und Sachmittel begrenzt ist, so dass in der Regel nicht weiter als bis in die 4. Erbordnung (Ur-Groβeltern) ermittelt wird.
Erbenermittlung (Genealogie) durch Nachlasspfleger
Ist ein Nachlasspfleger bestellt, gehört zu seinem Wirkungskreis auch die Erbenermittlung (Genealogie). Der Nachlasspfleger betreibt die Erbenermittlung (Genealogie), soweit dies vom Aufwand vertretbar ist, was in der Regel bis zur 3. Erbordnung (Groβeltern des Erblassers) gegeben ist.
Erbenermittlung (Genealogie) durch professionelle Erbenermittler aufgrund Beauftragung des Nachlasspflegers
Sind die Mittel des Nachlasspflegers erschöpft, steht es ihm frei, die Erbenermittlung (Genealogie) einem professionellen Erbenermittler zu übergeben und dem Erbenermittler seine bisherigen Ermittlungsergebnisse sowie eine Vollmacht für die Erbenermittlung (Genealogie) zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Exklusiv-Auftrag für den Erbenermittler.
In der Regel bekommt der Erbe erst alle Informationen durch den Erbenermittler, wenn alle gesuchten Erben einen Vertrag mit dem Erbenermittler unterschrieben haben. Solange dies nicht gegeben ist, hält der Erbenermittler die Ergebnisse seiner Erbenermittlung (Genealogie) zurück.
Professionelle seriöse Erbenermittler arbeiten auf eigenes Risiko und verlangen keinen Kostenvorschuss. Das Honorar für die Erbenermittlung (Genealogie) erhält der Erbenermittler erst, wenn das Erbe tatsächlich an den Erben ausgekehrt wird.
Erbenermittlung (Genealogie) durch professionelle Erbenermittler aufgrund einer öffentlichen Aufforderung
Wenn die Erbenermittlung (Genealogie) durch den Nachlasspfleger oder das Nachlassgericht nicht erfolgreich war oder wenn ein Miterbe nicht gefunden werden kann, besteht für das Nachlassgericht die Möglichkeit, eine öffentliche Aufforderung zu erlassen. Dieses auch als Erbenaufruf bezeichnete Verfahren bewirkt, dass alle Erben eines bestimmten Nachlasses aufgerufen werden, sich innerhalb einer Frist — in der Regel 6 Wochen — beim Nachlassgericht zu melden. Anderenfalls fällt der Nachlass bei einem erbenlosen Nachlass dem Staat zu. Ist nur ein Miterbe unbekannt, dient der Erbenaufruf dazu, den übrigen Miterben unter Ausschluss der unbekannten Miterben den Nachlass zukommen zu lassen. Veröffentlich wird die öffentliche Aufforderung an der Gerichtstafel des zuständigen Nachlassgerichts sowie im elektronischen Bundesanzeiger. Deshalb erlangt der gesuchte Erbe in den seltensten Fällen Kenntnis davon, dass er gesucht wird.
Erbenermittler studieren den täglich erscheinenden elektronischen Bundesanzeiger dagegen sehr genau. Aufgrund der Erfahrung und der Ressourcen sind Erbenermittler in der Lage oft in kürzester Zeit potentielle Erben ausfindig zu machen. Da es in Deutschland mehrere groβe professionelle Unternehmen für die Erbenermittlung (Genealogie) gibt, kommt es zu einem Wettlauf, welcher Erbenermittler als erstes den potentiellen Erben unter Vertrag nimmt. Eine Kontaktaufnahme erfolgt dann persönlich und nicht per Post, da der Erbenermittler befürchten muss, dass ihm andere Erbenermittler zuvorkommen. Kommt es bei dieser Kontaktaufnahme zu einem Vertrag, legt der Erbenermittler den Erbfall sofort offen.
Erbenermittlung – Umfang
Die Erbenermittlung kann sehr schwierig und umfangreich sein. Aufgrund des Zweiten Weltkrieges wurden viele Ämter und Gerichte zerstört, die Geburts‑, Heirats- oder Sterbeurkunden oder Nachlassakten aufbewahrt haben. Deshalb ist der jeweilige Nachweis der Erbfolge infolgedessen in manchen Fällen schwierig zu erbringen. Gleiches gilt für die ehemaligen Ostgebiete wie Schlesien, Ostpreuβen oder Pommern. Durch Flucht und Vertreibung sind viele Urkunden verloren gegangen, die zum Nachweis der Erbfolge nötig sind. Aufgabe der Erbenermittlung (Genealogie) ist in solchen Fällen das Auffinden von anderen Nachweisen, z.B. Taufeinträgen in Kirchenbüchern, die das Erbrecht nachweisen.
Eine weitere Herausforderung ist das Auffinden von potentiellen Erben, die wegen Auswanderung in den USA, Süd-Amerika oder auch Australien leben.
Tätigkeit und Zeitaufwand
Erbenermittlung (Genealogie) ist Archivarbeit. Der Erbenermittler muss Kirchenarchive, Landes- und Bundesarchive, aber auch Archive in den USA durchsuchen. Unabdingbar ist die Kenntnis der Sütterlin-Schrift, die in der Zeit zwischen 1915 und 1941 in Deutschland üblich gewesen ist. Korrespondiert wird im Rahmen der Erbenermittlung (Genealogie) mit Gerichten und Behörden.
Der Zeitaufwand bestimmt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Erbenermittlung (Genealogie). Umfangreiche Fälle können mitunter Jahre in Anspruch nehmen.
Erbenermittler – Vergütung
Die Vergütung für die Erbenermittlung (Genealogie) bestimmt sich danach, wer die Erbenermittlung (Genealogie) durchführt. Ist der Nachlasspfleger mit der Erbenermittlung (Genealogie) betraut, bestimmt sich die Vergütung nach seiner Nachlasspflegervergütung, die vom Gericht festgesetzt wird.
Wenn ein professioneller Erbenermittler tätig ist, bestimmt sich die Vergütung nach der Honorarvereinbarung, die der Erbenermittler mit dem gefundenen Erben abschlieβt. Üblich und zulässig nach der Rechtsprechung ist eine Vergütung in Höhe zwischen 20 bis 30 % zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
Möglich ist auch eine Stundenvereinbarung, die individuell geregelt wird.
Seriöse Erbenermittler gehen immer in Vorleistung und arbeiten auf eigenes Risiko.
HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- Sie erhalten von einem Erbenermittler in der Regel als erstes einen Brief, mit welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Erbe eines Ihnen unbekannten Nachlasses sein könnten. Der Erbenermittler teilt Ihnen nicht mit, wer gestorben ist, welches Nachlassgericht zuständig ist und wer der Nachlasspfleger ist. Bevor Sie einen Vertrag mit dem Erbenermittler unterschreiben, sollten Sie deshalb mit Ihren Verwandten den Fall besprechen und sich auch Rechtsrat einholen!
- Lassen Sie sich beraten, was Sie tun können, wenn die Nachlassangelegenheit nur wegen einer fehlenden Unterschrift eines Miterben scheitern könnte!
- Unterzeichnen Sie keine Vereinbarung mit einem Erbenermittler, der von Ihnen einen Kostenvorschuss verlangt!
- Unterschreiben Sie niemals zwei Verträge mit verschiedenen Erbenermittlern.
- Auch wenn die Gerichte hohe Erbenermittlungsvergütungen bestätigen, sollten Sie im Einzelfall immer genau prüfen, ob die Höhe gerechtfertigt ist! Lassen Sie von einem in der Erbenermittlung (Genealogie) erfahrenen Rechtsanwalt beraten, um Geld zu sparen!
