Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll.
Das sollten Sie zu einer Bestattungsverfügung wissen:
Warum eine Bestattungsverfügung?
Sie legen Ihren eigenen Willen – bindend für die Angehörigen – eindeutig fest. Sie sind damit sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und entlasten gleichzeitig die Angehörigen, Freunde und Totenfürsorgepflichtigen.
Welche Formvorschriften gibt es? Wo soll die Bestattungsverfügung aufbewahrt werden?
Eine spezielle gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Die Verfügung ist formfrei, sollte aber als Urhebernachweis handschriftlich abgefasst und unterschrieben sein. Sie kann jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Sie muss für den Totenfürsorgepflichtigen leicht auffindbar sein unmittelbar nach dem Todesfall. Die Bestattungsverfügung kann auch Bestandteil eines Testaments sein.
Wem obliegt die Totenfürsorge?
Die Totenfürsorge umfasst das Verfügungsrecht über die Leiche und die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen einschließlich Unterzeichnung des Nutzungsvertrages über die Grabstätte.
Grundsätzlich richtet sich die Bestattungsverfügung an die Totenfürsorgepflichtigen, außer sie ist mit einer postmortalen Vollmacht für eine Drittperson verbunden.
Liegt keine Bestattungsverfügung vor, bestimmen die Bestattungsgesetze, wer zur Totenfürsorge verpflichtet ist. In der Regel sind dies der Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister.
Der Verfasser kann aber in der Bestattungsverfügung frei jede andere Person angeben, die sich um die Totenfürsorge kümmern soll.
Vorsorgevertrag mit Bestatter
Zu Lebzeiten kann man aber auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen und damit sicherstellen, dass die eigene Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird. Darin sind die Einzelheiten einer Beerdigung festgelegt. Nachteil: die Kosten sind im Voraus zu zahlen.
Inhalt einer Bestattungsverfügung
Mindestanmerkungen einer Bestattungsverfügung (üblicherweise)
- Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder ähnliche Formulierung
- Erstellungsort und Datum
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Eingangsformel „Wünsche zu meiner Bestattung“ oder ähnlich
- Hinweise zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
- Unterschrift
Möglicher Inhalt
- Die Benennung eines Totenfürsorgeberechtigten
- Festlegung, ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll, und dafür Hinweise zur Gestaltung
- Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto (einschließlich Einräumung einer Bankvollmacht an den Bestattungspflichtigen)
- Festlegung zum Umfang der Bestattung
- Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann
- Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll
- Hinweis auf andere Schriftstücke und deren Aufbewahrungsort
- Testament
- Familienstammbuch
- Versicherungsdokumente
- Sonstige Verfügungen wie Kremationsverfügung, Seebestattungsverfügung, Einladungsliste zur Bestattungsfeier
Wie wird die Bestattung finanziert?
Die Bestattungen werden in der Regel als Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt.
Sie können auch ein Sperrkonto bei einer Bank einrichten oder eine Sterbegeldversicherung abschließen oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen.
HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN
- Bestattungspflicht, Erbrecht und Kostentragungspflicht sind grundsätzlich getrennt zu betrachten.
- Eine Beerdigung kostet durchschnittlich 6000 EUR. Die jährliche Pflege eines Erdgrabes durchschnittlich 2500 EUR. 60% aller Beerdigungen sind im wesentlichen aus Kostengründen Feuerbestattungen.
- Auf Vorsorgebeträge einbezahlte Beiträge gelten als unpfändbares Schonvermögen.
- Prüfen Sie vorab, ob genügend Vermögen vorhanden sein wird, um Ihre Bestattungswünsche zu finanzieren.
- Erben sind rechtlich nicht verpflichtet, sich um die Grabpflege zu kümmern. Regeln Sie das Thema „Grabpflege“ bereits zu Lebzeiten und verfügen Sie, dass die Grabpflegekosten Ihrem Nachlass entnommen werden sollen.