
Berlin – Paris
Nachlassmanagement in Frankreich
Deutsch-Französischer Erbfall
Wir sind auf deutsches und französisches Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Nachlassabwicklung spezialisierte Rechtsanwälte und zählen zu den wenigen, auf Frankreich spezialisierte Erbrechts-Kanzleien in Deutschland.
Wir beraten Sie bei grenzüberschreitender Nachlassplanung und Vermögensübertragungen und unterstützen Sie als Erben oder Begünstigten bei der Abwicklung deutsch-französischer Erbschaften.

Wir sind persönlich für Sie da
In Deutschland: Fasanenstrasse 37, 10719 Berlin
In Frankreich: 37 Avenue Ledru Rollin, 75012 Paris
Unsere Anwälte sind kompetent, erfahren, verlässlich und zweisprachig.
WIR HELFEN IHNEN
RÜCKRUF VEREINBAREN
Wir beraten Sie, was Sie bei der Nachlassplanung nach französischem Recht beachten müssen und welche Rechtswahlmöglichkeiten Sie haben
Wir beraten Sie, wie sie die französische Vermögens‑, Erbschafts‑, Schenkungs- und Ertragssteuern strukturieren und optimieren und eine Doppelbesteuerung vermeiden. Wir vertreten sie bei den Steuerbehörden und erstellen die Erbschaftssteuererklärung.
Unsere Anwälte wickeln für Sie den gesamten französischen Nachlass ab, erledigen alle Nachlassformalitäten und begleiten die Kommunikation mit Behörden, Notaren, Maklern und überwachen die Fristen.
Wir vertreten Sie im Erbstreit mit Bezug zu Frankreich und dem französischen Erbrecht

Deutsch-französische Erbschaften und Schenkungen werfen in der Praxis erhebliche Probleme auf: Welches nationale Recht ist anzuwenden? Wie sind Kompetenzkonflikte und Komplikationen bei der Nachlassabwicklung zu lösen? Wie wird eine doppelte Besteuerung vermieden?
Das französische Erbrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen: In Frankreich gibt es kein Nachlassgericht, keinen Erbschein, kein gemeinschaftliches Ehegattentestament und nur eingeschränkt Erbverträge. Pflichtteilsberechtigte werden Miterben. An den einzelnen Nachlassgegenständen besteht keine gesamthänderische Bindung.
Welches Erbrecht anzuwenden ist, richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers: Verstirbt ein in Frankreich lebender deutscher Staatsangehöriger, so findet auf seinen gesamten Nachlass grundsätzlich französisches Erbrecht Anwendung. Der Erblasser kann aber durch Rechtswahl seinen Nachlass dem deutschen Recht unterstellen.
Wir beraten Sie, welche Jurisdiktion zur Verwirklichung Ihrer Nachlasswünsche in ihrem konkreten Fall zielführender und steueroptimierter ist.
Die französische Erbschafts- und Schenkungssteuer ist nachteilig: Zwar sind Ehegatten komplett von der Erbschaftssteuer befreit, das gilt aber nicht für Schenkungen. Kinder haben bei der Erbschaftssteuer lediglich einen Freibetrag in Höhe von 100.000 €, anwendbar auch bei Schenkungen, allerdings nur alle 15 Jahre.
Französisches Steuerrecht ist anwendbar und in Frankreich eine Steuererklärung abzugeben, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe bei Eintritt des Erbfalls seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Frankreich hat oder es Vermögen in Frankreich gab.
Unsere Anwälte erstellen Ihre Erbschaftssteuererklärung in Frankreich, nutzen alle Optimierungsmöglichkeiten und stellen sicher, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Die Abwicklung von in Frankreich belegenem Vermögen (Immobilien Bankkonten) ist kompliziert und in der Regel langwierig. Teilweise ist die Abwicklung den Notaren vorbehalten, insbesondere bei Nachlassimmobilien und Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Die Wahl des Notars steht dem Erben frei, zulässig ist für alle Erben aber nur ein einziger Notar. Da die französischen Notare zur Neutralität verpflichtet sind, sind Ihre individuellen Interessen nur begrenzt gewahrt. In der Regel benötigen Sie einen im französischen recht kompetenten Anwalt an Ihrer Seite.
Unsere Anwälte arbeiten eng mit erfahrenen Notaren, Gutachtern und Maklern zusammen. Wir beraten und vertreten Sie, sind das Bindeglied über eventuelle sprachliche Barrieren hinweg und erledigen für Sie alle Formalitäten. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung eines deutsch-französischen Erbfalls.
Wir rechnen ab nach Zeit- oder Erfolgshonorar (4 % des Nachlassumsatzes, ohne Anforderung von Kostenvorschüssen), ersparen Ihnen Sorgen, Ärger, Zeit und Stress und garantieren eine diskrete, konfliktarme, zügige Abwicklung.
Eine ausführliche Kommentierung zum deutschen Erbrecht und Erbschaftssteuerecht mit vielen Hinweisen und Tipps aus der Praxis finden Sie auf unserer Hauptseite.
Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Experten für folgende Medien:



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