Familienpool –
Vorweggenommene
Erbfolge
Ein Familienpool (vermögensverwaltende Familiengesellschaft oder Familienholding) ist eine gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung aller oder mehrerer Familienmitglieder und dient als Gestaltungsmodell der Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Instrument der vorweggenommenen Erbfolge (Erbschaft).
- Warum einen Familienpool gründen?
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?
- Wie funktioniert ein Familienpool (Familiengesellschaft)?
- Wer muss welche Steuern zahlen?
- Welche Vorteile hat ein Familienpool?
- Welche Nachteile hat der Familienpool? Welche Alternativen gibt es?
- Mehr zum Thema Familienpool (Familiengesellschaft)
- Hinweise und Empfehlungen
- Unsere Anwaltsleistungen
Warum einen Familienpool gründen?
Der Familienpool ist das geeignete Instrument, um Vermögensgegenstände zusammenhängend an eine Vielzahl von Personen zu übergeben und ein Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten.
Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?
Familiengesellschaften / Familienpools werden in der Praxis in verschiedenen Rechtsformen gegründet, vor allem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, GmbH und AG.
Mit dem Einlegen von Vermögenswerten in Personengesellschaften bleiben diese Privatvermögen. Werden die Vermögenswerte in Kapitalgesellschaften eingebracht, wird steuerliches Betriebsvermögen begründet.
Eingebracht werden können Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhäuser, Grundstücke, Kunst- oder sonstige Wertgegenstände, Bargeld, Kontoguthaben, Beteiligungen und jede Art beweglicher Gegenstände.
Welche Gesellschaftsform zu wählen ist, hängt damit von den beteiligten Personen ab, der Höhe des zu übertragenden Vermögens und steuerlichen Aspekten.
Wie funktioniert ein Familienpool (Familiengesellschaft)?
Das Familienvermögen wird von der Elterngeneration in eine gewerblich geprägte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Grunderwerbssteuer fällt hierbei nicht an. Die Gesellschaftsanteile können dann in einem weiteren Schritt teilweise auf die Kinder schenkweise übertragen werden. Die Übertragung des Familienvermögens wird dann ausschließlich nur noch durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern bzw. durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten gesteuert.
Wer muss welche Steuern zahlen?
Die Einbringung von Vermögenswerten in die Familiengesellschaft oder die spätere Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf andere Gesellschafter unterliegt der Schenkungssteuer, wenn Gesellschafter beteiligt sind, die keine Vermögenswerte einbringen.
Poolerträge aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind die einzelnen Gesellschafter entsprechend der Kapitalquoten.
Wertsteigerungen des privaten Vermögens bleiben steuerfrei außerhalb der gesetzlichen Spekulationsfristen.
Welche Vorteile hat ein Familienpool?
Die Familiengesellschaft / Familienpool hat folgende Vorteile in der Nachlassplanung:
- Optimierung von Erbschafts-/Schenkungssteuer durch frühzeitige wiederholte und vollständige Nutzung der Freibeträge
- Reduzierung der Einkommenssteuerlast durch Zuordnung von Einkünften an Personen mit geringem Steuersatz
- Vollständige Verfügungsmacht des Schenkers zu Lebzeiten ohne Mitspracherechte der Beschenkten. Der Schenker kann als Geschäftsführer weiterhin allein die Geschäfte regeln und Umschichtungen im Vermögen vornehmen. Ausgestaltung der Gewinnbezugsrechte und Stimmrechte zugunsten des Schenkers unabhängig von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen
- Rückforderungsvorbehalt des Schenkers zur Rückgängigmachung der Übertragung bei unerwünschten Entwicklungen
- Schutz vor Zerschlagung des Vermögens durch Bildung von Gesamtvermögen. Auseinandersetzungsversuche von Kindern und Erben werden damit verhindert
- Überführung des Vermögens in Privatvermögen oder Betriebsvermögen je nach Wahl der Gesellschaftsform
- Schutz des Familienvermögens vor ungewollten Personen. Kein Zugriff auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder, Geschiedene. Gestaltung der Erbfolge ausschließlich nach eigenen Vorstellungen des Schenkers. Disziplinierung der Kinder
- Bündelung und Steuerung des Vermögens über Generationen
- Vollstreckungssicherheit. Schutz vor Gläubigern des Schenkers und der Beschenkten
- Sicherung der Altersvorsorgewie bei der konventionellen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Dem Schenker bleiben Einnahmen aus dem Vermögen bis zu seinem Lebensende erhalten
- Erhebliche Ersparung von Notar‑, Registergebühren. Keine Grunderwerbssteuer. Flexible Minimierung der Transaktionskosten
- Frühzeitige Beteiligung von Minderjährigen ohne Risiko
- Schaffung von neuem AfA-Volumen für vermietete Grundstückswerte durch Nutzung des AfA-Step-Up (nur gewerblich geprägter Familienpool).
Welche Nachteile hat der Familienpool? Welche Alternativen gibt es?
Die Nachteile einer Familiengesellschaft / Familienpool sind zu vernachlässigen:
- Abhängigkeit von bestimmten Stimmmehrheiten
- Erhöhter Verwaltungsaufwand der Gesellschaft (Steuererklärungen, Beschlüsse und weitere Dokumentationspflichten)
Alternativen zum Familienpool als Instrument des dauerhaften Erhalts und Schutzes des Familienvermögens sind die Familienstiftung und die Testamentsvollstreckung, wobei die Familienstiftung die starrste Form der Bündelung des Familienvermögens ist und die Testamentsvollstreckung ein rein erbrechtliches Instrument der Nachfolge.
Mehr zum Thema Familienpool (Familiengesellschaft)
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Enterbung Pflichtteil
Immobilienübertragung.
Unter anderem auch zu den Themen: Gesellschaftsvertrag, Enterben bei Immobilien.
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HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- Ein Familienpool (Familiengesellschaft) ist insbesondere das geeignete Instrument zur Übertragung und Sicherung von Immobilien und Kapitalvermögen und zur Sicherung eines Lebenswerks. Sie Vermeiden die starren Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Gefahren testamentarischer Regelungen und lebzeitiger Übertragung von Miteigentumsanteilen.
- In der Regel sollten Sie aus steuerlichen Gründen einen Familienpool in Form einer Familienpersonengesellschaft gründen (GbR oder KG).
- Mit einer Familiengesellschaft in Form einer juristischen Person (GmbH, AG) begründen Sie mit dem eingelegten Vermögen steuerliches Betriebsvermögen. Hierbei werden stille Reserven aufgebaut, und etwaige spätere Veräußerungsgewinne unterliegen dann der ertragssteuerlichen Belastung.
- Nehmen Sie im Gesellschaftsvertrag Regeln auf für reduzierte Abfindungsklauseln und gestreckte Auszahlungsbeträge. Sie disziplinieren damit sperrige Gesellschafter und verringern die Belastung der übrigen Gesellschafter.
- Regeln Sie im Gesellschaftsvertrag, ob und an wen unter welchen Voraussetzungen wie viele Anteile veräußert werden dürfen. Schränken Sie die Kündigungsrechte ein und legen Sie die Ausschlussrechte fest. Unterbinden Sie die Belastung von Gesellschaftsanteilen. Beschränken Sie den Gesellschafterkreis auf Familienangehörige, vermeiden Sie aber eine unüberschaubare Anzahl künftiger Gesellschafter durch begrenzende Regelungen.
- Disziplinieren Sie die Kinder durch gesellschaftsrechtliche Gebote und Verbote.
- Lassen Sie keine Anteilsveräußerungen zu und schränken Sie die Vererbungsregeln ein. Vermeiden Sie, dass Vermögen auf Nichtfamilienangehörige geht.
- Sichern Sie im Zuge der Geschäftsführung und der Stimmrechtsverteilung den Einfluss und die Absicherung der vererbenden Generation.
- Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand durch die Einräumung von Nießbrauch und Rückübertragungsrechte. Sie sollten sich jegliche Fruchtziehung und Verpflichtungsbefugnisse vorbehalten.
- Regeln Sie im Familiengesellschaftsvertrag die Rücktritts- und Vorkaufsrechte der Gesellschafter, das Ausschlussverfahren und weitere Schutzmaßnahmen gegen Angriffe Dritter auf das Vermögen.
- Sparen Sie Erbschaftssteuern durch sukzessive Anteilsübertragungen unter Ausnutzung der Freibeträge im 10-Jahresrhytmus.

UNSERE ANWALTSLEISTUNGEN FÜR SIE
Unsere Anwälte konzipieren und gestalten individuell Ihre Vermögensnachfolge unter Einbeziehung und Errichtung einer Familiengesellschaft.
- Wir beraten zur geeigneten Rechtsform und garantieren die steuerliche Optimierung.
- Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Gründung und stehen auf Wunsch auch als Gesellschaftsorgan oder Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Wir gestalten alle notwendigen Verträge wie Gesellschaftsverträge, Einbringungs- und Übertragungsverträge, Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Erbverzichtsverträge etc.
Die Rechtsanwaltskosten für die Errichtung eines Familienpools liegen in der Regel bei bis zu 10.000 Euro.